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Vorlage - VO/2022/036-1  

Betreff: Sonderprogramm "Stadt und Land"

Bezugnahme auf: Förderantrag für eine Fahrradgarage und Fahrradbügel
Hier: Entscheidung über die Art der Garage und die Lage und Menge der Bügel
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Jörg Saba
2. Herr Stefan Gabriel
Bezüglich:
VO/2022/036
Federführend:FB 4 Städtebau, Stadtentwicklung, Stadtplanung Bearbeiter/-in: Gabriel, Stefan
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Entscheidung
23.06.2022 
30. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen an Verwaltung zurück verwiesen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt für …(Anzahl) Fahrradabstellanlage / n und …(Anzahl) Fahrradständer einen Förderantrag zu stellen.

 

Gewählter Typ Abstellanlage………………………..

Gewählter Typ Fahrradständer…………………………

 


Sachverhalt:

Diese Vorlage nimmt Bezug auf die Inhalte der Vorlage VO/2022/036 die in der 28. Sitzung am 24.02. ohne Beschlussfassung beraten wurde. In dieser Vorlage konnte noch keine Aussage zu den Kosten der vorgestellten Fahrradgarage mitgeteilt werden. Die Verwaltung wurde daher darum gebeten zur Folgesitzung den Preis mitzuteilen. In der 29. Sitzung am 28.04. wurde berichtet, dass die Kosten für das Fahrradhaus insges. etwa 100.000,- Euro betragen würden. Die Förderquote würde bei 75% der förderfähigen Kosten liegen. Aufgrund der Höhe dieser Summe wurde vorgeschlagen zum kommenden Ausschuss im Rahmen einer Vorlage erneut zu beraten und zu beschließen.

 

Montageskizze in einer leicht anderen Ausführung.

Ursprünglich wurde angeregt die Anlage auf dem Schauenburger Platz unterzubringen. Unter einem kleineren Vordachteil soll die neue öffentliche Toilette für eine lange Haltbarkeit wettergeschützt integriert werden.

 

10 x 6 Meter (davon eingehaust 7x6 Meter) 75.000,- Euro plus Pflasterung und Fundamente

 

Der vorgestellte Typ ist recht wertig und stabil. Fahrradhäuser im allgemeinen sind jedoch auch in anderen Preisklassen in nicht so durchdachter aber stabiler Ausführung zu erwerben.

 

Mittelklasse

Einfache Ausführung

Nur Dach mit ca. 9 Meter Länge etwa 21.000,- Euro plus Pflaster und Fundamente

 

Aus Sicht des Fachbereichs 4 ist die Wertigkeit der letzten drei Typen für eine solitäre Aufstellung an prominenter Stelle z.B. auf dem Schauenburger Platz (siehe Vorlage 2022/036) nicht ausreichend. Diese Typen würden sich jedoch z.B. für eine Aufstellung an einer der Schulen oder dem Kulturzentrum anbieten.

 

Zu entscheiden ist auch über die Anzahl und die Lage der im Förderantrag zu berücksichtigenden Fahrradständer. Im 28. Ausschuss wurde recht kontrovers über die Art der Ausführung beraten. Im Raume stehen Anlagen entsprechend den anerkannten Regeln der Technik mit Fundamentplatten für eine gute Reihenverbindung…..

 

 

oder Varianten ohne Empfehlung in Ausführungen ohne oder mit Querholm

 

Alle Anlagen sind verzinkt und bei Bedarf in verschiedenen Farben bestellbar.

 

 

 

 

 

Zusätzlich zu den in der Vorlage VO/2022/036 genannten Aufstellorten…….

A1 und A2 im Bereich Pumpenplatz Schuhstraße

B1, B2, B3, B4 und B5 im Bereich Markt

C1 und C2 im Bereich Kuhtorstraße

D1, D2 und D3 im Bereich Schauenburger Platz

E Stadtpark an der Boulebahn

sollte aus Sicht der Verwaltung ergänzend über einen Aufstellort am Kulturzentrum beraten werden. Bei einer größeren Anlage mit Fahrradgarage oder mit Dach böte sich hier eine Aufstellung auf der neuen Stellplatzanlage an, sollten nur Fahrradständer in geringerer Anzahl berücksichtigt werden, könnten diese auch nahe des Haupteingangs aufgestellt werden.

 

Auch wenn die zuletzt aufgeführten Bügelvarianten ein gefälligeres Erscheinungsbild z.B. für eine Innenstadtlage aufweisen, sollten aus Sicht des FB 4 die technisch ausgereifteren Lösungen mit Fundamentplatten berücksichtigt werden. Nach Aussage von Stadtmobiliar Herstellern bieten diese die meisten Vorteile. Zudem können die Fundamentplatten nachträglich versetzt werden. Für eine höhere Wertigkeit können diese Anlagen z.B. im Innenstadtbereich ggf. mit dem Farbton der Straßenkandelaber (DB Anthrazit) versehen werden.

 

Aus Sicht des FB 4 sollten zumindest nachfolgende Standorte besetzt werden:

Bereich Markt B1 plus B3+B4+B5 (dort sollten die alten Fahrradständer durch neue ersetzt werden)

Bereich Schauenburger Platz D1, D2 und D3

Bereich Stadtpark Boulebahn E

NEU Bereich Kulturzentrum

 

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

 

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 


Finanz. Auswirkungen:

 

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

Haushalt 2023

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 


Anlage/n:

 

Stammbaum:
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