Vorlage - VO/2022/088
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Beschlussvorschlag:
Es wird dem geänderten Bauablauf zugestimmt. Für den Kanal- und Straßenbau Wagriaweg, Sudetenstraße, Rossittenstraße sowie dem Kanalbau in der Heiligenhafener Chaussee, 3. BA werden die beigefügten Bauprogramme beschlossen.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach erfolgter Ausschreibung der Kanal- und Straßenbauarbeiten für die Rossittenstraße, den Auftrag an den günstigsten Bieter zu erteilen.
Sachverhalt:
Die Bauvorhaben Kanal- und Straßenbau Wagriaweg, Sudetenstraße, Rossittenstraße und Heiligenhafener Chaussee, 3. BA wurden dem Ausschuss für Umwelt und Bauwesen bereits der Sitzung vom 03.03.2022 vorgestellt. Dieser hat der vorgestellten Planung zugestimmt.
Den betroffenen Anliegern wurden die Bauvorhaben in den Informationsveranstaltungen am 26.04.2022 bzw. 27.04.2022 erläutert. Weder im Rahmen der Informationsveranstaltung noch im Nachgang wurden der Verwaltung Änderungswünsche bzgl. des Ausbaus vorgetragen; lediglich wurde der Wunsch geäußert, dass bei der Auswahl der Baumart auf eine geringe Höhe geachtet werden solle – die zu pflanzenden Bäume sollten eine Endhöhe von 4,00 m nicht überschreiten. Dies wird seitens der Verwaltung / des beauftragten Planungsbüros bei der Ausführungsplanung berücksichtigt.
Dem Ausschuss für Umwelt und Bauwesen und auch den Anliegern wurde im Rahmen der Präsentation folgender Bauablauf mitgeteilt.
- Kanalbau Heiligenhafener Chaussee
- Kanal- und Straßenbau Wagriaweg
- Kanal- und Straßenbau Sudetenstraße
- Kanal- und Straßenbau Rossittenstraße
Die Arbeiten sollten als Gesamtbaumaßnahme ausgeschrieben werden. Im Zuge der Ausführungsplanung musste allerdings festgestellt werden, dass ein Baubeginn in der Rossittenstraße aus entwässerungstechnischer Sicht sinnvoller ist. Außerdem spricht die derzeitige Marktlage gegen eine Ausschreibung im Ganzen, da die Materialpreise derzeit sehr stark schwanken und über einen Zeitraum von ca. 2 Jahren nicht kalkulierbar sind. Daher hat die Verwaltung gemeinsam mit dem Planungsbüro entschieden, erst die Arbeiten in der Rossittenstraße auszuschreiben und wenn abzusehen ist, wann die Maßnahme abgeschlossen sein wird, die Ausschreibung der Arbeiten für die anderen Straßen zu veranlassen. Die betroffenen Anlieger sollen durch die Verwaltung in einem persönlichen Schreiben über die Umstellung des Bauablaufes informiert werden.
Da es sich bei diesem Bauvorhaben grundsätzlich um eine beitragsfähige Leistung handelt, ist es erforderlich, dass die Stadtverordnetenversammlung ein Bauprogramm beschließt, um nach satzungsrechtlichen Vorschriften wiederkehrende Beiträge für diese Bauvorhaben erheben zu können. Es wurde von der Verwaltung für die Kanalerneuerung sowie für den nachfolgenden Straßenbau jeweils ein eigenes Bauprogramm erstellt. Beide Bauprogramme sind der Vorlage beigefügt und beinhalten die Angaben zur Ausführung der geplanten Leistungen. Sie sollen in der beigefügten Form und Fassung beschlossen werden.
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
| Nein, entfällt. |
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| Ja, folgende: |
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Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Laufende Kosten jährlich: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Anlage/n:
Bauprogramm Straßenbau
Bauprogramm Kanalbau
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Heiligenhafener Chaussee, 3. BA (459 KB) | ||||
2 | Rossittenstraße (1218 KB) | ||||
3 | Sudetenstraße (1215 KB) | ||||
4 | Verbindungsweg Rossittenstraße-Sudetenstraße (1043 KB) | ||||
5 | Wagriaweg (934 KB) |