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Vorlage - VO/2022/089  

Betreff: Vollausbau der Straße Am Voßberg
hier: Information über den Sachstand und Ermächtigung des Bürgermeisters zur Auftragserteilung
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Jörg Saba
2. Herr Thomas Voß
Federführend:Kommunale Dienste Oldenburg in Holstein Bearbeiter/-in: Voß, Thomas
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Vorberatung
23.06.2022 
30. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
27.06.2022 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt den geschilderten Sachstand zur Kenntnis und ermächtigt den Bürgermeister, den Auftrag zur Umsetzung des 1. BA nach erfolgter Ausschreibung an den günstigsten Bieter zu erteilen. 


Sachverhalt:

Der Vollausbau der Straße Am Voßberg wurde dem Ausschuss für Umwelt und Bauwesen in seiner Sitzung vom 28.04.2022 vorgestellt. In der im Anschluss erfolgten Diskussion wurden mehrere Punkte aufgeworfen, die durch die Verwaltung noch geprüft bzw. die im Zuge der Ausführungsplanung überarbeitet werden sollten.

 

Die Stellplätze, die im Stichweg zwischen Haus-Nr. 20 und 26 geplant waren, werden im Zuge der Ausführungsplanung herausgenommen; an dieser Stelle wird nach Abschluss der Baumaßnahme eine Grünfläche entstehen, die gegen widerrechtliches Parken mit einem Hochbordstein eingefasst wird.

Die vorhandenen Gehwege weisen derzeit eine Breite von 1,50 m auf; in dieser Breite werden auch in Zuge des Vollausbaus die Gehwege wieder hergestellt, da eine einseitige Verbreiterung nur zu Lasten der Fahrbahnbreite zu realisieren ist und die jetzige Fahrbahnbreite erhalten bleiben soll.

Der Wendehammer am Ende des Stichweges zwischen Haus-Nr. 14 und 18 wurde im Rahmen der Ersterschließung nie richtig fertiggestellt. Dieser wird nun im Zuge des Vollausbaus zwischen den Grundstücksgrenzen als rechteckiger Wendehammer hergestellt.

Die Errichtung eines Fahrradschutzstreifens auf der Fahrbahn wurde seitens der Verwaltung / dem Planungsbüro nochmals geprüft. Auf Grund der zur Verfügung stehenden Breiten ist dieser gem. den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den geltenden Vorschriften nicht zu realisieren.

An folgenden Fahrbahnquerungen werden farbige Fußngerfurten erstellt sowie ein Blindenleitsystem eingerichtet:

-          Einmündungsbereich Am Voßberg / Göhler Straße

-          Am Rathsland

-          Am Voßberg Stichweg zwischen Haus-Nr. 11 und 13

-          Am Voßberg Stichweg zwischen Haus-Nr. 20 und 28

-          Einmündung Am Voßberg / Rehkamp

Des Weiteren wurde die Frage aufgeworfen, ob es nicht aus ökologischen und preislichen Aspekten besser wäre, das vorhandene Betonrechtpflaster wieder einzubauen. Aus ökologischen Gesichtspunkten kann man sicherlich darüber nachdenken, aber aus preislichen Gesichtspunkten macht es nach Auffassung der Verwaltung keinen Sinn, das alte Pflaster wiederzuverwenden.

 

-          Für Betonsteinpflaster aufnehmen, laden, einer Wiederverwertung zuführen, neues Pflaster liefern und verlegen fallen Kosten in Höhe von 48,00 €/m² an

-          Für Betonsteinpflaster aufnehmen, säubern, zwischenlagern und wieder einbauen fallen Kosten in Höhe von 42,00 €/m² an

 

Bei einer Gesamtfläche des vorhandenen Pflasters in der Straße Am Voßberg von 705,00 m² werden bei einer Wiederverwendung des alten Pflasters Kosten in Höhe von 4.230,00 € eingespart wobei nicht abgeschätzt werden kann, wieviele Steine durch Bruch oder Abplatzungen aussortiert und ersetzt werden müssen. Da auch einige Gehwegflächen in Asphaltbauweise hergestellt wurden, müssen zumindest hierfür neue Betonsteinpflastersteine geliefert werden.

Bei einer so geringen Kosteneinsparung (gesehen auf die Gesamtinvestitionskosten in Höhe 2.250.000,00 €), aber auch aus optischen Gesichtspunkten spricht sich die Verwaltung gegen die Wiederverwendung des vorhandenen Pflasters aus.

 

Um zeitnah eine Umsetzung der geplanten Baumaßnahe realisieren zu können, bittet die Verwaltung um Beschlussfassung, dass nach erfolgter Ausschreibung und Auswertung der eingereichten Angebote der Bürgermeister zur  Beauftragung des günstigsten Bieters ermächtigt wird.

 

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

 

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 


Finanz. Auswirkungen:

 

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 


Anlage/n:

 

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