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Vorlage - VO/2022/090  

Betreff: Wiederaufbau und Sanierung des Feuerwehrgerätehauses
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:Frau Christina Bonke
Federführend:FB 3 Hochbau, Unterhaltung, Liegenschaften Bearbeiter/-in: Wahl, Michael
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Vorberatung
23.06.2022 
30. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
27.06.2022 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Der teilweise Wiederaufbau und die Sanierung des Feuerwehrgerätehauses in gleicher Form und Güte werden gemäß der vorab durch den Sachverständigen überschlägig geschätzten Kosten in Höhe von 1.300.000 € beschlossen.

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Einzelaufträge für den Wiederaufbau und die Sanierung des Feuerwehrgerätehauses an den jeweiligen Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben. 


Sachverhalt:

Durch das Brandereignis vom 14.09.2021 wurden ein sehr großer Teil der Fahrzeughalle und wenige Teile des Sozialtraktes (z.B. Wandbekleidungen zur Fahrzeughalle, durch die Fahrzeughalle geführte Installationen) so beschädigt, dass sie ersetzt werden müssen. Wahrscheinlich sind die Sohle inkl. teilweisem Fußbodenaufbau und Teile der Stahlkonstruktion der Fahrzeughalle nicht abgängig. Der Umfang wird im Rahmen der Bearbeitung der Sanierung durch Untersuchungen und Gutachten ermittelt.

Der teilweise Wiederaufbau und die Sanierung des Feuerwehrgerätehauses erfolgen im Sachverständigenverfahren des Versicherers. Die Kosten inkl. aller Nebenkosten für die Herrichtung des Gebäudes in gleicher Form und Güte werden vom Versicherer übernommen.

Die Beauftragung aller erforderlichen Baumaßnahmen einschl. der dafür erforderlichen Planungs- und Gutachter- und weiteren Leistungen muss durch die Stadt Oldenburg in Holstein erfolgen. Diese ist auch Empfänger aller Rechnungen und hat diese im Rahmen der vertraglichen Zahlungsbedingungen zu begleichen. Die Modalitäten zum Rückerhalt der Aufwendungen von der Versicherung sind noch im Detail abzustimmen. Es ist möglich, dass durch den laufenden Haushalt die Zwischenfinanzierung der an die Auftragnehmer ausgezahlten Beträge über einen relativ kurzen Zeitraum sichergestellt werden muss. Die Summe in Höhe von 1.300.000 Euro steht bereits im Haushalt 2022 zur Verfügung.

Der im Sachverständigenverfahren von der Stadt Oldenburg in Holstein beauftragte Sachverständige hat kurz nach dem Schadenereignis die erwarteten Kosten für die Herrichtung des Gebäudes in gleicher Form und Güte grob mit 1.300.000 € beziffert. Die fortlaufende Spezifizierung der Kosten erfolgt im Rahmen der Bearbeitung des Projektes durch die beteiligten Planer und Fachplaner. U.a. ist vorab durch Untersuchungen des vorhandenen Bestandes der Umfang der zu ersetzenden Konstruktionen festzustellen. Hier sind ggf. weitere Kosten zu erwarten, die jedoch ebenfalls von der Versicherung übernommen werden.

Durch die Stadtverordnetenversammlung vom 28.03.2022 wurden zusätzliche Maßnahmen beschlossen, die im Zuge des Wiederaufbaus und der Sanierung des Feuerwehrgerätehauses durchzuführen sind (z.B. Herstellen einer Gebäudeumfahrung, Ertüchtigung des Gebäudes zur Aufnahme einer Photovoltaikanlage auf dem Dach, zusätzliche Tore). Diese Leistungen überschreiten den Aufwand für die Wiederherstellung des Gebäudes in gleicher Form und Güte. Die Kosten hierfür sind von der Stadt Oldenburg in Holstein zu tragen. Die Ermittlung der hierfür erforderlichen Aufwendungen erfolgt im Rahmen der Bearbeitung des Projektes durch die Planer und Fachplaner.

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

x

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 


Finanz. Auswirkungen:

 

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

ca. 1.300.000 zzgl. zusätzliche Maßnahmen

Finanzierung:

12600.0909932

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 


Anlage/n:

 

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