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Vorlage - VO/2022/115  

Betreff: PV auf Dächern der Sporthalle der Wagrienschule und der KDO
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:Frau Christina Bonke
Federführend:FB 3 Hochbau, Unterhaltung, Liegenschaften Bearbeiter/-in: Wahl, Michael
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Vorberatung
08.09.2022 
31. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
26.09.2022 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Der Beschluss vom 05.08.2021 wird wie folgt angepasst:

Auf dem Hallendach der Sporthalle der Wagrienschule soll eine PV-Anlage mit max. ca. 160 kWp und Batteriespeicheranlage projektiert werden. Hierfür sind weitere Mittel in Höhe von 160.000,- Euro bereitzustellen.

Auf dem Hallendach der KDO Fahrzeughalle soll eine PV-Anlage mit max. ca. 80 kWp und Batteriespeicheranlage projektiert werden.


Sachverhalt:

Die Selbstverwaltung hat der Verwaltung mit Beschluss vom 05.08.2022 den Auftrag erteilt, auf dem Dach der Sporthalle der Wagrienschule eine Photovoltaikanlage mit ca. 40 kWp und auf dem Hallendach der KDO eine mit ca. 20 kWp montieren zu lassen. Hierfür wurden in den Haushalt 2022 der Stadt 77.000,00 Euro (40.000,00 Euro plus Nebenkosten) für die Sporthalle eingestellt. In den Wirtschaftsplan der KDO wurden nach Einholung weiterer Informationen bei Fachleuten zur möglicherweise vollflächigen Belegung des südlichen Hallendaches 140.000,00 Euro eingestellt.

Der Auftrag musste zugunsten anderer anstehender Aufgaben zunächst zurückgestellt werden und wird seit Anfang August vom Bauamt bearbeitet.

Die Angebotseinholung soll ohne vorherige Projektierung mittels funktionaler Leistungsbeschreibungen vorgenommen. Derzeit werden diese Leistungsbeschreibungen erstellt und die dafür benötigten Unterlagen (Pläne, Gebäudebeschreibungen, statische Vorgaben, Verbrauchsdaten etc.) und Vorgaben (Anlagenumfang, Qualitäten, Garantien etc.) zusammengetragen. Die angefragten Firmen projektieren nach vorgegebenen Kriterien auf der Basis der erhaltenen Unterlagen die Anlagen inkl. Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und bieten diese an.

Das ursprünglich für den Auftrag der Selbstverwaltung zugrunde gelegte Hauptkriterium (Wirtschaftlichkeit der Investition allein im Hinblick auf das Gebäude, auf dem die PVA montiert ist) könnte durch die politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen inzwischen infrage gestellt werden. Im Hinblick auf die gesamtgesellschaftlich zu bewältigende Aufgabe der Einsparung von fossilen Energien und der Verringerung von wirtschaftlichen Abhängigkeiten bei der Energiebeschaffung könnte nun neben der Wirtschaftlichkeit des Gebäudes (Verwendung des erzeugten Stroms und damit Verringerung des Strombezugs aus dem Netz) auch die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am gesamtdeutschen Energiemix stärker ins Blickfeld zu rücken sein. Die Größe einer PV-Anlage würde dann nicht mehr von den Bedürfnissen des Gebäudes, sondern von der maximal sinnvoll und technisch möglichen installierbaren Photovoltaikfläche bestimmt werden. Auch auf die Gefahr hin, dass sich durch die inzwischen sehr geringen Einspeisungsvergütungen die Amortisationszeiten verlängern werden, sollten die öffentlichen Auftraggeber doch mit einer entsprechenden Signalwirkung vorangehen und beispielgebend auftreten.

Unterstützt wird die Absicht, so viel wie möglich der auf dem eigenen Dach erzeugten Energie auch wirklich selbst zu verbrauchen, durch den Einsatz von Speichern. Diese Kosten sind in den bereits eingestellten Ansätzen bisher nicht berücksichtigt.

Auf dem südlichen Hallendach der KDO sind etwas über 80 kWp realisierbar, also das Vierfache der im Beschluss betrachteten Größenordnung. Ohne Berücksichtigung von Preiserhöhungen sind bei einfacher Hochrechnung nun 80.000,00 Euro, mit entsprechendem Speicher wahrscheinlich ca. 100.000,00 Euro, für diese Anlage zzgl. Nebenkosten anzusetzen. Mit dem nicht selbst verbrauchten, ins Netz eingespeisten Strom können ca. 12 4-Personen-Haushalte versorgt werden. Statt 20.000 kWh sind dann aber auch nur noch 5.000 kWh von den Stadtwerken Oldenburg zu beziehen. Die Stadtwerke haben inzwischen mitgeteilt, dass das Netz in diesem Bereich bereits durch vorhandene Einspeiser und bereits angemeldete weitere Anlagen ausgelastet und eine Einspeisung momentan nicht möglich sei. Es müsste ein Netzausbau bzw. eine Vergrößerung der nächstgelegenen Trafostation erfolgen. Dies wäre frühestens Ende 2023 möglich.

Die relativ flachen Dachflächen der Sporthalle sind nach Osten und Westen ausgerichtet, hier könnten auf dem gesamten Dach Module montiert werden. Dies entspricht etwa der doppelten Fläche des KDO-Daches. Die wahrscheinlichen Kosten liegen hier dann bei etwa 200.000,00 Euro zzgl. Nebenkosten. Da auch der Verbrauch der Halle etwa doppelt so hoch ist wie der der KDO, würden sich auch alle anderen Werte etwa verdoppeln. Eine Einspeisung in beschriebener Größenordnung wurde hier von den Stadtwerken bestätigt.

Bei diesen Betrachtungen ist zu beachten, dass es sich um sehr grobe Angaben von Hersteller-Berechnungstools im Internet handelt (die Projektierung soll ja erst im Rahmen der Angebotseinholung erfolgen). Auch müssen bei der Wahl der PVA-Flächen und Speichergrößen weitere Kriterien wie Vermarktung und Steuern betrachtet werden.

Derzeit gehen wir davon aus, dass die Angebotseinholung und ggf. auch die Beauftragung im Oktober 2022 abgeschlossen werden kann. Momentan kann von Lieferzeiten von ca. 6 Monaten ausgegangen werden. Wie sich diese entwickeln, kann niemand seriös voraussagen. Optimistisch betrachtet wäre ein Ertrag frühestens ab dem Frühjahr 2023 realistisch.

Derzeit werden weder vom Land noch vom Bund Förderungen in Form von Zuschüssen angeboten, es könnten lediglich Darlehen von der KfW oder der IB-SH in Anspruch genommen werden.

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

X

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 


Finanz. Auswirkungen:

 

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

160.000 Euro

Finanzierung:

42410.0700000

Stromeinsparungen durch Eigenverbrauch

Einspeisevergütungen

Laufende Kosten jährlich:

1% der Anlagenkosten = 2.000 Euro

Finanzierung:

Stromeinsparungen durch Eigenverbrauch

Einspeisevergütungen

 


Anlage/n:

 

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