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Vorlage - VO/2022/140  

Betreff: 1. Änderung und Erweiterung B-Plan 37 "Kieler Chaussee"
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Jörg Saba
2. Herr Stefan Gabriel
Federführend:FB 4 Städtebau, Stadtentwicklung, Stadtplanung Bearbeiter/-in: Schaeffler, Marietta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Entscheidung
10.11.2022 
32. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
12.12.2022 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
B-Plan  
Begründung  
Beschlussempfehlungen  
Artenschutzbericht  
Anhang zum Artenschutzbericht  

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des B-Planes 37 für das Sondergebiet an der Kieler Chaussee (östlich der E47, westlich des Autohauses, zwischen Oldenburger Graben und B 202) und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

  1. Die Auslegung des Entwurfs des Planes und der Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB soll gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 


Sachverhalt:

 

Hinweis: Da der zuständige Ausschuss für Umwelt und Bauwesen die ihm übertragene Entscheidung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss noch nicht entschieden hat, entscheidet die Stadtverordnetenversammlung gem. § 27 Abs. 1 Satz 8 Gemeindeordnung (GO) in dieser Sitzung selbst.

 

Der B-Plan Nr. 37 für das Sondergebiet an der Kieler Chaussee (östlich der E47, westlich des Autohauses, zwischen Oldenburger Graben und B202) soll geändert und um die Fläche, die zur Errichtung eines Kreisverkehrs und zur Anpassung des Kreuzungspunktes Bahnhofstraße/Schuhstraße/Neustädter Straße/Kieler Chaussee notwendig ist, erweitert werden.

 

Die Änderungen umfassen zum einen die Absicherung bereits durchgeführter Planungen und Baumaßnahmen (Erweiterung Medimax) und zum anderen sollen weitere, bisher planerisch nicht umsetzbare, nicht zentrenrelevante Nutzungen ermöglicht werden. Dies beinhaltet den Umzug des Futterhauses in einen Neubau an der Stelle des zurzeit leerstehenden Gebäudes des ehemaligen Getränkemarktes und die flächenmäßige Erweiterung des bestehenden Penny-Marktes und des bestehenden Rewe-Marktes in die freiwerdende Fläche, sowie eine Erweiterung des REWE-Marktes in Richtung des neugeplanten Futterhauses indliche Richtung. Außerdem soll durch eine Anpassung der Baugrenze eine nftige Erweiterung des Möbelhauses ermöglicht werden.

 

Die artenschutzrechtlichen Untersuchungen, die im Zuge der Planungen zum Kreisverkehr durchgeführt werden mussten, sind zwischenzeitlich abgeschlossen. Es ergaben sich keine Hinweise auf das Vorhandensein von Quartieren von Fledermäusen, bedeutenden Flugstraßen oder Jagdgebieten. Ebenso ergaben die Kontrollen keine Hinweise auf ein Vorkommen der Haselmaus im Vorhabengebiet. Die Untersuchungen zu europäischen Vogelarten haben ein Vorkommen von Gehölzfreibrütern ergeben sowie von bodennah brütenden Vögeln der Gras- und Staudenfluren sowie Bodenbrütern.

 

Im Anschluss an die Sitzung kann im Falle der Beschlussfassung die amtliche Bekanntmachung erfolgen und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vorbereitet und durchgeführt werden. Der Auslegungs- und Beteiligungszeitraum könnte dann voraussichtlich Ende Dezember 2022 bis Ende Januar 2023 erfolgen.

 

Der Planer wurde zur Sitzung eingeladen, um die Unterlagen zu erläutern und ggf. Fragen zu beantworten.

 

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

X

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 


Finanz. Auswirkungen:

 

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 


Anlage/n:

 

  • B-Plan Entwurf   
  • Begründung
  • Beschlussempfehlungen
  • Artenschutzbericht
  • Anhang zum Artenschutzbericht

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 B-Plan (1386 KB)      
Anlage 2 2 Begründung (1842 KB)      
Anlage 3 3 Beschlussempfehlungen (723 KB)      
Anlage 4 4 Artenschutzbericht (1512 KB)      
Anlage 5 5 Anhang zum Artenschutzbericht (4645 KB)      
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