Vorlage - VO/2023/313
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Beschlussvorschlag:
Dem geänderten Bauprogramm für den „Vollausbau der Straße Am Voßberg, 1. BA“ wird zugestimmt.
Sachverhalt:
In seiner Sitzung vom 04.05.2023 hat der Ausschuss für Umwelt und Bauwesen über das Bauprogramm für den Vollausbau der Straße Am Voßberg, 1. BA beraten und diesem zugestimmt. Der endgültige Beschluss wurde in der Stadtverordnetenversammlung vom 26.06.2023 gefasst.
Die Hauptleistungen des Auftrages sind in der Zwischenzeit durch die Firma Gollan Bau GmbH fertiggestellt worden. Lediglich der Bereich des Wendehammers im Stichweg 1 wurden die Rohrleitungsarbeiten aufgrund der noch zu klärenden Leitungsverlegung des Niederschlagswasserkanals ausgespart.
Zwischenzeitlich konnte sich die Stadt Oldenburg in grundbuchliches Letiungsrecht sichern, so dass nunmehr auch die Arbeiten in diesem Stichweg erfolgen können.
Ursprünglich war gem. Bauprogramm die Oberflächenherstellung des Wendehammers in Asphaltbauweise vorgesehen und ausgeschrieben worden.
Durch die späte Sicherung des Leitungsrechts sind die Hauptarbeiten bereits abgeschlossen, alle Maschinen und Container sind abtransportiert worden, so dass für die Leitungsumlegung eine neuerliche Baustelleneinrichtung und –räumung vergütet werden muss. Zum Einem für die Firma Gollan Bau GmbH und zum Anderen für deren Subunternehmer für den Asphalteinbau. Daher schlägt die Verwaltung vor, den noch ausstehenden Teil der Oberflächenherstellung nicht wir ausgeschrieben in Asphaltbauweise, sondern in Pflasterbauweise herstellen zu lassen.
Dadurch kann der Subunternehmereinsatz entfallen und es werden zudem Baukosten in Höhe von ca. 5.000,00 € eingespart. Zur Ausführung kommt ein „verschiebesicherer“ Betonstein, der unter dem Namen Triloc bei Berding Beton produziert wird und bereits als Oberflächenbefestigung auf dem Betriebsgelände der Kommunalen Dienste Oldenburg in Holstein eingebaut wurde und sich bewährt hat.
Auf Grund des geschilderten Sachverhaltes ist es erforderlich, das bereits beschlossene Bauprogramm zu ändern und neuerlich beschließen zu lassen. Das geänderte Bauprogramm ist der Vorlage beigefügt; die geänderten Punkte sind im Bauprogramm grau hinterlegt. Weiterhin ist der Vorlage der Lageplan, aus dem der alte und der neue Verlauf der Regenwasservorflutleitung beigefügt.
Auf das Beifügen der im Bauprogramm aufgeführten Anlage wurde verzichtet, da das Bauprogramm, wie anfangs erwähnt, in den Grundzügen bereits beschlossen wurde und es hier nur um die Änderungen geht
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
| Nein, entfällt. |
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| Ja, folgende: |
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Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Laufende Kosten jährlich: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Anlage/n:
geändertes Bauprogramm
Ausführungsplan RW-Vorflutleitung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Bauprogramm geändert_15.08.2023 (153 KB) | ||||
2 | A 2019-011 Lageplan Entwaesserung_Index A (177 KB) |