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Vorlage - VO/2023/318  

Betreff: Seniorenbeirat der Stadt Oldenburg in Holstein; hier: Bestätigung der Wahl vom 29.08.2023
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:Frau Lena Nagel
Federführend:FB 2 Bürgerbüro - Gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Nagel, Lena
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
25.09.2023 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Niederschrift Wahlvorstand -29.08.2023  

Beschlussvorschlag:

Gemäß § 5 Abs. 1 Satzung der Stadt Oldenburg in Holstein über die Bildung eines Seniorenbeirates in der Fassung des 3. Nachtrages vom 12.12.2018 wird die am
29. August 2023 erfolgte Wahl von

 

-         Herrn Reinhard Hostmann

-         Herrn Peter Krink

-         Frau Christel Nagler

-         Herrn Harry Römer

-         Frau Heike Steinmüller

-         Frau Gabriele Zirfas

 

in den Seniorenbeirat der Stadt Oldenburg in Holstein bestätigt.  


Sachverhalt:

Der Seniorenbeirat der Stadt Oldenburg wurde zuletzt im Jahr 2021 gewählt und bestand zunächst aus sechs Mitgliedern. Aufgrund verschiedener Umstände sind während der Amtszeit zwei Mitglieder ausgeschieden. Der bisher amtierende Seniorenbeirat bestand somit aus vier Mitgliedern. Da der Seniorenbeirat seine dauerhafte Handlungsfähigkeit in dieser Konstellation als nicht mehr gegeben angesehen hat und eine Nachbesetzung mangels vorhandener Kandidaten nicht möglich war, hat der Seniorenbeirat entschieden, durch seinen gemeinsamen Rücktritt zum 1. Mai 2023 den Weg für Neuwahlen frei zu machen.

Am 29. August 2023 fand deshalb die Wahl des Seniorenbeirates des Stadt Oldenburg in Holstein statt. Die Wahl wurde in einer öffentlichen Wahlversammlung durchgeführt, die um 16 Uhr im Bildungs- und Kulturzentrum in der Göhler Straße 56 in 23758 Oldenburg in Holstein eröffnet wurde.

Hervorzuheben ist, dass für die Wahl 9 Kandidatinnen und Kandidaten aufgestellt werden konnten und insgesamt 90 Wahlberechtigte Ihre Stimme abgegeben haben.  

Nach § 5 Abs. 1 der Satzung der Stadt Oldenburg in Holstein über die Bildung eines Seniorenbeirates in der Fassung des 3. Nachtrages vom 12.12.2018 beträgt die Wahlzeit drei Jahre. Die Wahlzeit beginnt mit der Bestätigung durch die Stadtverordnetenversammlung. Die Beschlussfassung über die Bestätigung ist durch die Stadtverordnetenversammlung am 25.09.2023 vorgesehen. Die oben genannten Personen würden somit r die Amtszeit vom 25.09.2023 bis 24.09.2026 in den Seniorenbeirat gewählt.

Gleichzeitig endet mit der Bestätigung der Wahl des neuen Seniorenbeirates die Amtszeit des alten Seniorenbeirates.

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

x

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 


Finanz. Auswirkungen:

 

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Niederschrift Wahlvorstand -29.08.2023 (32 KB)      
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