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Vorlage - VO/2024/356-1  

Betreff: Interimslösung Grundschule am Wasserquell / OGS
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Frau Sophie Ernst
2. Herr Christian Friedrichsen
Bezüglich:
VO/2024/356
Federführend:FB 3 Hochbau, Unterhaltung, Liegenschaften Bearbeiter/-in: Stender, Marc
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
02.05.2024 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
240409_GSaW_Grundrisse  
240202-wah-Haus Heinrich Grundriss SG mit Eintragungen  
20240415_Stellungnahme DKSB  
240409_Interims OGS_Variantenvergleich_3 Jahre  
Marktanalyseauswertung  
Stellungnahme Schulelternbeirat der Grundschule am Wasserquell  
Stellungnahme der Grundschule zum Vorschlag der Arbeitsgruppe vom 18.04.2024  
Gefaehrdungsbeurteilung Grundschule am Wasserquell neue Raeumlichkeiten  

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt den Lösungsvorschlag 6 (Umzug der 4. Klassen an den Standort der Wagrienschule) umzusetzen. Hierdurch freigewordene Raumkapazitäten am Standort der Grundschule werden als Klassenraum für die zusätzliche 1. Klasse, sowie r die OGS genutzt.

 


Sachverhalt:

 

Die Verwaltung wurde von der Leitung der Grundschule am Wasserquell und der Leitung der OGS Grundschule darüber informiert, dass im Schuljahr 2024/2025 ca. 100 Einschulungen in der Grundschule am Wasserquell erwartet werden. Daraus resultiert, dass die bisherige 3-Zügigkeit der Grundschule auf 4 Klassen zu erweitern ist. Maximal dürfen, laut Aussage der Schulleiterin, 28 Grundschulkinder in einer Klasse unterrichtet werden.

 

In der OGS werden momentan ca. 120 Kinder betreut. Die Kinder der 1. und 2. Klassen (ca. 90 Kinder) werden am Standort der Grundschule am Wasserquell betreut. Die Kinder der 3. und 4. Klassen (ca. 30 Kinder) werden an den Standort der Wagrienschule gefahren, wo sich separate Räume im Haus Erich befinden und dort betreut. Die Fahrtkosten betragen momentan ca. 40.000,00 € pro Jahr.

Ab dem Jahr 2026 besteht der Rechtsanspruch für die Grundschüler/-innen, der wie folgt gestaffelt ist: ab dem Jahr 2026 besteht der Rechtsanspruch für die 1. Klassen, ab dem Jahr 2027 für die 2. Klassen, ab dem Jahr 2028 für die 3. Klassen und ab dem Jahr 2029 dann für alle Klassen.

Ab August 2024 wird laut der Leitung der OGS und der Grundschule mit einem Betreuungsaufwand von ca. 170 Kindern gerechnet.

Die Grundschule und die OGS haben einen zusätzlichen Raumbedarf bzw. Vorschlag am Standort der Grundschule am Wasserquell, der auch die kommenden Jahre, bis zum Umzug in den Neubau (voraussichtlich im Jahr 2030), abdeckt, wie folgt mitgeteilt:

 

-          4 Klassenräume für die Erstklässler

-          2 Betreuungsräume für alle OGS-Kinder

-          1 Küche für die Aufbereitung der mindestens 120 gelieferten Essen

-          1 oder 2 Essensräume

-          Sanitäranlagen

Es ist eine Lösung bis zum August 2024 zu finden, um die zusätzlichen Kinder sowohl in der Grundschule als auch in der OGS unterbringen zu können.

 

Nach den Beratungen in den Fachausschüssen im Februar und März konnte die Stadtverordnetenversammlung am 25.03.2024 keinen Beschluss zu einer Umsetzung fassen.

 

Auf die in der Anlage dargestellten Lösungsvorschläge samt Kosten und Vor- und Nachteile wird verwiesen.

 

Am 11.04.2024 hat zur Vorbereitung der finalen Entscheidungsfindung eine Arbeitsgruppensitzung zwischen der Selbstverwaltung, dem Träger der OGS (Frau Hüttmann), den Elternvertretern der Grundschule und der Verwaltung stattgefunden. In dieser Sitzung wurde ein neuer Lösungsvorschlag 6 (Umzug der 4. Klassen an den Standort der Wagrienschule) den dort anwesenden Vertretern vorgestellt. Die Schulleitung konnte aufgrund der Osterferien an der Sitzung nicht teilnehmen. Der Lösungsvorschlag 6 sieht vor, dass die 4. Klassen am Standort der Wagrienschule in den noch zu sanierenden Schulräumen im Sockelgeschoss des Haus Heinrich beschult werden. Durch diese Lösung würden am Standort der Grundschule drei Klassenräume freigezogen und könnten als Klassenraum für die zusätzliche 1. Klasse, sowie von der OGS genutzt werden. Hierdurch würden die nicht unerheblichen Transportkosten zwischen Grundschule und Wagrienschule ggfs. in Gänze entfallen. Zu klären wäre noch, ob bei dieser Variante die räumlichen Kapazitäten an der Grundschule auskömmlich sind, dass auch die 3. Klassen am Standort der Grundschule durch den OGS-Träger betreut werden können, oder wie bisher nach Schulschluss an den Standort der Wagrienschule transportiert werden müssen.

 

Herr Saba hat die Vertreter um eine Stellungnahme zu der Lösungsvariante 6 gebeten. Er wurde beauftragt, der Schulleitung diese neue Lösungsmöglichkeit vorzustellen.

Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung liegt der Verwaltung weder eine Rückmeldung der Schulleitung noch die Stellungnahmen der Elternvertreter vor. Diese werden unverzüglich nachgereicht. Der DKSB (Frau Hüttmann) hat im Nachgang zu der Arbeitsgruppensitzung Ihre Empfehlung der Stadt mitgeteilt. (siehe Anlage)

 

In Anbetracht der Tatsache dass eine OGS-Betreuung ab dem 01.09. sichergestellt werden soll, bedarf es einer zügigen Entscheidung, da nach Beschlussfassung je nach Lösungsvorschlag noch Sanierungsarbeiten oder Anschaffungen zu tätigen sind. Es wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass bereits heute eine rechtzeitige Umsetzung zum 01.09.2024 nahezu ausgeschlossen ist. Dies gilt für alle möglichen Varianten.  Eine Lösung für diese „Übergangszeit“ wird erarbeitet. 

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

x

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 


Finanz. Auswirkungen:

 

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

 

ca. 300.000 €r die Sanierung der Räume

im Haus Heinrich

 

Finanzierung:

 

Nachtragshaushalt 2024

 

Laufende Kosten jährlich:

 

Personalkosten OGS ca. 90.000€ p.a.

ggfs. Transportkosten 3. Klassen

ca. 30.000€ p.a.

 

Finanzierung:

 

Nachtragshaushalt 2024

 

 

 

Weitere Auswirkungen:

 

 

 

 

 

Auswirkungen auf Senioren

 

Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen

 

Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche

 

 


Anlage/n:

 

-Grundrisse Haus Heinrich

-Grundrisse Grundschule am Wasserquell

-Marktanalyse

-Variantenvergleich

-Stellungnahme DKSB  

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 240409_GSaW_Grundrisse (1051 KB)      
Anlage 2 2 240202-wah-Haus Heinrich Grundriss SG mit Eintragungen (350 KB)      
Anlage 3 3 20240415_Stellungnahme DKSB (539 KB)      
Anlage 4 4 240409_Interims OGS_Variantenvergleich_3 Jahre (213 KB)      
Anlage 5 5 Marktanalyseauswertung (103 KB)      
Anlage 6 6 Stellungnahme Schulelternbeirat der Grundschule am Wasserquell (124 KB)      
Anlage 7 7 Stellungnahme der Grundschule zum Vorschlag der Arbeitsgruppe vom 18.04.2024 (188 KB)      
Anlage 8 8 Gefaehrdungsbeurteilung Grundschule am Wasserquell neue Raeumlichkeiten (144 KB)      
Stammbaum:
VO/2024/356   Interimslösung Grundschule am Wasserquell / OGS   FB 3 Hochbau, Unterhaltung, Liegenschaften   Vorlage
VO/2024/356-1   Interimslösung Grundschule am Wasserquell / OGS   FB 3 Hochbau, Unterhaltung, Liegenschaften   Vorlage
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