Vorlage - VO/2015/096
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Beschlussvorschlag:
Der Erlass einer 1. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Oldenburg in Holstein in der Fassung der Verwaltungsvorlage, die der Niederschrift beizufügen ist, wird beschlossen.
Sachverhalt:
Die der Satzung zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung vom 13. Dezember 2013 zu Grunde liegenden Gebührensätze sind jährlich im Rahmen einer Nachkalkulation zu überprüfen, um festzustellen, ob sie Gebührenbedarf unter- oder überschreiten. Die durch die GeKom ermittelten Kosten in Höhe von insgesamt 204.032,57 €, davon gebührenfähig 142.822,80 €, wurden wie folgt ermittelt:
| Straßenreinigung | Winterdienst |
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Summe der Kosten | 127.606,97 € | 76.425,60 € |
Anteil der Stadt (30 %) | 38.282,09 € | 22.927,68 € |
verbleibende gebührenfähige Kosten | 89.324,88 € | 53.497,92 € |
gewichtete Maßstabsdaten (Jahresreinigungsleistung) | 79.077 m | 58.984 m |
Gebührensatz | 1,13 €/m | 0,91 €/m |
Entsprechend der unterschiedlichen Reinigungsintervalle wurden folgende Verteilungsfaktoren ermittelt:
Durchgangsstraße (wöchentliche Reinigung)1,58
Anlieger-und Wohnstraße (14-tägige Reinigung)1,00
Fußgängerzonen3,15
für die Straßenreinigung und
einheitlich1,00
für den Winterdienst.
Aus der Multiplikation der einzelnen Verteilungsfaktoren mit dem Gebührensatz von 1,13 €/m für die Straßenreinigung zzgl. dem einheitlichen Gebührensatz von 0,91 €/m für den Winterdienst) ergaben sich folgende Gebührensätze:
a) bei Reinigung gem. § 7 Abs. 1 Buchst. a der Straßenreinigungssatzung 2,70 €,
b) bei Reinigung gem. § 7 Abs. 1 Buchst. b der Straßenreinigungssatzung 2,04 €,
c) bei Reinigung gem. § 7 Abs. 1 Buchst. c der Straßenreinigungssatzung 4,47 €.
Diese Gebührensätze wurden durch die Gebührensatzung für die Straßenreinigung zum 01.01.2014 festgesetzt.
Die Nachkalkulation hat ergeben, dass sich der Gebührenbedarf in Höhe von insgesamt 162.150,25 €, davon gebührenfähig 113.505,18 €, insbesondere durch geringere Kosten für den Winterdienst vermindert hat. Er beträgt:
| Straßenreinigung | Winterdienst |
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Summe der Kosten | 128.682,48 € | 33.467,77 € |
Anteil der Stadt (30 %) | 38.604,74 € | 10.040,33 € |
verbleibende gebührenfähige Kosten | 90.077,74 € | 23.427,44 € |
gewichtete Maßstabsdaten (Jahresreinigungsleistung) | 81.151 m | 61.550 m |
Gebührensatz | 1,11 € | 0,38 €/m |
Auf die in der Anlage beigefügte Kostenartenrechnung und die Berechnung der Gebührensätze wird verwiesen.
Aus der Multiplikation der einzelnen Verteilungsfaktoren mit dem Gebührensatz von 1,11 €/m für die Straßenreinigung zzgl. dem einheitlichen Gebührensatz von 0,38 €/m für den Winterdienst) ergeben sich folgende Gebührensätze:
a) bei Reinigung gem. § 7 Abs. 1 Buchst. a der Straßenreinigungssatzung 2,13 €,
b) bei Reinigung gem. § 7 Abs. 1 Buchst. b der Straßenreinigungssatzung 1,49 €,
c) bei Reinigung gem. § 7 Abs. 1 Buchst. c der Straßenreinigungssatzung 3,88 €.
Die Verwaltung regt an, eine 1. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Oldenburg in Holstein zum 01.01.2016 zu erlassen.
Das Produktsachkonto 54500.4321920 (Straßenreinigungsgebühren) schließt für das Haushaltsjahr 2014 mit einem Jahresergebnis in Höhe von 148.444,98 € ab. Die Nachkalkulation hat ergeben, dass tatsächliche gebührenfähige Kosten in Höhe von 113.505,18 € entstanden sind.
Damit ist ein Überschuss in Höhe von 34.939,80 € entstanden, der grundsätzlich dem Gebührenzahler gutzubringen ist. Während die Kosten für die Straßenreinigung sich so entwickelt haben, wie angenommen (Kalkulation 127.606,97 €, Nachkalkulation 128.682,48 €), ist die Entwicklung bei den Kosten für den Winterdienst schwer einzuschätzen. Die der Kalkulation der GeKom zu Grunde liegenden Kosten für den Winterdienst wurden aus den hohen Kosten für 2012 (76.425,60 €) ermittelt. Die tatsächlichen Kosten betrugen jedoch nur 33.467,77 €.
Die Verwaltung schlägt vor, den o. a. Überschuss zunächst der Gebührenausgleichsrücklage zuzuführen.
Sollte sich bei der Nachkalkulation für 2015 herausstellen, dass auch in diesem Jahr geringere Kosten für den Winterdienst anfallen, könnte die Straßenreinigungsgebühren durch Entnahmen aus der Gebührenausgleichsrücklage weiter reduziert werden.
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
x | Nein, entfällt. |
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| Ja, folgende: |
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Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Laufende Kosten jährlich: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Anlage/n:
Nachkalkulation Straßenreinigungsgebühren 2014
- Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Nachkalkulation 2014 - Anlage 1 a + 1 b (86 KB) | ||||
2 | 1. NS zur Gebührensatzung f. d. Straßenreinigung (43 KB) |