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Vorlage - VO/2016/012-1  

Betreff: Einführung Wiederkehrender Beiträge

Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Voigt
2. Herr Gabriel
3. Herr Stender
Bezüglich:
VO/2016/012
Federführend:FB 3 Hochbau, Unterhaltung, Liegenschaften Bearbeiter/-in: Stender, Marc
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
19.07.2016 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Übersicht Abrechnungsgebiete Stadt Oldenburg in Holstein  
Anlage 2 - Erläuterung zur Bildung der Abrechnungsgebiete  
Anlage 3 - Mustersatzung Wiederkehrende Beiträge  
Anlage 4 - Berechnung AG 238 tatsächliche Kosten 2011-2015  
Anlage 5 - Berechnung AG 238 Schätzkosten 2017-2021  
Anlage 6 - Berechnung AG 1 Schätzkosten 2017-2021  
Anlage 7 - Berechnung AG 4 Schätzkosten 2017-2021  

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss beschließt, die Einführung Wiederkehrender Beiträge auf Basis der in der Anlage beigefügten Übersicht der zu bildenden Abrechnungsgebiete weiterhin zu verfolgen. Eine Informationsveranstaltung für die Bürgerinnen und Bürger soll nach den Sommerferien durchgeführt werden.

 

 


Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Hauptausschusses am 24.02.2016 wurde das von der GeKom entworfene Konzept zur Einführung Wiederkehrender Beiträge in der Stadt Oldenburg in Holstein vorgestellt.

 

Dieses Konzept beinhaltete jedoch nicht die Bildung von Abrechnungsgebieten für das Oldenburger Stadtgebiet. Die GeKom wurde nach der letzten Beratung im Hauptausschuss am 24.02.2016 mit der Bildung von Abrechnungsgebieten beauftragt. Wie in der Anlage 1 ersichtlich, schlägt die GeKom vor, das Stadtgebiet von Oldenburg in Holstein in insgesamt 8 Abrechnungsgebiete zu schneiden. Der Ortskern wird bei dieser Teilung in 3 Abrechnungsgebiete aufgeteilt. Die Außenortschaften, wie Kröß, Klein-Wessek oder Dannau bleiben als eigenständige Abrechnungsgebiete erhalten und können nicht zusammengefasst werden. (siehe hierzu Anlage 2 – Erläuterung zu Bildung von Abrechnungsgebieten)

 

Die GeKom sieht jedoch die Möglichkeit, dem Wunsch der Selbstverwaltung zu folgen und den Stadtkern auch über die eigentlich trennende Bahnlinie hinweg als ein Abrechnungsgebiet zusammen zu fassen. Die Gewerbegebiete Am Voßberg und Sebenter Weg bleiben hiervon aber ausgenommen.

 

Darüber hinaus habe ich in der Anlage 3 eine Satzung als Muster beigefügt, wie sie bei einer Einführung formuliert werden könnte. Um sie jedoch auf die Stadt Oldenburg in Holstein bezogen auszuformulieren, bedarf es noch weiteren Ermittlungen, wie z.B. Beitragsanteil Stadt, Festlegung von Faktoren für die Grundstücksflächenermittlung, Berechnung der Tiefenbegrenzung, Verschonungsregelung etc. Diese Ermittlungen werden erst veranlasst, sofern an der Einführung der Wiederkehrenden Beiträge weiterhin festgehalten wird, da diese Arbeiten einen immensen Zeitaufwand, sowie Kosten in Höhe von ca. 4.000 € auslösen.

 

Um aufzuzeigen, welche Auswirkungen Wiederkehrende Beiträge auf die Anlieger hätten, ist in der Anlage 4 anhand der vorliegenden Beitragszahlen aus den abgeschlossenen und schlussgerechneten Beitragsmaßnahmen der Jahre 2011-2015 für einmalige Straßenausbaubeiträge eine Berechnung für das Abrechnungsgebiet 2, 3 und 8 beigefügt.

 

Die Anlagen 5 - 7 legen dar, welche Beitragshöhen die Anlieger der Abrechnungsgebiete bei der Einführung der Wiederkehrenden Beiträge unter Einbezug des von Herrn Voß (KDO) bereitgestellten 5-Jahres-Plan zu erwarten hätten. Hierbei sei gesagt, dass die angesetzten Baukosten der jeweiligen Maßnahmen auf Basis vergleichbarer Straßenbaumaßnahmen in der nahen Vergangenheit zzgl. eines Aufschlages geschätzt wurden.

 

Die in den beigefügten Anlagen 4-7 berechneten Beitragssätze berücksichtigen nicht die gem. Straßenbaubeitragssatzung vorzunehmende Gewichtung der Grundstücksfläche (Vollgeschossfaktor, Artzuschlag, etc.) Diese können auf Grund des hohen Ermittlungsaufwandes und den damit verbundenen Kosten (ca. 110.000 € für die Grunddatenermittlung) derzeitig für die potenzielle Berechnung der Beitragsbelastungen nicht herangezogen werden. Daher handelt es sich bei den Berechnungen an in den Anlagen um überschlägige Berechnungen.

 

Sofern an der Einführung Wiederkehrender Beiträge für die Stadt Oldenburg in Holstein weiterhin festgehalten wird, soll in einer der nächsten Sitzungen des Hauptausschusses und der Stadtverordnetenversammlung eine auf die Stadt Oldenburg in Holstein bezogene ausformulierte Straßenausbaubeitragssatzung (s. vergl. Anlage 3), sowie über die Beauftragung der Grundlagenermittlung (sofern externe Vergabe gewünscht) beschlossen werden, damit die Einführung zum 01.01.2017 veranlasst werden kann. Im Vorwege soll eine Informationsveranstaltung für die Bürgerinnen und Bürger durchgeführt werden.

 

Wenn die Selbstverwaltung die Einführung Wiederkehrender Beiträge beschließt, ist noch darüber zu beraten, ob die Grundlagenermittlung intern oder extern erfolgen soll und wie der durch die Einführung Wiederkehrender Beiträge ausgelöste Arbeitsaufwand abgedeckt werden soll.

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

x

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 

 


Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 


Anlage/n:

Anlage 1 – Übersicht Abrechnungsgebiete

Anlage 2 – Erläuterungen zur Bildung von Abrechnungsgebieten

Anlage 3 – Mustersatzung Wiederkehrende Beiträge

Anlage 4 – Berechnung Beitragshöhen AG 238 anhand tatsächlicher Kosten 2011-2015

Anlage 5 – Berechnung Beitragshöhen AG 238 anhand Schätzkosten 2017 – 2021

Anlage 6 – Berechnung Beitragshöhen AG 1 anhand Schätzkosten 2017 – 2021

Anlage 7 – Berechnung Beitragshöhen AG 4 anhand Schätzkosten 2017 – 2021

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 7 1 Anlage 1 - Übersicht Abrechnungsgebiete Stadt Oldenburg in Holstein (16317 KB)      
Anlage 5 2 Anlage 2 - Erläuterung zur Bildung der Abrechnungsgebiete (3507 KB)      
Anlage 6 3 Anlage 3 - Mustersatzung Wiederkehrende Beiträge (326 KB)      
Anlage 1 4 Anlage 4 - Berechnung AG 238 tatsächliche Kosten 2011-2015 (119 KB)      
Anlage 2 5 Anlage 5 - Berechnung AG 238 Schätzkosten 2017-2021 (120 KB)      
Anlage 3 6 Anlage 6 - Berechnung AG 1 Schätzkosten 2017-2021 (118 KB)      
Anlage 4 7 Anlage 7 - Berechnung AG 4 Schätzkosten 2017-2021 (118 KB)      
Stammbaum:
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