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Vorlage - /2016/012-1-1  

Betreff: Einführung Wiederkehrender Beiträge



Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Voigt
2. Herr Gabriel
3. Herr Stender
Bezüglich:
VO/2016/012-1
Federführend:FB 3 Hochbau, Unterhaltung, Liegenschaften Bearbeiter/-in: Stender, Marc
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
22.09.2016 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
29.09.2016 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Übersicht Abrechnungsgebiete  
Anlage 2 - Erläuterung zur Bildung der Abrechnungsgebiete  

Beschlussvorschlag:

 

An der Einführung Wiederkehrender Beiträge wird weiterhin festgehalten. Der für die Einführung Wiederkehrender Beiträge erforderliche Zuschnitt des Oldenburger Stadtgebietes in sechs einzelne Abrechnungsgebiete wird gem. der Anlage 1 beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Grundlagenermittlung zu beauftragen. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel von ca. 110.000 € werden im Jahr 2017 im Haushalt zur Verfügung gestellt.

 

Der durch die Einführung Wiederkehrender Beiträge zusätzliche Personalbedarf von ca. 0,5 Stellen soll im Stellenplan 2017 berücksichtigt werden.

 


Sachverhalt:

 

In den vergangenen Sitzungen des Hauptausschusses wurde bereits vielfach über die Einführung Wiederkehrender Beiträge informiert. Inzwischen wurden sämtliche Themenbereiche wie Abrechnungsgebiete, Satzungsentwurf aber auch mögliche Beitragshöhen erörtert und darüber beraten. Mit Nachricht vom 29. August 2016 wurde den Stadtverordneten außerdem die Vorabmitteilung des Gemeindeprüfungsamtes zum Thema Wiederkehrender Beiträge zur Verfügung gestellt und hierzu von Seiten der Verwaltung bereits Erläuterungen an die Hand gegeben, um auch diese Informationen in die Entscheidung einfließen zu lassen.

 

Am 13.09.2016 findet im Schützenhof die Einwohnerversammlung der Stadt Oldenburg in Holstein statt, die ebenfalls die Wiederkehrenden Beiträge zum Thema hat. Eindrücke und Meinungsbilder aus dieser Versammlung sollten im Zuge der Hauptausschusssitzung erörtert werden. Insofern steht der obige Beschlussvorschlag unter dem Vorbehalt neuer Erkenntnisse aus der Einwohnerversammlung.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollten nach der Einwohnerversammlung sämtliche Informationen, die der Entscheidungsfindung der Selbstverwaltung dienen können, vorliegen, so dass über die Einführung Wiederkehrender Beiträge abschließend beschlossen werden kann.

 

Aus Sicht der GeKom ist es nach einhergehender Beratung möglich, das gesamte Stadtgebiet (ohne Außenortschaften) sogar zu einem Abrechnungsgebiet zusammenzufassen. In der beigefügten Erläuterung zur Bildung der Abrechnungsgebiete (Anlage 2) ist beschrieben, dass die verkehrlichen Verbindungen des Stadtgebietes ausreichend erscheinen, um das gesamte Stadtgebiet in ein Abrechnungsgebiet zu fassen. Hierüber sollte im Zuge der Sitzung nochmal ausführlich beraten werden. Näheres ist aus der Anlage 2 zu entnehmen. Gravierende Auswirkungen auf die in der letzten Sitzung am 19.07.2016 vorgetragenen Beitragshöhen ergeben sich bei der Zusammenlegung der Abrechnungsgebiete zu einem Gesamtabrechnungsgebiet jedoch nicht.

 

Die mit der Einführung Wiederkehrender Beiträge notwendige Ermittlung der Grunddaten aller Flurstücke im gesamten Stadtgebiet kann auf Grund des hohen Aufwandes nicht von städtischen Personal erbracht werden, sodass aus Sicht der Verwaltung die Grundlagenermittlung extern vergeben werden muss. Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von ca. 110.000 € sollen im Haushaltsjahr 2017 bereitgestellt werden.

 

Durch die Wiederkehrenden Beiträge entsteht auf Seiten der Verwaltung ein erhöhter Personalbedarf von ca. 0,5 Stellen (lt. Aussage der GeKom). Dieser Mehrbedarf soll im Stellenplan 2017 berücksichtigt werden. Im Gegenzug werden dafür in Zukunft die Kosten, die für die Arbeiten der Kommunalberatungsgesellschaften angefallen sind, stark reduziert und nur in Ausnahmefällen anfallen. Der Mehrbedarf an Personal entsteht ab der Auftragsvergabe der Grundlagenermittlung, da auch trotz externer Vergabe die Verwaltung vielerlei Daten ermitteln muss, um diese dann der Kommunalberatungsgesellschaft zur Verfügung zu stellen.

 

Die Straßenausbaubeitragssatzungen, die die Grundlage für die Erhebung der Beiträge darstellen, sollen im Dezember in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden.

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

x

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 


Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 


Anlage/n:

Anlage 1 – Übersicht Abrechnungsgebiete Stadt Oldenburg in Holstein

Anlage 2 – Erläuterung zur Bildung der Abrechnungsgebiete 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Übersicht Abrechnungsgebiete (16315 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - Erläuterung zur Bildung der Abrechnungsgebiete (228 KB)      
Stammbaum:
VO/2016/012   Einführung Wiederkehrender Beiträge   FB 3 Hochbau, Unterhaltung, Liegenschaften   Vorlage
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