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Vorlage - VO/2016/077  

Betreff: Jahresabschluss für das Jahr 2014 der Kommunalen Dienste Oldenburg in Holstein
a) Ergebnis der Jahresabschlussprüfung
b) Feststellung des Jahresabschlusses
c) Beschlussfassung über die Behandlung des Jahresergebnisses
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:Herr Naß
Federführend:FB 1 Organisation - Personal - Haushalt Bearbeiter/-in: Naß, Burkhard
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
23.11.2016 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
19.12.2016 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
KDO Bericht 2014  

Beschlussvorschlag:

 

a)        Der Bericht des Wirtschaftsprüfers, der wetreu Norddeutsche Treuhand- und Revisionsgesellschaft mbH, Kiel,  über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2014 werden zur Kenntnis genommen.

 

b)        Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2014 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 18.556.817,35 €, der Ergebnisrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 mit Erträgen in Höhe von 3.441.043,74 €, Aufwendungen in Höhe von 3.224.736,41 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 216.307,33 €, dem  Anhang und dem Lagebericht  wird festgestellt.

 

c)Der Jahresüberschuss 2014 in Höhe von 216.307,33 € wie folgt abzudecken bzw. zu verbuchen:

-       der Jahresüberschuss für die Schmutzwasserbeseitigung in Höhe von 100.649,32 € ist auf neue Rechnung 2015 zur Verringerung der vorgetragenen negativen Jahresergebnisse vorzutragen,

-       der Jahresüberschuss für die Niederschlagswasserbeseitigung in Höhe von 22.935,68 ist der Rückstellung für Gebührenausgleich zuzuführen,

-       der Jahresüberschuss für die dezentrale Abwasserbeseitigung in Höhe von 1.571,63 € ist auf neue Rechnung 2014 zur Verringerung des vorgetragenen negativen Jahresergebnisses vorzutragen,

-       vom Jahresüberschuss für den Bauhof in Höhe von 91.150,70 € sind 40.313.,58 € zum Ausgleich der vorgetragnenn Jahresergebnisse zu verwenden und 50.837,12 € sind der Ergebnisrücklage zuzuführen.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Die wetreu Norddeutsche Treuhand- und Revisionsgesellschaft mbH, Kiel, hat den von den Kommunalen Dienste Oldenburg in Holstein – KDO für das Jahr 2014 erstellten Jahresabschlüsse geprüft. Die Prüfung wurde Anfang Oktober 2016 abgeschlossen.

 

Das Ergebnis der Prüfung wurde von den Prüfern und dem Gemeindeprüfungsamt  in der Schlussbesprechung am 22. September 2016 vorgestellt und erläutert. Zu der Schlussbesprechung wurden vom Werkleiter alle Mitglieder des Haupausschusses mit eingeladen.

 

Der Prüfungsbericht ist der Stadt über das Gemeindeprüfungsamt Ostholstein zugeleitet. Das Gemeindeprüfungsamt hat festgestellt, dass die Prüfung zu keinen Einwendungen geführt hat. Die Prüfer bestätigten die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG. Von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Ergänzende Feststellungen wurden vom Gemeindeprüfungsamt nicht getroffen.

 

Gemäß § 14 Abs. 4 des Kommunalprüfungsgesetzes unterrichtet die kommunale Körperschaft, die an einer Gesellschaft beteiligt ist, die Vertretung und, bei kommunalen Körperschaften mit einem Hauptausschuss, den Hauptausschuss davon, dass der Prüfungsbericht vorliegt.

 

Der Jahresabschluss 2014, bestehend aus Bilanz zum 31. Dezember 2014, Ergebnisrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014, Anhang zur Bilanz und Lagebericht ist Teil des der Vorlage beigefügten Prüfungsberichtes 2014. Der Jahresabschluss wurde gemäß § 28 Eigenbetriebsverordnung (EigVO) nach den Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik (GemHVO-Doppik) aufgestellt.

 

Die Bilanzsumme zum 31.12.2014 beläuft sich auf

18.556.8174,35 €

Die Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom

1. Januar bis 31. Dezember 2014 weist

Erträge in Höhe von

3.441.043,74

und Aufwendungen in Höhe von

3.224.736,41 €

sowie einen Jahresüberschuss in Höhe von

216.307,33 €

aus.

 

 

Da für die einzelnen Betriebssparten eine gesonderte Spartenrechnung zwingend vorgeschrieben ist und auch geführt wird, ergibt sich für die einzelnen Betriebssparten folgendes Jahresergebnis, dessen Summierung zu dem Gesamtergebnis führt:

 

Schmutzwasserbeseitigung

100.649,32 €

Niederschlagswasserbeseitigung

22935,68 €

Dezentrale Abwasserbeseitigung

1.571,63 €

Bauhof

91.150,70 €

 

____________

Gesamtergebnis

216.307,33

 

Die Verwendung des Jahresüberschusses sollte wie unter Punkt c) des Beschlussvorschlages erfolgen.

 

Nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 der Eigenbetriebsverordnung ist für die Feststellung des Jahresabschlusses und die Behandlung des Jahresergebnisses unbeschadet des § 28 der Gemeindeordnung eine Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung erforderlich. Die Beschlussfassung kann gem. § 5 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung nicht dem Hauptausschuss als zuständigem Werkausschuss übertragen werden.

 

 

 

 

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

x

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 


Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 


Anlage/n:

Prüfungsbericht 2014

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 KDO Bericht 2014 (5625 KB)      
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