Vorlage - VO/2016/093
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Beschlussvorschlag:
Der Erlass einer 2. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Oldenburg in Holstein in der Fassung der Verwaltungsvorlage, die der Niederschrift beizufügen ist, wird beschlossen.
Sachverhalt:
Die der 1. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Gebührensatzung in der Stadt Oldenburg in Holstein vom 17.12.2015 zu Grunde liegenden Gebührensätze sind jährlich im Rahmen einer Nachkalkulation zu überprüfen, um festzustellen, ob sie den Gebührenbedarf unter- oder überschreiten. Die durch die Nachkalkulation 2014 ermittelten Kosten in Höhe von insgesamt 162.150,25 €, davon gebührenfähig 113.505,18 €, wurden wie folgt ermittelt:
| Straßenreinigung | Winterdienst |
Summe Kosten | 128.682,48 € | 33.467,77 € |
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Anteil Stadt 30% | 38.604,74 € | 10.040,33 € |
verbleibende gebührenfähige Kosten | 90.077,74 € | 23.427,44 € |
gewichtete Maßstabsdaten (Jahresreinigungsleistung) | 81379 | 61550 |
Gebührensatz | 1,11 € | 0,38 € |
Entsprechend der unterschiedlichen Reinigungsintervalle wurden folgende Verteilungsfaktoren ermittelt:
Durchgangsstraßen (wöchentliche Reinigung)1,58
Anlieger- und Wohnstraße (14-tägige Reinigung)1,00
Fußgängerzonen3,15
für dieStraßenreinigung und einheitlich
für den Winterdienst1,00
Aus der Multiplikation der einzelnen Verteilungsfaktoren mit dem Geührensatz von 1,11 €/m für die Straßenreinigung zzgl. dem einheitlichen Gebührensatz von 0,38 €/m für den Winterdienst ergaben sich folgende Gebührensätze:
a) bei Reinigung gem. § 7 Abs. 1 Buchst. a der Straßenreinigungssatzung 2,13 €,
b) bei Reinigung gem. § 7 Abs. 1 Buchst. b der Straßenreinigungssatzung 1,49 €,
c) bei Reinigung gem. § 7 Abs. 1 Buchst. c der Straßenreinigungssatzung 3,88 €.
Diese Gebührensätze wurden durch die Gebührensatzung für die Straßenreingung zum 01.01.2016 festgesetzt.
Die Nachkalkulation 2014 hat ergeben, dass der Gebührenhaushalt „Straßenreinigung“ mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 34.939,80 € abschloss. Dieser Überschuss wurde der Gebührenausgleichsrücklage zugeführt. Er ist dem Gebührenzahler in längstens 3 Jahren gutzubringen.
Die Nachkalkulation 2015 hat ergeben, dass sich der Gebührenbedarf in Höhe von insgesamt 156.806,52 €, davon gebührenfähig 109.764,56 €, in etwa auf dem Vorjahresniveau (162.150,25 €, davon gebührenfähig 113.505,18 €) bewegt. Er beträgt ohne Berücksichtigung einer Zuführung aus der Gebührenausgleichsrücklage:
| Straßenreinigung | Winterdienst |
Summe Kosten | 132.555,83 € | 24.250,69 € |
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Anteil Stadt 30% | 39.766,75 € | 7.275,21 € |
verbleibende gebührenfähige Kosten | 92.789,08 € | 16.975,48 € |
gewichtete Maßstabsdaten (Jahresreinigungsleistung) | 81379 | 61694 |
Gebührensatz | 1,14 € | 0,28 € |
Auf die in der Anlage beigefügte Kostenartenrechnung und die Berechnung der Gebührensätze wird verwiesen.
Aus der Multiplikation der einzelnen Verteilungsfaktoren mit dem Geührensatz von 1,14 €/m für die Straßenreinigung zzgl. dem einheitlichen Gebührensatz von 0,28 €/m für den Winterdienst ergeben sich folgende Gebührensätze:
a) bei Reinigung gem. § 7 Abs. 1 Buchst. a der Straßenreinigungssatzung 2,08 €,
b) bei Reinigung gem. § 7 Abs. 1 Buchst. b der Straßenreinigungssatzung 1,42 €,
c) bei Reinigung gem. § 7 Abs. 1 Buchst. c der Straßenreinigungssatzung 3,87 €.
Variante 1.)
Die Gebührensätze bei Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage in Höhe von 20.000,00 € stellen sich wie folgt dar:
Gebührensätze (bei 20.000 € Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage) | ||
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| Straßenreinigung | Winterdienst |
Summe Kosten | 132.555,83 € | 24.250,69 € |
Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage | 16.934,00 € | 3.066,00 € |
Anteil Stadt 30% | 39.766,75 € | 7.275,21 € |
verbleibende gebührenfähige Kosten | 75.855,08 € | 13.909,48 € |
gewichtete Maßstabsdaten (Jahresreinigungsleistung) | 81379 | 61694 |
Gebührensatz | 0,93 € | 0,23 € |
Aus der Multiplikation der einzelnen Verteilungsfaktoren mit dem Geührensatz von 0,93 €/m für die Straßenreinigung zzgl. dem einheitlichen Gebührensatz von 0,23 €/m für den Winterdienst ergeben sich folgende Gebührensätze:
a) bei Reinigung gem. § 7 Abs. 1 Buchst. a der Straßenreinigungssatzung 1,70 €,
b) bei Reinigung gem. § 7 Abs. 1 Buchst. b der Straßenreinigungssatzung 1,16 €,
c) bei Reinigung gem. § 7 Abs. 1 Buchst. c der Straßenreinigungssatzung 3,16 €.
Variante 2.)
Die Gebührensätze bei Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage in Höhe von 25.000,00 € stellen sich wie folgt dar:
Gebührensätze (bei 25.000 € Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage) | ||
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| Straßenreinigung | Winterdienst |
Summe Kosten | 132.555,83 € | 24.250,69 € |
Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage | 21.167,50 € | 3.832,50 € |
Anteil Stadt 30% | 39.766,75 € | 7.275,21 € |
verbleibende gebührenfähige Kosten | 71.621,58 € | 13.142,98 € |
gewichtete Maßstabsdaten (Jahresreinigungsleistung) | 81379 | 61694 |
Gebührensatz | 0,88 € | 0,21 € |
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Aus der Multiplikation der einzelnen Verteilungsfaktoren mit dem Geührensatz von 0,88 €/m für die Straßenreinigung zzgl. dem einheitlichen Gebührensatz von 0,21 €/m für den Winterdienst ergeben sich folgende Gebührensätze:
a) bei Reinigung gem. § 7 Abs. 1 Buchst. a der Straßenreinigungssatzung 1,60 €,
b) bei Reinigung gem. § 7 Abs. 1 Buchst. b der Straßenreinigungssatzung 1,09 €,
c) bei Reinigung gem. § 7 Abs. 1 Buchst. c der Straßenreinigungssatzung 2,98 €.
Variante 3.)
Die Gebührensätze bei Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage in Höhe von 30.000,00 € stellen sich wie folgt dar:
Gebührensätze (bei 30.000 € Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage) | ||
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| Straßenreinigung | Winterdienst |
Summe Kosten | 132.555,83 € | 24.250,69 € |
Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage | 25.401,00 € | 4.599,00 € |
Anteil Stadt 30% | 39.766,75 € | 7.275,21 € |
verbleibende gebührenfähige Kosten | 67.388,08 € | 12.376,48 € |
gewichtete Maßstabsdaten (Jahresreinigungsleistung) | 81379 | 61694 |
Gebührensatz | 0,83 € | 0,20 € |
Aus der Multiplikation der einzelnen Verteilungsfaktoren mit dem Geührensatz von 0,88 €/m für die Straßenreinigung zzgl. dem einheitlichen Gebührensatz von 0,21 €/m für den Winterdienst ergeben sich folgende Gebührensätze:
a) bei Reinigung gem. § 7 Abs. 1 Buchst. a der Straßenreinigungssatzung 1,51 €,
b) bei Reinigung gem. § 7 Abs. 1 Buchst. b der Straßenreinigungssatzung 1,03 €,
c) bei Reinigung gem. § 7 Abs. 1 Buchst. c der Straßenreinigungssatzung 2,81 €.
Das Produktsachkonto 54500.4321920 (Straßenreinigungsgebühren) schließt für das Haushaltjahr 2015 mit einem Jahresergebnis in Höhe von 143.687,08 € ab. Die Nachkalkulation hat ergeben, dass tatsächlich gebührenfähige Kosten in Höhe von 109.764,56 € enstanden sind.
Damit ist ein Überschuss in Höhe von 33.922,52 € entstanden, der dem Gebührenzahler grundsätzlich in längstens drei Jahren gutzubringen ist. Während sich die die Kosten für die Straßenreinigung moderat gesteigert haben (2014 = 128.682,48 €, 2015 = 132.555,83 €) sind die Kosten aufgrund des nochmals milden Winters und der damit geringeren Kosten moderat gesunken (2014 = 33.467,77 €, 2015 = 24.250,69 €).
Da die Kosten für den Winterdienst stark schwanken können (vgl. 2012 = 76.426,60 €, 2014 = 33.467,77 €, 2015 = 24.250,69 €), regt die Verwaltung an, den Überschuss 2015 der Gebührenausgleichsrücklage zuzuführen.
Die Verwaltung regt weiter an, die Gebührensätze bei einer Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage für 2014 in Höhe von 30.000,00 € entsprechend der oben dargestellten Variante 3 durch eine 2. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Oldenburg in Holstein zum 01.01.2017 zu erlassen.
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
x | Nein, entfällt. |
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| Ja, folgende: |
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Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Laufende Kosten jährlich: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Anlage/n:
Nachkalkulation Straßenreinigungsgebühren 2015
2. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung f. d. Straßenreinigung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Nachkalkulation 2015 - Anlage 1 a + 1 b (2815 KB) | ||||
2 | 2. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung (66 KB) |