Vorlage - VO/2016/099
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Beschlussvorschlag:
Zur Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kommunale Dienste Oldenburg in Holstein- KDO“ wird die beigefügte 2. Nachtragssatzung erlassen.
Sachverhalt:
Nach den Bestimmungen des Transparenzgesetzes vom 31. Juli 2015 haben die Kommunen sicherzustellen, dass die Bezüge der Mitglider der jeweiligen
- Werkleitungen, Vorstände, Geschäftsführungen oder Verbandsvorsteherinnen bzw. –vorsteher (Unternehmensorgane) und
- Werkausschüsse, Verwaltungsräte, Aufsichträte oder Verbandsversammlungen (Überwachungsorgane) sowie in Gesellschaften ggf. der Mitglieder von Beiräten oder ähnlichen Einrichtungen, die im Weiteren als Überwachungsorgane gelten sollen,
veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung hat nicht nur
- (wie dies das vormals geltende Recht bereits im Regelfall vorsah) für die jeweilige Personengruppe, d.h. für die Mitglieder eines Organs insgesamt, sondern überdies
- individulalisiert für die einzelnen Mitglieder unter Namensnennung zu erfolgen.
Zur Umsetzung dieser Bestimmung ist zunächst einmal eine entsprechende Regelung in die Betriebssatzung aufzunehmen.
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
x | Nein, entfällt. |
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| Ja, folgende: |
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Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Laufende Kosten jährlich: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Anlage/n:
2. Nachtragssatzung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2. Nachtrag Betriebssatzung (280 KB) |