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Vorlage - VO/2016/113  

Betreff: Städtebauförderungsprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" für den Bereich der Innenstadt der Stadt Oldenburg in Holstein
Hier: Einleitungsbeschluss gem. §141 Abs. 3 BauGB
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Voigt
2. Herr Gabriel
Federführend:FB 3 Hochbau, Unterhaltung, Liegenschaften Bearbeiter/-in: Gabriel, Stefan
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Vorberatung
01.12.2016 
27. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen. ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
19.12.2016 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Lageplan Ergänzung VU Gebiet  

Beschlussvorschlag:

 

  1. Für den in der Anlage grau dargestellten Bereich, für den gemäß §141 Abs.3 BauGB am 02.12.2014 der Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen beschlossen wurde, wird die Erweiterung des Untersuchungsgebietes gemäß der in der Anlage in Rosatönen dargestellten Stadtbereiche beschlossen.

 

  1. Der Beschluss über die Flächenerweiterung der Vorbereitenden Untersuchungen ist gemäß §141 Abs.3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist auf die Auskunftspflicht nach §138 BauGB hinzuweisen.

 


Sachverhalt:

 

Die Stadt Oldenburg in Holstein hat im Frühjahr 2016 beim Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten ihr Interesse angemeldet in das Programm Kleine Städte und Gemeinden aufgenommen zu werden.

 

Anlass waren die in den Bürgerbeteiligungen zur Voruntersuchung des aktuell laufenden Städtebauförderungsprogramms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ identifizierten Handlungsfelder „Kultur und Bildung“, „Generationsübergreifende Verbesserung des Wohnstandortes“, „Sport, Freizeit und Erholung“.

 

Innerhalb dieser Themenfelder wurden weite Bereiche erkannt, die von den Förderbedingungen des ASO Programms nicht in Gänze hätten abgedeckt werden können. So waren es in den Themenfeldern insbesondere der Schulstandort Oldenburg in Holstein mit den in der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung festgestellten Notwendigkeiten, die generationengerechte Umgestaltung der Freiflächen der Stadtmitte sowie der Bedarf einer neuen Oldenburger Schwimmhalle, die durch eine Interessenbekundung Aufnahme in eine Förderung finden sollten.

 

Bei einem auf die Interessenbekundung folgenden Stadtspaziergang und den anschließenden Beratungen mit den Vertretern des Innenministeriums wurde jedoch deutlich, dass eine Förderung der Schulen und einer Schwimmhalle nicht möglich ist.

 

Da die Städtebauförderung keine Einzelprojektförderung darstellt, sondern einen gebietsbezogenen Ansatz verkörpert, wurde jedoch in Aussicht gestellt, dass es für einige der Bereiche aus der Interessenbekundung möglich sein könnte, sie in das erweiterte Untersuchungsgebiet der aktuell laufenden Städtebauförderung aufzunehmen. Im Gesamtkontext der Haupthandlungsfelder könnte dies insbesondere der Bereich Aufwertung und Wahrnehmbarmachung der das „ASO VU-Gebiet“ umgebenden Platz-, Park- und Freiraumflächen sein.

 

Für die Funktionsfähigkeit Oldenburgs und der Region ist ein vitales Stadtzentrum von entscheidender Bedeutung. Es ist für die Bürger und die Touristen Aufenthaltsmittelpunkt und Visitenkarte. Die Freizeitparks können diesen Ansatz auf vielerlei Art unterstützen.

 

Durch ihre innerstädtische Lage können sie in besonderem Maße der Nachverdichtung dienen und diese unterstützen. Sie stellen den „grünen“ Freizeitbereich bereit, der für funktionierende Quartiersentwicklungen mit Investitionen in den Geschosswohnungsbau eine der wesentlichen Voraussetzungen darstellt. Mit einer aus der Verdichtung folgenden Belebung können sie sich zu einem Indentifikationsort der Oldenburger Bürger und zu einem Kristallisationspunkt für einen Teil des Oldenburger Alltagslebens entwickeln.

 

Bei richtiger Gestaltung kann sich zudem die bisher häufig als grüne Barriere wahrgenommene Parkanlage zu einem verbindenden Element zwischen den umliegenden Wohngebieten im Osten und Westen und dem Innenstadtbereich entwickeln. Sie wäre in der Lage attraktive Wegeverbindungen zwischen den Wohnbereichen und der Innenstadt auf der einen Seite, sowie den Wohngebieten und den umliegenden Naherholungsgebieten auf der anderen Seite bereit zu stellen.

 

Hier könnte durch die Attraktivierung und den Ausbau sowie die Neuordnung der bestehenden Wegeverbindungen ein attraktiver Rundweg für Fußgänger, Radfahrer und andere Sportzwecke ins Leben gerufen werden, der ein Zusammenwachsen zwischen Oldenburger Graben im Westen, den Freizeitflächen im Westen, dem Museum und dem Kulturzentrum im Osten bis hin in den Oldenburger Bruch im Osten und damit entlang des Oldenburger Grabens wieder in den Westen ermöglicht.

 

Auf diesem Wege, dem des grünen Rings, können die Freizeitparkflächen auch in der touristischen Wahrnehmung stärker in den Focus gerückt werden und kulturelle, seit einiger Zeit erfolgreiche Konzepte, wie z.B. das Parkfest u. a.  könnten ausgebaut werden und als verbindendes Element die Ortsmitte als lebendiges, funktionsgemischtes Zentrum stärken.

 

Da eine Förderung aus dem aktuellen Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ nur für Bereiche innerhalb eines Voruntersuchungsgebietes in Frage kommt, hält die Verwaltung eine Aufnahme der in der Anlage gekennzeichneten Parkflächen in das VU-Gebiet für wünschenswert.

 

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

 

Nein, entfällt.

 

x

Ja, folgende:

Eine Verdichtung des Wohnraums kommt insbesondere auch dem Personenkreis älterer Mitbürger und potenzieller „Neu-Oldenburger“ zu Gute. Auch die Überarbeitung der Wegeverbindungen in Richtung barrierefreiheit hat für diesen Personenkreis Priorität.

 


Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 


Anlage/n:

  Lageplan Ergänzung VU Gebiet 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan Ergänzung VU Gebiet (610 KB)      
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