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Vorlage - VO/2017/052  

Betreff: 1. Nachtragssatzung zur Änderung der Satzung der Stadt Oldenburg in Holstein über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Gebühren für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen vom 8.Oktober 2007
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:Herr Naß
Federführend:FB 1 Organisation - Personal - Haushalt Bearbeiter/-in: Naß, Burkhard
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
17.05.2017 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
29.06.2017 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
1. Satzungsänderung der Verwaltungsgebühren  

Beschlussvorschlag:

 

Die 1. Nachtragssatzung zur Änderung der Satzung der Stadt Oldenburg in Holstein über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Gebühren für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen vom 8. Oktober 2007 wird in der beigefügten Fassung beschlossen.

 


Sachverhalt:

Der Prüfungsbericht des Gemeindeprüfungsamtes des Kreises Ostholstein vom 30.12.2016 hat die fehlenden Gebühren für die Aufgabenerledigung nach dem BestattG und die überholte Regelung für das Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitgesetz (jetzt Informationszugangsgesetz) in der bereits bestehenden Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Oldenburg in Holstein angemahnt.

 

Die gültige Verwaltungsgebührensatzung hat den Stand von Oktober 2007. Zur Anpassung auf einen aktuellen Rechtsstand und neue Gebührentatbestände wird daher eine Überarbeitung der Gebührentarife notwendig.

 

Die Verwaltung hat die einzelnen Gebührentarife überprüft und neue Gebührentatbestände aufgenommen. Dies gilt insbesondere für die Aufgaben nach dem Bestattungsgesetz. Die Gebührentabelle wurde dabei auch in die verschiedenen (Verwaltungs-)Bereiche gegliedert. Die neue Gebührentabelle ist als Anlage beigefügt.

 

Nunmehr wäre die 1. Nachtragssatzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung zu beraten und beschließen, damit die Gebührentabelle Rechtswirksamkeit entfalten kann.

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

X

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 


Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 


Anlage/n:

1. Nachtragssatzung zur Änderung der Satzung der Stadt Oldenburg in Holstein über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Gebühren für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen vom 8. Oktober 2007 - Anlage zu § 4 Abs. 1 Gebührentabelle 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Satzungsänderung der Verwaltungsgebühren (195 KB)      
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