Sprungziele
Inhalt

Vorlage - VO/2017/061  

Betreff: Kindertagesstätten;
Trägerverträge für die Betreuung unter dreijähriger Kinder
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Herr Saba
2. Bürgermeister Voigt
Federführend:FB 2 Bürgerbüro - Gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in:Bürgermeister Saba, Jörg
Beratungsfolge:
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Vorberatung
07.06.2017 
Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
29.06.2017 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Mitteilung Städteverband 14.03.2017  

Beschlussvorschlag:

 

Die Verträge über die Zuschussgewährung zur Finanzierung der Betriebskosten der U3-Finanzierung werden zunächst nicht gekündigt. Es ist abzuwarten, ob das geplante Kitaförderungsgesetz, wie angekündigt, zum 01.01.2019 in Kraft tritt.

 


Sachverhalt:

 

Mit den Trägern der U3-Betreuung wurden im Jahr 2011 Verträge über die Zuschussgewährung zur Finanzierung der Betriebskosten durch die Stadt abgeschlossen. Die Stadt verpflichtet sich zur Abdeckung des jährlichen Defizits. Eine Kündigung der Verträge ist aus wichtigem Grund mit einer Frist von 12 Monaten zum Ende eines Kindergartenjahres (31.07.) möglich. Dieses wäre frühestens zum 31.07.2018 möglich.

 

Die Verwaltung wurde vom Fachausschuss damit beauftragt, mit den Trägern über die Umstellung der Finanzierung nach dem Vorbild der Ü3-Betreuung zu verhandeln. In diesem Bereich erfolgt eine Festbetragsfinanzierung auf Grundlage von der Stadt ermittelter Leistungspunkte pro Gruppe (Anzahl der Plätze x tägliche Betreuungsstunden x Gruppenfaktor x Anzahl der Betreuungsmonate jährlich).

 

Die Zuschüsse an die Träger haben sich im U3-Bereich wie folgt entwickelt:

 

2012

2013

2014

2015

2016

346.760,53 €

310.934,27 €

395.495,73 €

411.568,54 €

341.604,61

 

Es wurden Gespräche mit den Trägern über die Änderung der Finanzierungsmethode geführt. Dabei stellte sich heraus, dass die Träger grundsätzlich für eine Festbetragsfinanzierung offen sind. Voraussetzung ist jedoch, dass die Festbetragsfinanzierung sich in der Höhe der Bezuschussung an den letzten Zahlen orientiert. Verständlicherweise wird kein Träger einer einer Finanzierungsform zustimmen, bei den die förderung unter den ungedeckten Kosten liegt, die bisher erstattet wurden.

 

Die grundsätzliche Offenheit der Träger gegenüber einer Neuregelung ist auch darauf zurückzuführen, dass die anfänglichen Unsicherheiten bezüglich der Gesamtfinanzierung nicht mehr bestehen, da sich der Umfang der Förderleistungen imzwischen stabilisiert hat und dadurch Planungssicherheit eingetreten ist.

 

Die Verwaltung hat versucht das „Punktesystem“ auf die U3-Finanzierung anzuwenden. Dies gestaltete sich jedoch schwierig. Aufgrund der Berechnungsfaktoren, welche auch bei den Förderungen durch das Land maßgeblich sind, kommt es bei der altersgemischten Gruppe des Kinderschutzbundes zu einem Ergebnis, welches zu Lasten des DKSB stark von den aktuellen Leistungen durch die Stadt abweicht. Dieses ist damit zu begründen, dass in der altersgemischten Gruppe nur 5 Plätze mit dem höheren U3-Berechnungsfaktor berechnet werden können. Die vorhandenen 10 Plätze für die Ü3-Kinder verschlechtern das Ergebnis.

 

In Gesprächen mit dem Deutschen Kinderschutzbund wurde deutlich, dass eine Reduzierung des Zuschusses nicht akzeptabel ist. Man würde sich in diesem Fall eher mit dem Gedanken tragen, die altersgemischte Gruppe zu Gunsten einer reinen Krippengruppe aufzulösen. Für die Stadt hätte das jedoch den Wegfall von 10 Kindergartenplätzen zur Folge, was aufgrund der bestehenden Nachfrage nach diesen Plätzen jedoch aus Sicht der Verwaltung ausgeschlossen ist.

 

Mit Schreiben vom 14. März 2017 hat der Städteverband Schleswig-Holstein darüber informiert, dass das Land Schleswig-Holstein, der Landkreistag, der Städteverband und der Gemeindetag einen gemeinsamen „Letter of Intent“ über die Neuordnung des Kita-Finanzierungssystems und die Schaffung eines Kita- Förderungsgesetzes unterzeichnet haben. Diese Absichtserklärung beinhaltet auch das Ziel, die Kita-Finanzierung grundsätzlich neu zu regeln und den kommunalen Finanzierungsanteil auf höchstens ein Drittel der Gesamtfinanzierungskosten zurückzuführen.

 

Das Inkrafttreten eines solchen gesetze ist zum 01.01.2019 vorgesehen. Aufgrund des sich abzeichnenden Wechsels der Landesregierung kann zurzeit nicht beurteilt werden, ob die Umsetzung insgesamt, teilweise oder gar nicht erfolgen wird. Aus Sicht der Verwaltung macht die Kündigung der Verträge mit den Trägern der U3-Betreuung jedoch zum jetzigen Zeitpunkt keinen Sinn. Die neuen Verträge würden frühestens zum 01.08.2018 in Kraft treten und müssten für den  Fall, dass  das  neue Kita-Finanzierungssystem wie geplant zum 01.01.2019 in Kraft tritt, dann erneut verhandelt werden. Davon abgesehen sieht die Verwaltung nicht, dass mit einer Neuverhandlung Vorteile für die Stadt zu erzielen sind.

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

X

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 


Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 


Anlage/n:

Mitteilung des Städteverbandes vom 14.03.2017  

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Mitteilung Städteverband 14.03.2017 (1986 KB)      
nach oben zurück