Sprungziele
Inhalt

Vorlage - VO/2017/063  

Betreff: Umsetzung der zweiten Stufe der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG in Schleswig-Holstein
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:Herr Gabriel
Federführend:FB 3 Hochbau, Unterhaltung, Liegenschaften Bearbeiter/-in: Schaeffler, Marietta
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
29.06.2017 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Umgebungslärmrichtlinie - Überprüfung der Lärmaktionspläne  

Beschlussvorschlag:

 

Die zweite Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Stadt Oldenburg in Holstein wird in der vorliegenden Fassung beschlossen und beim LLUR eingereicht.

 


Sachverhalt:

 

Grundlage für die Aufstellung der Lärmaktionspläne ist die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG in Schleswig-Holstein.

 

Zur Umsetzung der 2. Stufe der Umgebungslärmrichtlinie wurden die Städte und Gemeinden seitens des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) seinerzeit aufgefordert, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Lärmaktionspläne aus der 1. Stufe sollten in diesem Zusammenhang überprüft und ggf. überarbeitet werden. Da sich für die Stadt Oldenburg in Holstein nach Prüfung keine Veränderungen ergeben hatten, die eine Überarbeitung des ursprünglichen Lärmaktionsplanes erforderlich machten, wurde im Ausschuss für Umwelt und Bauwesen am 10.04.2014 beschlossen, das keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind.

 

Am 02.05.2016 wurden alle Gemeinden Schleswig-Holsteins seitens des LLUR erneut mit dem Hinweis angeschrieben, ihre Lärmkarten auf eingetretene Änderungen zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten, insbesondere bei durchgeführten kommunalen Lärmschutzmaßnahmen, wie z.B. Lärmschutzwänden, bei relevanten Veränderungen der Einwohnerzahlen oder nach eigenen Verkehrszählungen. Da sich für die Stadt Oldenburg in Holstein zwischenzeitlich abermals keine Änderungen von relevanten Daten ergeben haben, wurde zunächst von weiteren Maßnahmen abgesehen.

 

Bei der Prüfung hat die EU-Kommission jedoch Defizite bei der Aufstellung von Lärmaktionsplänen in Deutschland festgestellt und ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Daher wurden alle Länder und damit die zuständigen Behörden seitens der Bundesregierung aufgefordert, die noch fehlenden Lärmaktionspläne kurzfristig zu erstellen und zu übermitteln. Mit Schreiben vom 21.12.2016 wurde der Kreis Ostholstein vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) aufgefordert, die Lärmaktionspläne zu prüfen und die Ergebnisse bis zum 01.07.2017 zu übermitteln.

 

Um mögliche nachteilige Folgen wie Strafzahlungen zu vermeiden, hat die Stadt Oldenburg in Holstein daher den Lärmaktionsplan wie gewünscht ein weiteres Mal überprüft und die sich zwischenzeitlich geringfügig geänderten Daten (z.B. Einwohnerzahlen) aktualisiert. Dieser Plan liegt als Anlage bei.

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

X

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 


Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 


Anlage/n:

Fortschreibung Lärmaktionsplan 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Umgebungslärmrichtlinie - Überprüfung der Lärmaktionspläne (185 KB)      
nach oben zurück