Vorlage - VO/2017/064
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Beschlussvorschlag:
Die Stadt Oldenburg in Holstein hat den Abschlussbericht des Gemeindeprüfungsamtes vom 30.12.2016 über die überörtliche Prüfung für die Haushaltsjahr 2010-2015 zur Kenntnis genommen und beschließt die Stellungnahmen zu den einzelnen Prüfungsfeststellungen wie sie in der Anlage beigefügt sind.
Die noch nicht ausgeräumten Prüfungsfeststellungen sind unverzüglich durch die Verwaltung abzuarbeiten. Der Selbstverwaltung ist hierüber zu berichten und die notwendigen Beschlüsse sind vorzubereiten.
Sachverhalt:
Über die Vorlage und den Inhalt des Abschlussberichtes des Gemeindeprüfungsamtes über die überörtliche Prüfung für die Haushaltsjahre 210-2015 wurde bereits zur Sitzung des Hauptausschusses am 08.02.2017 berichtet. Die Veröffentlichung, dass der Prüfungsbericht für jedermann zur Einsicht öffentlich ausliegt, wurde am 21.03.2017 öffentlich bekannt gemacht.
Zwischenzeitlich hat die Verwaltung die überwiegenden Prüfungsfeststellungen bearbeitet und die die daraus resultierenden Beschlussfassungen in die Gremien eingestellt. Die einzelnen Prüfungsfeststellungen, zu denen eine Stellungnahme durch die Stadt Oldenburg in Holstein erforderlich ist sowie einige weitere Mitteilungen und die daraus resultierenden Arbeitsergebnisse sind in der Anlage aufgelistet. Diese bilden die Stellungnahme der Stadt Oldenburg in Holstein zu dem Prüfungsbericht.
Ein wesentlicher Anteil der Prüfungsfeststellungen bezog sich auf die Einführung der „Doppik“ mit der Erstellung der Eröffnungsbilanz und den Grundlagen dazu. Die aus der Abarbeitung der Prüfungsfeststellungen resultierenden Berichtigungen der Eröffnungsbilanz sollen mit dem Jahresabschluss 2013 beschlossen werden, da der Jahresabschluss 2012 schon fast vollständig erstellt ist. Diese Verfahrensweise ist nach § 56 der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik zulässig und mit dem Gemeindeprüfungsamt und der Kommunalaufsichtsbehörde abgestimmt.
Daher ist auch beabsichtigt, dass sich der städtische Prüfungsausschuss mit dem Jahresabschluss 2012 in einer Sitzung am 05.07.2017 befasst. Anlässlich dieser Sitzung sollen die Wertberichtigungen, wie sie in der Anlage dargestellt sind, noch einmal tiefergehend erläutert werden, sofern dies nicht anlässlich der Beratung zur dieser Vorlage erfolgt. Die Beschlussfassung zum Jahresabschluss ist dann für die Sitzungsrunde nach der Sommerpause vorgesehen.
Soweit die Abarbeitung der Prüfungsfeststellungen Einzelbeschlüsse erfordern, so wurden diese bereits zur Beschlussfassung eingestellt bzw. werden bei den noch offenen Punkten unverzüglich eingestellt. Die Abarbeitung ist bis spätestens zum Jahresende vorgesehen.
Es wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
x | Nein, entfällt. |
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| Ja, folgende: |
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Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Laufende Kosten jährlich: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Anlage/n:
Stellungnahme der Stadt Oldenburg in Holstein zum Abschlussbericht über die überörtliche Prüfung für die Haushaltsjahre 2010-2015
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Stellungnahme der Stadt Oldenburg in Holstein zum Abschlussbericht der überörtlichen Prüfung 2010-2015 (343 KB) |