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Vorlage - VO/2018/023  

Betreff: Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG in Schleswig-Holstein
Hier: Überprüfung des Lärmaktionsplans
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:Herr Gabriel
Federführend:FB 3 Hochbau, Unterhaltung, Liegenschaften Bearbeiter/-in: Schaeffler, Marietta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Vorberatung
28.03.2018 
37. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Lärmaktionsplan 2018  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Oldenburg in Holstein wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Grundlage für die Aufstellung der Lärmaktionspläne ist die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG in Schleswig-Holstein.

 

Inzwischen wurden die strategischen Lärmkarten zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG aus dem Jahr 2012 überprüft und überarbeitet. Die aktuellen Lärmkarten des LLUR aus dem Jahr 2017 sind nunmehr über den Lärmatlas veröffentlicht.

 

Auf Grundlage der aktuellen Lärmkarten sind gem. § 47 d Abs. 5 BImSchG die Lärmaktionspläne bis zum 18.07.2018 unter Mitwirkung der Öffentlichkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Anschließend ist der Plan von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließenden und die fertiggestellten Lärmaktionspläne werden vom LLUR für die Berichterstattung zum Oktober 2018 an die EU-Kommission über den Lärmatlas erbeten.

 

Die Stadt Oldenburg in Holstein hat daher den Lärmaktionsplan wie gewünscht ein weiteres Mal überprüft. Da jedoch die letzte Überprüfung der Daten erst im Jahre 2017 stattgefunden hat, haben sich diesem Plan gegenüber keine Änderungen ergeben. Ein Hinweis hierauf wurde auch in die aktuelle Fassung der Planung aufgenommen. Der aktuelle Lärmaktionsplan liegt als Anlage bei.

 

Die geforderte Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt kurzfristig durch eine öffentliche Auslegung. Da der Plan abschließend durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden muss, in der Sitzungsfolge jedoch die an die Beteiligung anschließende Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen erst nach der Stadtverordnetenversammlung vorgesehen ist (21.06.2018), möchten wir schon jetzt darauf hinweisen, dass die Verwaltung daher den Aktionsplan direkt auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 07.06.2018 aufnehmen möchten, ohne diesen vorher erneut im zuständigen Fachausschuss zu beraten.

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

X

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Lärmaktionsplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lärmaktionsplan 2018 (104 KB)      
Stammbaum:
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