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Vorlage - VO/2018/066  

Betreff: Erlass einer 3. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Oldenburg in Holstein
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:Herr Rodermund
Federführend:FB 1 Organisation - Personal - Haushalt Bearbeiter/-in: Rodermund, Detlef
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
30.10.2018 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
12.12.2018 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Kostenartenrechnung 2017  
3 NS zur Gebührensatzung für Straßenreinigung  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Oldenburg in Holstein wird die in der als Anlage beigefügte 3. Nachtragssatzung erlassen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Die der 2. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Oldenburg in Holstein zu Grunde liegenden Gebührensätze sind jährlich im Rahmen einer Nachkalkulation zu überprüfen, um festzustellen, ob sie den Gebührenbedarf unter- oder überschreiten. Die durch die Nachkalkulation 2016 ermittelten Kosten in Höhe von insgesamt 177.459,58 €, davon gebührenfähig 124.221,71 €, wurden wie folgt ermittelt:

 

 

Straßenreinigung

Winterdienst

Gesamt

Summe Kosten

139.912,47 €

37.547,11 €

177.459,58 €

 

 

 

 

Anteil Stadt 30%

41.973,74 €

11.264,13 €

53.237,87 €

verbleibende gebührenfähige Kosten

97.938,73 €

26.282,98 €

124.221,71 €

gewichtete Maßstabsdaten (Jahresreinigungsleistung)

81379

61694

 

Gebührensatz

1,20 €

0,43 €

1,63 €

 

Den gebührenfähigen Kosten in Höhe von 124.221,71 € standen Gebühreneinnahmen im Jahr  2016 in Höhe von 107.993,33 € gegenüber. Damit ergibt sich ein Defizit in Höhe von 16.228,38 €, welches der Gebührenausgleichsrücklage entnommen wurde. Der Stand der Gebührenausgleichsrücklage wies damit Ende 2016 noch einen Bestand in Höhe von 19.508,06 € aus. Nach § 6 Abs. 2 Kommunalabgabegesetz (KAG) sind Über- oder Unterdeckungen innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren auszugleichen (Zuführung oder Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage).

 

Berechnung der Straßenreinigungsgebühren ab 2019 aufgrund der Nachkalkulation 2017:

 

Die durch die Nachkalkulation 2017 ermittelten Kosten in Höhe von insgesamt 150.341,26 €, davon gebührenfähig 105.238,88 €, wurden wie folgt ermittelt:

 

 

 

 

 

Straßenreinigung

Winterdienst

Gesamt

Summe Kosten

128.412,95 €

21.928,31 €

150.341,26 €

 Anteil Stadt 30%

 38.523,89 €

 6.578,49 €

45.102,38 €

verbleibende gebührenfähige Kosten

89.889,06 €

15.349,82 €

105.238,88 €

Ausgleich der Gebührenunterdeckung aus 2016

6.773,35 €

1.157,04 €

 

7.930,39 €

Insgesamt gebührenfähige Kosten

96.662,41 €

16.506,86 €

113.169,27 €

gewichtete Maßstabsdaten (Jahresreinigungsleistung)

81379

61694

 

Gebührensatz

1,19

0,27

1,46 €

 

Den gebührenfähigen Kosten in Höhe von 105.238,88 € standen Gebühreneinnahmen im Jahr 2017 in Höhe von 77.800,43 € gegenüber.

 

Es ergibt sich somit auch im Jahr 2017 ein Defizit und zwar in Höhe von 27.438,45 €. Dieses Defizit wird durch die Entnahme des Restbestandes aus der Gebührenausgleichsrücklage in Höhe von 19.508,06 € (s. o.) gemindert. Es verbleibt eine Gebührenunterdeckung in Höhe von 7.930,39 €, die nach § 6 Abs. 2 KAG längstens innerhalb der drei folgenden Jahren auszugleichen ist.

 

Angesichts der bisherigen Defizitentwicklung sollte die Gebührenunterdeckung für das Jahr 2019 in voller Höhe eingerechnet werden. Dies ist bei der oben stehenden Berechnung erfolgt.

 

Auf die in der Anlage beigefügte Kostenartenrechnung und die Berechnung der Gebührensätze wird verwiesen.

 

Aus der Multiplikation der einzelnen Verteilungsfaktoren mit dem Gebührensatz von 1,19 € für die Straßenreinigung zzgl. dem einheitlichen Gebührensatz von 0,27 € für den Winterdienst ergeben sich folgende Gebührensätze:

 

a)      bei Reinigung gem. § 7 Abs. 1 Buchstabe a der Straßenreinigungssatzung 2,15 €,

b)      bei Reinigung gem. § 7 Abs. 1 Buchstabe b der Straßenreinigungssatzung 1,46 €,

c)      bei Reinigung gem. § 7 Abs. 1 Buchstabe c der Straßenreinigungssatzung 4,02 €.

 

Die Verwaltung bittet, die Straßenreinigungsgebühren ab 2019 gem. Berechnung durch eine 3. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Oldenburg in Holstein, wie sie als Anlage beigefügt ist, zu erlassen.

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

x

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 

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Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 

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Anlage/n:

 

Kostenartenrechnung 2017

3. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung in der Stadt Oldenburg in Holstein

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kostenartenrechnung 2017 (451 KB)      
Anlage 2 2 3 NS zur Gebührensatzung für Straßenreinigung (67 KB)      
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