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Vorlage - VO/2018/101  

Betreff: Namensgebung für die Zufahrtstraße zur Wagrien-Kaserne
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Herr Carlson
2. Frau Atzpodien
Federführend:FB 2 Bürgerbüro - Gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Atzpodien, Annika
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Vorberatung
27.09.2018 
02. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
12.12.2018 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Antrag BIMA v. 31.08.18  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Für die Zufahrtsstraße zur Wagrien-Kaserne wird folgender Name vergeben:

Zum Wienberg

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat als Eigentümerin der Wagrien-Kaserne in Putlos mit Schreiben vom 31.08.18 beantragt, für die Zufahrtstraße zur Kaserne, die sich ebenfalls in ihrem Eigentum befindet, einen eigenen Namen zu vergeben. Der Antrag wurde damit begründet, dass die Kaserne nicht mehr über die ehemalige Hauptzufahrt in der Putloser Chaussee erreichbar ist, nachdem die alte Wache aus der Nutzung genommen wurde.

 

Die Kaserne wird ausschließlich über die andere, zurzeit nicht benannte Zufahrtsstraße angefahren. Dies führt dazu, dass Post- und Paketzusteller, Besucher, Liefer- und Baufirmen Schwierigkeiten haben, die Kaserneneinfahrt zu finden.

 

Eine Zuordnung zur Strandstraße und Vergabe einer neuen Hausnummer ist aus Sicht der Verwaltung nicht sinnvoll, da die entsprechenden Haunummern bereits vergeben wurden und somit ausgeschöpft sind. Des Weiteren rät auch die Antragstellerin hiervon ab, da der Name Strandstraße einen Zugang zum Meer suggeriert und sich dies nachteilig hinsichtlich des Betretens des Truppenübungsplatzes von Unberechtigten auswirkt. Gerade in den Sommermonaten verirren sich Touristen und gelangen zum Kasernengelände, da Karten darstellen, dass es dort einen Weg zur Ostsee gibt.

 

Nach § 47 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG SH) ist für die Benennung von Straßen und das Anbringen der Namensschilder die Gemeinde zuständig. Diese Regelung bezieht sich auf alle Straßen, die sich im Gemeindegebiet befinden unabhängig von den Eigentumsverhältnissen bzw. in wessen Baulast die Straße steht.

 

Die Benennung von Straßen ist eine Ermessensentscheidung der Gemeinde. Das bedeutet, dass die Gemeinde darüber entscheidet, ob sie einer Straße einen Namen gibt, als auch darüber, welchen sie ihr gibt. In erster Linie hat der Straßenname eine Ordnungsfunktion.

 

Seitens der Antragstellerin sind folgende Vorschläge zur Namensgebung eingegangen:

Platzstraße, Am Schießplatz, Wagrienchaussee und Wagrienstraße. Aus Sicht der Verwaltung wird von den Vorschlägen Wagrienchaussee bzw. Wagrienstraße abgeraten, da es zu Irritationen mit dem bereits vorhandenen Wagriaweg kommen könnte.

 

Die Verwaltung schlägt in Absprache mit der Antragstellerin folgenden Namen „Zum Wienberg“ vor.

 

Der etwa 65 m hohe Wienberg, eine der höchsten Erhebungen im Gebiet des Truppenübungsplatzes, beherbergt eine bedeutende bronzezeitliche Fundstätte: ein Bodendenkmal bestehend aus 30 bis 150 Meter langen Hünengräbern aus der Zeit um 2.500 v. Chr. Die Gräber gelten als die größte geschlossene Anlage dieser Art in Norddeutschland.

 

Nach hiesiger Auffassung und anschließender Rücksprache mit der Antragstellerin würde sich der Name „Zum Wienberg“ am Besten eignen.

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

X

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 

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Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

Ca. 150,-- € (Schild, Mast und Arbeit)

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Antrag der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag BIMA v. 31.08.18 (1707 KB)      
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