Vorlage - VO/2018/107
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Beschlussvorschlag:
Für die Bauvorhaben Friedlandstraße und Verbindungsweg Akazienweg/Platanenallee die beigefügten Bauprogramme beschlossen.
Sachverhalt:
Friedlandstraße
Bereits im Oktober 2017 fiel die Straßenbeleuchtung in der Friedlandstraße immer wieder aus. Grund hierfür waren diverse Kurzschlüsse in dem Beleuchtungskabel. Hierdurch kam es auch wiederholt zu Spanungsverschleppungen, die letztlich sogar zu gefahren hätten führen können.
Da auch die Gehwege in der Friedlandstraße in einem schlechten Zustand sind, werden nun in einem Zuge sowohl das Straßenbeleuchtungskabel als auch die Straßenbeleuchtungs-masten sowie Gehwegoberfläche erneuert – wohlgemerkt nur auf der Seite, auf der auch die Straßenbeleuchtung verläuft.
Diese gesamte Thematik wurde im Ausschuss für Umwelt und Bauwesen in seiner Sitzung vom 30.08.2018 geschildert und die Eilentscheidung zur Auftragsvergabe an die Firma Willi Pohl GmbH & Co. KG aus Hohenwestedt zur Kenntnis gegeben.
Die Oberfläche des vorhandenen Gehwegs besteht aus Betongehwegplatten mit den Abmessungen 30/30/4,5 cm, an der Grundstücksgrenze verläuft ein Betonrasenbordstein – wenn keine Grundstücksmauern vorhanden sind – und zur Straße ist der Gehweg mit einem Betonhochbordstein eingefasst. Ungebundene Tragschichten waren nicht vorhanden – max. eine 10 cm Frostschutzschicht auf gewachsenen Boden. Die Erdkabel sowie die Beleuchtungsmasten sind aus dem Jahr 1951; die vorhandenen Beleuchtungsköpfe wurden im Jahr 2015 gegen moderne, hocheffiziente LED-Köpfe im Zuge der Umrüstarbeiten im Stadtgebiet bereits getauscht.
Die neue Gehwegoberfläche wird auf einem frostsicheren Aufbau mit Betonrechteckpflaster hergestellt. Auf der Grundstücksseite werden neue Betonrasenbordsteine, in dem Bereich der Grundstückszufahrten wird ein Betontiefbordstein gesetzt. Zur Straße wird in dem Bereich, in dem ein Wasserlauf aus Betonwürfelsteinen vorhanden ist, ein neuer Betonhochbordstein eingebaut. Das alte Beleuchtungskabel wird gegen ein neues getauscht. Die alten Beleuchtungsmasten (21 Stück) werden ausgebaut und entsorgt. Die gesamte Beleuchtungsstrecke wird neu aufgeteilt, so dass eine gleichmäßige Ausleuchtung der Friedlandstraße gewährleistet ist – dadurch wird sich die Anzahl der Beleuchtungsmasten auf insgesamt 25 Stück erhöhen.
Im Zuge der Ausbaumaßnahme werden parallel ein neues Stromkabel, Leerrohre für die Breitbandversorgung sowie ein Leerrohr für die Deutsche Telekom mit verlegt.
Verbindungsweg Akazienweg/Platanenallee
Der Verbindungsweg zwischen dem Akazienweg und der Platanenallee wurde seinerzeit in Asphaltbauweise hergestellt. Die vorhandene Oberfläche wurde bereits durch verschiedene Versorgungsträger geöffnet und wieder verschlossen, so dass auf insgesamt 116,00 m ein „Flickenteppich“ entstanden ist.
Im Zuge des Breitbandausbaus muss der Verbindungsweg wiederum geöffnet werden; des Weiteren beabsichtigen die Stadtwerke Oldenburg in Holstein, in diesem Zuge das vorhandene Erdkabel gegen ein neues zu tauschen. Für die Herstellung beider Leitungsgräben ist das Öffnen von ca. ¼ der vorhandenen Oberfläche erforderlich.
Um eine geeignete Trasse für die Verlegung des Breitbandkabels zu finden, wurden im Vorwege „Querschläge“ hergestellt. Hierbei zeigte es sich, dass der Aufbau der ungebundenen Tragschichten nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht. Daher entschied sich die Verwaltung, nach Rücksprache mit dem Bürgermeister, auf der gesamten Fläche des Verbindungsweges die vorhandene Asphaltoberfläche einschließlich des Unterbaus ausbauen zu lassen und nach Einbringen der ungebundenen Tragschichten den Weg in Pflasterbauweise wieder herzustellen.
Die Arbeiten werden durch die Firma KFM aus Schwentinental ausgeführt. Die anteiligen Kosten der Stadt Oldenburg in Holstein belaufen sich auf ca. 32.000,00 €, Da diese Baumaßnahme im Vorwege nicht abzusehen war, werden die entstehenden Kosten aus dem Produktsachkonto 54100.0905620 (Straßenbau Sudetenstraße) gedeckt.
Da es sich bei beiden Baumaßnahmen grundsätzlich um eine beitragsfähige Leistung handelt, ist es erforderlich, dass die Stadtverordnetenversammlung jeweils ein Bauprogramm beschließt. Das Bauprogramm ist vor der endgültigen Abnahme der Bauarbeiten zu beschließen, um nach den satzungsrechtlichen Vorschriften wiederkehrende Beiträge für die einzelnen Baumaßnahmen erheben zu können. Die jeweiligen Bauprogramme sind der Vorlage beigefügt und beinhalten die Angaben zur Ausführung der geplanten Leistungen. Es soll in dieser Form und Fassung beschlossen werden.
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
| Nein, entfällt. |
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| Ja, folgende: |
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Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Laufende Kosten jährlich: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Bauprogramm (80 KB) | ||||
2 | Bauprogramm (67 KB) |