Vorlage - VO/2018/117
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Beschlussvorschlag:
a) Die Stadtverordnetenversammlung wählt folgende wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger in den Gemeindewahlausschuss der Stadt Oldenburg in Holstein für die Bürgermeisterwahl 2019:
Beisitzerin / Beisitzer | Vertreterin / Vertreter |
Herr Torsten Becker | Frau Christina Struckmann |
Herr Günter Heuber | Herr Volker Klatt |
Frau Annette Schlichter-Schenck | Frau Petra Bergmann |
Frau Andrea Kümmel | Herr Jürgen Broer |
Frau Ute Petersen-Sauren | Frau Angelika Kruse |
Herr Ludolf Petersen | Herr André Hasselmann |
Herr Hans-Jürgen Löschky | Herr Georg Khuen |
Herr Manuel Korthals | Herr Wolfgang Seidel |
b) Die Stadtverordnetenversammlung überträgt ihre Befugnis zur Nachwahl anderer Beisitzerinnen und Beisitzer sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter in den Gemeindewahlausschuss für Bürgermeisterwahl 2019 gemäß § 12 Abs. 3 letzter Satz Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) auf den Hauptausschuss der Stadt Oldenburg in Holstein.
Sachverhalt:
Die Stadt Oldenburg in Holstein hat für die Durchführung der Bürgermeisterwahl 2019 aufgrund des § 12 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) einen Gemeindewahlausschuss (GWA) zu bilden. Das Recht dazu hat dem Grundsatz nach die Stadtverordnetenversammlung; sie kann diese Aufgabe allerdings auch auf den Hauptausschuss delegieren.
Der GWA nimmt Aufgaben rund um die Bürgermeisterwahl wahr. Aufgabe in seiner ersten Sitzung am 13. Dezember 2018 wird die Festlegung des Wahltages sein. Die Verwaltung wird dem Gemeindewahlausschuss empfehlen, die Bürgermeisterwahl auf den 26. Mai 2019 zu terminieren. Sie würde dann zeitgleich mit der anstehenden Europawahl durchgeführt werden. Hieraus ergeben sich erhebliche Synergieeffekte.
Die Einteilung der Wahlkreise nimmt gem. § 16 GKWG der Gemeindewahlleiter vor und wird sich so wie gehabt darstellen, da es seit der letzten Kommunalwahl keine signifikanten Verschiebungen in den Bevölkerungsstrukturen gab.
Den Gemeindewahlausschuss für das Stadtgebiet bilden der Bürgermeister als Wahlleiter und zugleich Vorsitzender, da dieser nicht zu einer Wiederwahl antritt. Hinzu kommen insgesamt acht Beisitzerinnen und Beisitzer und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter. Bei der Besetzung sollen möglichst die im Wahlgebiet vertretenen politischen Parteien und Wählergruppen angemessen beachtet werden.
Zu berücksichtigen sind im Bereich der Stadt Oldenburg in Holstein die CDU, die SPD, die GRÜNEN, die FDP und die FBO. Die Würdigung der Parteien erfolgt üblicherweise nach der Sitzverteilung in der Stadtverordnetenversammlung der laufenden Wahlperiode. Demnach wären die in der Stadt Oldenburg in Holstein vertretenen Parteien wie folgt einzubeziehen:
CDU | 2 Beisitzer/innen und 2 Stellvertreter/innen |
SPD | 2 Beisitzer/innen und 2 Stellvertreter/innen |
GRÜNE | 2 Beisitzer/innen und 2 Stellvertreter/innen |
FDP | 1 Beisitzer/in und 1 Stellvertreter/in |
FBO | 1 Beisitzer/in und 1 Stellvertreter/in |
Die Parteien, bzw. Wählergruppen wurden mit Schreiben vom 31. August 2018 gebeten, entsprechende Vorschläge für die Wahl der Beisitzer/innen sowie deren Stellvertreter/innen einzureichen, damit diese der Stadtverordnetenversammlung rechtzeitig zur Sitzung vorgelegt werden können. Es sind folgende Vorschläge eingegangen:
Partei | Beisitzerin / Beisitzer | Stellvertreterin / Stellvertreter |
CDU | Herr Torsten Becker | Frau Christina Struckmann |
| Herr Günter Heuber | Herr Volker Klatt |
SPD | Frau Annette Schlichter-Schenck | Frau Petra Bergmann |
| Frau Andrea Kümmel | Herr Jürgen Broer |
GRÜNE | Frau Ute Petersen-Sauren | Frau Angelika Kruse |
| Herr Ludolf Petersen | Herr André Hasselmann |
FDP | Herr Hans-Jürgen Löschky | Herr Georg Khuen |
FBO | Herr Manuel Korthals | Herr Wolfgang Seidel |
Es kommt immer wieder vor, dass Beisitzerinnen und Beisitzer oder deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter nach ihrer Wahl in den Gemeindewahlausschuss ihren Rücktritt verkünden oder wegziehen. Das hat zur Folge, dass sie dann nach § 55 Abs. 2 GKWG nicht mehr im Gemeindewahlausschuss tätig sein dürfen, sodass dann eine Nachwahl durchzuführen ist. Dazu empfiehlt die Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises Ostholstein aus Vereinfachungsgründen, dass die Stadtverordnetenversammlung ihre Befugnis des § 12 Abs. 3 letzter Satz GKWG ausübt und das Recht auf Bildung eines Gemeindewahlausschusses zumindest für die Nachwahl an den Hauptausschuss überträgt.
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
X | Nein, entfällt. |
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| Ja, folgende: |
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Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Laufende Kosten jährlich: | Sitzungsgelder |
Finanzierung: | Ergebnishaushalt 2019 |
Anlage/n:
keine