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Vorlage - VO/2018/124  

Betreff: Städtebauförderungsprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" für den Bereich der Innenstadt der Stadt Oldenburg in Holstein
Hier: Beschluss über die Vorbereitenden Untersuchungen für den Bereich "Innenstadt"
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Voigt
2. Herr Gabriel
Federführend:FB 3 Hochbau, Unterhaltung, Liegenschaften Bearbeiter/-in: Gabriel, Stefan
Beratungsfolge:
Wirtschafts- und Stadtentwicklungsausschuss Vorberatung
21.11.2018 
Sitzung des Wirtschafts- und Stadtentwicklungsausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Vorberatung
22.11.2018 
03. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
29.11.2018 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
12.12.2018 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Es wird beschlossen, die Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB für den Bereich "Innenstadt" der Stadt Oldenburg in Holstein und ihre Anlagen (Pläne, Dokumentationen und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange) zur Grundlage der städtebaulichen Planungen der kommenden Jahre zu erheben.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Die Stadt Oldenburg in Holstein hat sich mit dem Bereich "Innenstadt" im Jahr 2014 um die Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren beworben. Am 03.12.2014 erhielt die Stadt den Bescheid über die Aufnahme in das genannte Programm und befasst sich seit dem sehr intensiv mit der städtebaulichen Entwicklung und Struktur, dem Wandel des Einzelhandels und den verkehrlichen Problemlagen in diesem Bereich.

 

Die Vorbereitenden Untersuchungen für den Bereich "Innenstadt" der Stadt Oldenburg in Holstein liegen nun vor und sollen mit ihren Anlagen beschlossen werden. Sie stellen gleichsam die Begründung für diese Vorlage dar.

 

Der erste Einleitungsbeschluss für den Kernbereich "Innenstadt" des Untersuchungsgebietes wurde am 18.12.2014 beschlossen und am 06.01.2015 ortsüblich bekannt gemacht. Der zweite, für die Aufnahme der den "Kernbereich" umgebenden Grün und Parkflächen mit angrenzender Bebauung, wurde am 30.03.2017 beschlossen und am 08.07.2017 ortsüblich bekannt gemacht.

 

Vertiefend gestützt wurden die Voruntersuchungen durch die Beauftragung eines Einzelhandelskonzeptes und einer Verkehrstechnischen Untersuchung begleitet. Das Einzelhandelskonzept inclusive seiner Anlagen und die Verkehrstechnische Untersuchung mit ihren Zielsetzungen und Leitlinien wurden am 30.03.2017 beschlossen.

 

Die Ergebnisse der begleitenden Untersuchungen, der verschiedenen Bürgerbeteiligungsformate, der Fachgespräche oder die Ergebnisse der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden in die Voruntersuchungen eingearbeitet.

 

In mehreren Abstimmungsrunden wurde die durch die Selbstverwaltung besetzte Lenkungsgruppe über die jeweiligen Inhalte der Vorbereitenden Untersuchungen Informiert.

 

Der Öffentlichkeit wurde die Voruntersuchung sowie der Entwurf der Grenzen des Sanierungsgebietes in der Abschlussveranstaltung zur Voruntersuchung am 22. Oktober 2018 vorgestellt.

 

Dem Innenministerium, Referat Städtebauförderung, wurde der vorabgestimmte Entwurf der VU am 09.11.2018 zur Genehmigung zugesandt. Am 23.11.2018 findet hierzu in den Räumen des Innenministeriums ein abschließendes Gespräch statt. In diesem Gespräch ggf. identifizierte notwendige Änderungen werden bis zur geplanten Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2018 in die VU eingearbeitet.

 

Im Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen "Innenstadt" wurden in großen Teilen des Untersuchungsgebietes städtebaulicher Missstände festgestellt. Diese zeigen sich durch erhebliche Substanzschwächen im Sinne von §136 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BauGB. Diese sind z.B. erkennbar in der Bausubstanz, an Wegeführungen und Wegbeschaffenheiten sowie an der Ausstattung und Gestaltung öffentlicher Flächen. Zudem sind sie erkennbar an erheblichen Funktionsschwächen im Sinne von §136 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BauGB. Diese beziehen sich insbesondere auf die Bereiche Stadtbild, Verkehr, Aufenthaltsqualität, Grünflächennutzung und Grünverbindungen sowie auf einen damit einhergehenden "Trading-Down-Prozess" in der Ladenstruktur.

 

Wie vor genannt dargestellt, liegen im untersuchten Gebiet teilweise städtebauliche Missstände vor, die die Anwendung des besonderen Städtebaurechts erfordern. Die Voruntersuchung empfiehlt aufgrund der Unterschiedlichkeit der im vorgesehenen Maßnahmengebiet enthaltenen Strukturbereiche, dass VU-Gebiet in ein Sanierungsgebiet und zwei Maßnahmengebiete zu unterteilen. Die genaue Lage entnehmen Sie bitte dem Kapitel 8.2 Abgrenzung der Sanierungs- und Maßnahmengebiete.

 

Da für den Kernbereich des Untersuchungsgebietes umfassende Neuordnungs- und Umgestaltungsmaßnahmen notwendig sind, bedarf es der Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften (§§ 152-156a BauGB) zum Erreichen der Sanierungsziele. Aus diesem Grund wird hier die Durchführung eines umfassenden Sanierungsverfahrens angestrebt.

 

Hierzu wird es künftig notwendig werden, das Sanierungsgebiet förmlich per Satzungsbe-schluss festzulegen. In diesem Gebiet werden in der Folge für einen befristeten Zeitraum die Rechts- und Förderinstrumente des besonderen Städtebaurechts Anwendung finden.

 

Im überwiegenden Teil der Grünbereiche handelt es sich bei den vorgesehenen Maßnahmen um Bestandserhaltung und Verbesserungen, die keine Bodenwertsteigerungen erwarten lassen. Aus diesem Grund empfiehlt die VU für diese Bereiche die Festlegung in zwei Maßnahmengebiete.

 

Voraussichtlich sind für die beiden Maßnahmengebiete keine förmlichen Beschlüsse notwendig. Da die Vorbereitenden Untersuchungen auch für diese Bereiche Sanierungsnotwendigkeiten aufzeigen, können die hier identifizierten Maßnahmen, trotz der Festlegung, dennoch gefördert werden.

 

Im Kapitel 6.4.3 ff der Voruntersuchungen werden die für alle Gebiete identifizierten Maßnahmen in zusammenfassenden Steckbriefen dargestellt, erläutert und mit Kosten hinterlegt. Diese teilen sich auf in Maßnahmen der Vorbereitung, Ordnungsmaßnahmen, Baumaßnahmen, Sonstige Maßnahmen der Durchführung und Maßnahmen der Abwicklung.

 

Die Gesamthöhe der geschätzten Kosten für die Umsetzung aller Maßnahmen beläuft sich auf etwa 27.5 Millionen Euro.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den identifizierten Maßnahmen um Handlungsfelder handelt, von denen zum jetzigen Zeitpunkt nicht sicher davon ausgegangen werden kann, dass sich alle umsetzen lassen werden. Möglicherweise wird auch im Rahmen der kommenden Jahre deutlich, dass nicht alle heute identifizierten Maßnahmen umgesetzt werden müssen, um die Sanierungsziele zu erreichen. Auch stellen die den Maßnahmen zugeordneten Kosten nur eine erste Schätzung bereit.

 

Zudem ist nicht bekannt, ob die für die Umsetzung aller Maßnahmen von Bund und Land benötigten Fördermittel auch bereitgestellt werden können. Auch wird mit dem hier zu fassenden Beschluss noch nicht über die Bereitstellung der Eigenmittel entschieden. Erst im Laufe des Verfahrens und mit zunehmender Konkretisierung wird schrittweise über die Umsetzung der Maßnahmen und die Bereitstellung der hierfür benötigten Eigenmittel entschieden.

 

Es wird angestrebt, die Frist zur Durchführung der Sanierung auf höchstens fünfzehn Jahre und damit auf den 31.12.2033 zu begrenzen.

 

Allen Stadtvertretern wurde bereits am 05.10.2018 für die Vorbereitung zur Abschlussveranstaltung ein Link für den Download aller Unterlagen der Vorbereitenden Untersuchungen zur Verfügung gestellt. Aufgrund der umfangreichen Unterlagen wird auch dieses Mal auf die Versendung der gesamten VU in Papierform verzichtet. Die Bauverwaltung bittet hierfür um Verständnis.

 

Nach der Abschlussveranstaltung mussten noch kleinere Überarbeitungen vorgenommen werden. Diese betreffen insbesondere den Zuschnitt der Gebietsabgrenzung oder die Dokumentation der Abschlussveranstaltung. Auch kleine Änderungen in den Maßnahmensteckbriefen und der Kosten- und Finanzierungsübersicht wurden noch vorgenommen. Aus diesem Grund können Sie und die Öffentlichkeit unter folgendem Link:

 

https://cloud.ck-stadtplanung.de/s/LBwpJCj2pwwYzz6

 

auf die aktuelle Voruntersuchung und alle Anlagen zugreifen. Für alle steht in der Bauverwaltung zudem ein Leseexemplar zur Verfügung. Während der Geschäftszeiten des Rathauses kann dieses jederzeit eingesehen werden. Der Entwurf der Voruntersuchungen wird zeitgleich auch über die Homepage der Stadt zur Verfügung stehen.

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

 

Nein, entfällt.

 

x

Ja, folgende:

Verschiedene in den Voruntersuchungen identifizierte Maßnahmen betreffen z.B. Nachverdichtung im direkten Innenstadtbereich, Barrierefreiheit, Unterstützung des Einzelhandels im Innenstadtbereich

 

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Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

Bei Umsetzung aller Maßnahmen ca. 27.500.000,- Euro

 

 

Laufende Kosten jährlich:

Eigenmittel im Schnitt pro Jahr ca. 693.000,- Euro

 

Finanzierung:

Der Großteil der Maßnahmen wird voraussichtlich über eine Teilförderung 1/3 Bund, 1/3 Land und 1/3 Eigenmittel finanziert

 

Anteil der Stadt, incl. zusätzlicher kommunaler Mittel welche nicht, oder nicht in voller Höhe durch Städtebauförderungsmittel gefördert werden: ca. 10.400.000,- Euro

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

 

Über Downloadlink oder Leseexemplar im FB3 (Bauen, Umwelt und Liegenschaften)

 

181106 VU Oldenburg Innenstadt Entwurf.docx.pdf

Anlage 1.1 Grünanlagen A2.pdf

Anlage 1.2 Bebauungsstruktur A2.pdf

Anlage 1.3 Gebäudenutzung A2.pdf

Anlage 1.4 Verkehr und Erschließung A2.pdf

Anlage 1.5 Defizite A2.pdf

Anlage 1.6 Zielkonzept A2.pdf

Anlage 1.7 Maßnahmen A2.pdf

Anlage 2 Doku Auftaktveranstaltung.pdf

Anlage 3 Doku Rundgang Barrierefreiheit.pdf

Anlage 4 Doku Kinder- und Jugendbeteiligung.pdf

Anlage 5 Doku Modellbauaktion.pdf

Anlage 6 Doku Planungswerkstatt.pdf

Anlage 7 Doku Freiraumerkundung.pdf

Anlage 8 Abwägung TöB-Beteiligung.pdf

 

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