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Vorlage - VO/2018/135  

Betreff: Entwurf des Landschaftsrahmenplanes zum Planungsraum III
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Voigt
2. Herr Gabriel
Federführend:FB 3 Hochbau, Unterhaltung, Liegenschaften Bearbeiter/-in: Schaeffler, Marietta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Vorberatung
22.11.2018 
03. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
12.12.2018 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
LRP Karte 1  
LRP Karte 2  
LRP Karte 3  
Stellungnahme LRP  
Anlage zur Stellungnahme  

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Beschlussvorschlag:

 

Ein konkreter Beschlussvorschlag wird für die Beratung in der Stadtverordnetenversammlung erarbeitet.

 

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Sachverhalt:

 

Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein schreibt als oberste Naturschutzbehörde derzeit die Landschaftsrahmenpläne fort. Diese legen aus naturschutzfachlicher Sicht fest, wohin sich das Land und seine Regionen räumlich entwickeln sollen.

 

Die bestehenden Landschaftsrahmenpläne I, II und IV aus den Jahren 1998, 2003 und 2005 wurden aufgrund der Neufassung der Planungsräume in Schleswig-Holstein durch das Landesplanungsgesetz (LaPlaG) 2014 sowie aufgrund neuer Rahmenbedingungen und aktueller Entwicklungen fortgeschrieben bzw. als Landschaftsrahmenplan III neu gefasst. Ein Entwurf ist vom Kabinett verabschiedet und das MELUND gebeten worden, den Kommunen, Verbänden sowie der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

Nach § 11 Abs. 2 Nr. 1 des LUVPG (Landesgesetz über die Unverträglichkeitsprüfung) sind auch Pläne der Landschaftsplanung einer strategischen Umweltprüfung (SUP) zu unterziehen. Dieses ist mit dem vorliegenden Entwurf des neuen Landschaftsrahmenplanes III erfolgt. Somit ist es nach § 42 UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) erforderlich, ein öffentliches Beteiligungsverfahren durchzuführen, dieses erfolgt vom 01. Oktober 2018 bis zum 31. Januar 2019, Stellungnahmen können bis zum 28. Februar 2019 abgegeben werden.

 

Der gesamte Entwurf des Landschaftsrahmenplanes (Text, Erläuterung und Karten) ist im Internet unter folgendem Link einsehbar:

https://bolapla-sh.de/verfahren/fd4c3974-ba7a-11e8-bf30-0050568a04d7/public/detail

 

Auszüge aus den drei Hauptkarten des Planungsraumes, die das Stadtgebiet von Oldenburg betreffen, sind anliegend beigefügt.

 

Inhalt der Landschaftsplanung ist die künftige Entwicklung und die Konkretisierung der Ziele des Naturschutzes des jeweiligen Planungsraumes und die Ermittlung von Faktoren, die sich auf die Planung auswirken. Wenn der Landschaftsrahmenplan auch keine unmittelbare Drittwirkung entwickelt, wird er doch für alle gemeindlichen Planungen zu einer Vorgabe, an der sich unsere eigenen Planungen auszurichten haben. Deswegen sollten wir besonders kritisch auf die Inhalte achten.

 

Für den Bereich der Stadt Oldenburg hat die künftige Schienenhinterlandanbindung, die das Naturschutzgebiet „Oldenburger Bruch“ quert, große Auswirkungen auf den Naturschutz. Gem. Aussage des Landschaftsrahmenplanes sind derartige geplante überregionale Verfahren jedoch nicht Bestandteil der Landschaftsplanung, sie würden erst zu einem späteren Zeitpunkt berücksichtigt.

 

Diese Planung sollte u.E. jedoch schon zum jetzigen Zeitpunkt Berücksichtigung finden, da der nach LRP an mehreren Stellen (auch in den „Erläuterungen“) u.a. erwähnte zu schützende und zu erhaltende „großflächige unzerschnittene Raum“ des Naturschutzgebietes „Oldenburger Bruch“ bereits nach heutigem Kenntnisstand künftig nicht mehr in der jetzigen unzerschnittenen Form existieren wird und daher auch nicht als künftig zu erhaltend aufgeführt werden sollte. Gem. den Erläuterungen ist dieser Bereich zudem besonders zum Aufbau eines Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems geeignet (Schwerpunktbereich Nr. 289). Die künftige Bahntrasse und deren Auswirkungen sollten auch hier nicht unberücksichtigt bleiben und in den Text und die Karten mit aufgenommen und auf Kompensationsmöglichkeiten hingewiesen werden.

 

Trotz der durch die neue Bahntrasse zu erwartenden Zerschneidungswirkung wird die verbundachse durch Oldenburg hindurchgeführt und verhiondert möglicherweise künftige von uns gewollte Entwicklungen (Karte 1).

 

Eine weitere Verbundachse geht über die den Bereichg der ehemaligen Asybewerberunterkunft Lübbersdorf und würde Möglichkeiten dort künftig noch weiter einschränken (Karte 1).

 

Genauso kritisch ist das Vogelschutzgebiet zu sehen, dass bis an unser Sondegebiet „McDonalds u.a.“ herangeht und sogar über bereits genutzte Bereiche wie den Teppichmarkt usw. hinausgeht (Karte 1).

 

Das potentielle Landschaftsschutzgebiet wird bis in die Stadt hinein dargestellt (Karte 2).

 

Weitere Stichpunkte für eine Stellungnahme:

 

Hauptkarte 1 Blatt 2:

Die Schraffur für das „Sondergebiet Bund“ fehlt.

 

Hauptkarte 2 Blatt 2:

Das NSG Oldenburger Bruch sollte in die „Gebiete mit besonderer Erholungseignung“ integriert werden.

 

Hauptkarte 3 Blatt 2:

Die im Nordosten des Stadtgebietes befindliche Ackerfläche, die in Kürze aufgeforstet wird, sollte in die Darstellung von Waldflächen von > 5 ha aufgenommen werden, da sich zusammen mit der angrenzenden bestehenden Waldfläche eine Fläche von ca. 6,3 ha ergibt. Auch da gem. Text die Neuwaldbildung ein wichtiges Ziel darstellt, sollte diese Fläche mit aufgenommen werden.

 

Text Seite 41:

Bei der Darstellung der Landesentwicklungsachsen entlang der Autobahn wird die Landesentwicklungsachse entlang der A1 von Lübeck Richtung Norden nicht erwähnt. Diese sollte mit aufgenommen werden.

 

Seite 94:

Die Absätze sind in die richtige Reihenfolge zu ordnen.

 

u.a. Seite 165:

Es sollte bereits zu diesem Zeitpunkt auf mögliche Auswirkungen und Kompensationsmöglichkeiten der künftigen Schienenhinterlandanbindung eingegangen werden (s.o.).

 

Seite 332:

Die Erläuterung in der Tabelle 28 „Bezeichnung der Grundwasserkörper“ für Abbildung 51 ist unvollständig, die Erläuterung zu „ST07“ fehlt.

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

X

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 

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Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 

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Anlage/n:

1 - Ausschnitt Karte 1

2 - Ausschnitt Karte 2

3 - Ausschnitt Karte 3 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 LRP Karte 1 (2910 KB)      
Anlage 2 2 LRP Karte 2 (2345 KB)      
Anlage 3 3 LRP Karte 3 (2132 KB)      
Anlage 4 4 Stellungnahme LRP (105 KB)      
Anlage 5 5 Anlage zur Stellungnahme (536 KB)      
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