Vorlage - VO/2018/138
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Beschlussvorschlag:
Anhand der stichprobenartig durchgeführten Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Oldenburg in Holstein für das Haushaltsjahr 2015 wird festgestellt, dass die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Oldenburg in Holstein für das Haushaltsjahr 2015 entsprechend § 95 n GO keine Beanstandung ergeben hat.
Der geprüfte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 wird in der vorliegenden Fassung mit folgenden Summen beschlossen:
Bilanzsumme: 45.760.582,32 EUR
Aufwendungen: 17.573.647,36 EUR
Erträge: 19.605.301,12 EUR
Jahresüberschuss: 2.031.653,76 EUR
Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen und wird gemäß § 26 (2) i.V.m. § 25 (3) GemHVO Doppik zu 291.847,76 EUR der Allgemeinen Rücklage und zu 1.739.806,00 EUR der Ergebnisrücklage zugeführt. So wird eine maximal zulässige Ergebnisrücklagenquote (Anteil der Ergebnisrücklage an der Allgemeinen Rücklage) in Höhe von 33 % erreicht.
Sachverhalt:
Die Jahresabschlussarbeiten für das Haushaltsjahr 2015 sind nunmehr abgeschlossen. Der Jahresabschluss liegt mit seinen Bestandteilen sowie dem beizufügenden Lagebericht vor.
Der Jahresabschluss ist gem. § 95 n Gemeindeordnung durch den zuständigen Ausschuss zu prüfen, bevor die Stadtverordnetenversammlung über den Jahresabschluss beschließt.
Nach § 6 der Hauptsatzung der Stadt Oldenburg in Holstein liegt die Zuständigkeit der Prüfung des Jahresabschlusses beim Hauptausschuss. Für die effiziente Durchführung der Prüfung, wurde vom Hauptausschuss eine Arbeitsgruppe zur Prüfung des Jahresabschlusses eingerichtet. Diese Arbeitsgruppe besteht aus fünf Mitgliedern des Hauptausschusses (je Fraktion ein/e Vertreter/in).
Die Arbeitsgruppe hat den Jahresabschluss mit seinen wesentlichen Bestandteilen (Bilanz, Ergebnisrechnung, Deckungskreise / Budgets (Teilergebnisrechnungen), Lagebericht, Anhang mit Anlagen) in ihrer Sitzung am 03.12.2018 geprüft. Das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses durch die Arbeitsgruppe ist in einem Bericht zusammengefasst, der beigefügt ist und zur Sitzung des Hauptausschusses ggf. erläutert wird.
Nach der Prüfung des Jahresabschlusses durch die Arbeitsgruppe und einer entsprechenden Beratung im Hauptausschuss hat die Stadtverordnetenversammlung über den Jahresabschluss und über die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. die Behandlung eines Jahresfehlbetrages abschließend zu beschließen.
Der Jahresabschluss mit den oben beschriebenen Unterlagen wird der Vorlage beigefügt.
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
x | Nein, entfällt. |
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| Ja, folgende: |
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Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Laufende Kosten jährlich: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Anlage/n:
Jahresabschluss 2015 mit den einzelnen Unterlagen
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Lagebericht 2015 (444 KB) | ||||
2 | Ergebnisrechnung 2015 komprimiert (20 KB) | ||||
3 | Ergebnisrechnung 2015 detailliert (78 KB) | ||||
4 | Finanzrechnung 2015 komprimiert (25 KB) | ||||
5 | Finanzrechnung 2015 detailliert (80 KB) | ||||
6 | Bilanz 2015 (43 KB) | ||||
7 | Anhang 2015 (788 KB) | ||||
8 | Forderungs- u. Verbindlichkeitenspiegel Schlussbilanz 2015 (22 KB) | ||||
9 | Anlagenspiegel 2015 Teil 1 (111 KB) | ||||
10 | Anlagenspiegel 2015 Teil 2 Zuschüsse und Zuweisungen (85 KB) | ||||
11 | Übertragene Ermächtigungen 2015 (16 KB) |