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Vorlage - VO/2018/144  

Betreff: Seniorenbeirat der Stadt Oldenburg in Holstein;
hier: Bestätigung der Wahl vom 27. November 2018
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Herr Saba
2. Bürgermeister Voigt
Federführend:FB 2 Bürgerbüro - Gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in:Bürgermeister Saba, Jörg
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
12.12.2018 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Beschlussvorschlag:

 

Die am 27. November 2018 erfolgte Wahl von

 

-Gudrun Dose

-Reiner Hostmann

-Uwe Koch

-Ralf Richter

-Harry Römer

-Volker Spielmann

 

 

in den Seniorenbeirat der Stadt Oldenburg in Holstein wird bestätigt.

 

 

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Sachverhalt:

 

Die Amtszeit des bisherigen Seniorenbeirates endete satzungsgemäß im August 2018. Am 22. August sollte im Rahmen einer Wahlversammlung ein neuer Beirat gewählt werden. Weil die erforderliche Mindestanzahl an Beiratsmitgliedern (5 Personen) aufgrund von zu wenigen Bewerbungen nicht erreicht werden konnte, wurde die Wahl nicht durchgeführt.

 

Bürgermeister Voigt und der scheidende Beirat verständigten sich darauf, dass die Amtsgeschäfte bis zum Ende des Jahres vom Beirat kommissarisch fortgeführt werden. Seit dem Termin im August haben Beirat und Verwaltung noch einmal massiv um Kandidaten*innen geworben. Erfreulicherweise haben sich schließlich ausreichend Bewerber*innen gemeldet, so dass eine erneute Wahlversammlung am 27. November durchgeführt werden konnte.

 

In der Wahlversammlung wurden die o. g. Personen für die Amtszeit 2018 – 2021 in den Seniorenbeirat gewählt. Gemäß § 5 der Satzung der Stadt Oldenburg in Holstein über die Bildung eines Seniorenbeirates beginnt die Amtszeit des neuen Seniorenbeirates mit der Bestätigung der Wahl durch die Stadtverordnetenversammlung.

 

 

 

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

X

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 

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Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 

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Anlage/n:

 

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