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Vorlage - VO/2019/004  

Betreff: Sanierung bzw. Neubau der städtischen Schulen
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Voigt
2. Herr Gabriel
3. Herr Naß
Federführend:FB 3 Hochbau, Unterhaltung, Liegenschaften Bearbeiter/-in: Voigt, Martin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Vorberatung
31.01.2019 
05. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
28.03.2019 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Stellungnahme zur Schulkonferenz am 26.03.2019  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Oldenburg in Holstein bekennt sich zu ihrer Verpflichtung als Schulträger und will ein moderner Schulstandort werden. Sie will die Situation für ihre drei Schulen verbessern und strebt dafür 

-          die Sanierung der Aula am Gymnasium,

-          den Neubau einer Mehrzweckhalle für Sport und Mensa am Gymnasium

-          die Sanierung der Laufbahn um den Sportplatz am Schauenburger Platz

-          den Neubau der Grundschule am Standort Wasserquell sowie die Sanierung der dortigen Turnhalle,

-          den Neubau der Gemeinschaftsschule auf dem Sportplatz des Gymnasiums

-          die Sanierung und Teilneubau des Gymnasiums am Standort

an.

 

Sowohl unter finanziellen Gesichtspunkten als auch angesichts der verfügbaren Baukapazitäten können nicht alle Maßnahmen parallel erfolgen. Als erster Schritt sollen

  1.      die Sanierung der Aula unter Ausnutzung der dafür bewilligten Fördermittel und einer Kostenbeteiligung des Kreises,
  2.      der Neubau einer Mehrzweckhalle für Sport und Mensa am Gymnasium mit den dafür beantragten Fördermitteln,
  3.      der Neubau eines Fachklassentraktes auf dem Sportplatz des Gymnasiums unter Ausnutzung der dafür in Aussicht gestellten Fördermittel aus dem IMPULS-Programm und
  4.      die Sanierung der Laufbahn um den Sportplatz am Schauenburger Platz unter Ausnutzung der dafür beantragten Fördermittel

erfolgen. Das Archtiktenbüro ist zu beauftragen, die hierfür notwendigen Planungen sofort aufzunehmen. Dieser Auftrag bezieht sich auf die Planungen für die vorstehenden Maßnahmen, wobei die Gesamtplanung soweit voranzutreiben ist, dass sich die für die Zukunft vorgesehenen Maßnahmen später konfliktfrei in ein Gesamtkonzept einfügen.

 

In den weiteren Schritten sollen

 

  • der Neubau der Gemeinschaftsschule  auf dem Sportplatz des Gymnasiums,

 

 

  • der Neubau der Grundschule am Standort Wasserquell sowie Sanierung der dortigen Sporthalle,

 

  • sowie die Sanierung und der Teilneubau des Gymnasiums

 

erfolgen.

 

Die weiteren Schritte werden unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Oldenburg in Holstein frei gegeben. Die „Interimskosten sind dabei so gering wie möglich zu halten.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Mit der Grundschule am Wasserquell, der Wagrienschule und dem Freiherr-vom Stein-Gymnasium befinden sich alle drei Schulen der Stadt Oldenburg in Holstein in einem schlechten baulichen Zustand, ermöglichen zudem keinen Schulbetrieb nach neueren pädagogischen Standards und auch die Technikausstattung ist auf keinem aktuellen Stand. So sind an unseren Schulgebäuden umfangreiche Maßnahmen erforderlich, um sie einerseits in einen baulich einwandfreien Zustand zu versetzen und andererseits einen erfolgreichen zeitgemäßen Unterricht zu ermöglichen.

Aufgrund dieser Erkenntnis wurde Anfang 2015 das VBD Gutachten auf den Weg gebracht, um den notwendigen Investitonsaufwand und die wirtschaftlichste Variante für die Schulbausanierung bzw. den Schulneubau zu erfahren. Das daraufhin erstellte und vom 14. Dezember 2015 datierende Gutachten empfahl unter Berücksichtigung der über einen 20-jährigen Zeitraum anfallenden Betriebskosten den Neubau der Schulgebäude, wobei die größten finanziellen Synergien möglich waren, wenn die Schulgebäude auf einem Standort konzentriert werden. Die Kosten für den Neubau aller Schulgebäude an einem Standort wurden damals auf 55 Mio. € beziffert.

Wenn auch die Aussagen dieses Gutachtens nicht angezweifelt wurden, sah doch eine Mehrheit der Stadtverordneten diesen Schulneubau als nicht umsetzbar an, weil er aus ihrer Sicht die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt übersteigen würde. So kam nach längerer Beratungsphase ein Beschluss zustande, nach dem die Schulen mit einem Budget von 15 Mio.€ saniert werden sollten. Die Verwaltung hat daraufhin die entsprechenden Architektenleistungen europaweit ausgeschrieben. Den Auftrag erhielten die renommierten und im Schulbau (Sanierung und Neubau) erfahrenen Architekten "petersen, pörksen, partner" (ppp) aus Lübeck.

Dieses Büro wies Verwaltung und Selbstverwaltung bereits früh darauf hin, dass die vorgegebene Aufgabe mit dem Budget nicht zu erfüllen sei. Für die meisten Gebäude wurde allein schon beim Vergleich der notwendigen Investitionen für eine Sanierung mit dem Aufwand für einen Neubau letzterer empfohlen. Je nach Umsetzungsvariante wurden die von der Stadt aufzuwendenden Kosten im Mai 2018 auf einen Betrag zwischen 40 und 50 Mio. € geschätzt.

Dabei wurden nur die seinerzeit zwischen den Schulen, der Stadt und der VBD abgestimmten Raumprogramme zugrunde gelegt. Das Architektenbüro ppp wäre auf Grund Ihrer Erfahrungen und den heutigen Anforderungen an Unterrichtsmöglichkeiten von einem deutlich höheren Raumbedarf ausgegangen. Dies wurde aber auf Grund der ohnehin schon absehbaren Kosten als nicht finanzierbar verworfen. Insofern sollte den Archtiekten aufgegeben werden, die Planungen darauf abzustellen, dass für die Zukunft Erweiterungsmöglichkeiten bleiben, mit denen steigenden Erfordernissen Rechnung getragen werden kann.

Auf die Vorstellung dieser Ergebnisse folgte eine sehr intensive Suche nach Lösungen und Fördermitteln. Heute ist festzustellen, dass über die bewilligten rd. 752.000 € für die Sanierung der Aula, rd. 2,5 Mio. € Landesmitteln, die für die Sanierung des Gymnasiums in Aussicht gestellt wurden und rd. 3,2 Mio. € aus Bundesmitteln, die für den Neubau einer Mehrzweckhalle am Gymnasium beantragt wurden, keine weiteren Mittel für eine Schulsanierung oder einen Schulneubau in Aussicht stehen.

Allerdings hat das schl.-h. Kultusministerium auf Grund der in diesem Jahr zur Förderung angemeldeten Schulbauvorhaben im Volumen von rd. 1,4 Mrd. € sehr deutlich erfahren, dass das Impuls-Programm für den Schulbereich völlig unterfinanziert ist. Außerdem haben Selbstverwaltung und Verwaltung keine Gelegenheit ausgelassen, auf die Probleme der Schulträger hinzuweisen. Auch unsere Spitzenverbände auf Landes- und Bundesebene vertreten die Interessen der Schulträger vehement. So besteht eine gewisse Hoffnung, dass es in der Zukunft durchaus bessere Fördermöglichkeiten geben könnte.

Darauf kann allerdings nicht gewartet werden. Unsere Schulen, die Schülerinnen und Schüler und deren Eltern erwarten zurecht, dass nach mittlerweile vielen Jahren des Stillstands endlich etwas passiert. Dies umso mehr, als dass sich der Zustand der Schulgebäude seit dem Jahr 2015, weil ja keine Sanierungsmaßnahmen mehr durchgeführt wurden, weiter verschlechtert hat. Zudem gilt es, die bereits bewilligten bzw. in Aussicht stehenden Fördermittel auszunutzen, um diese nicht zu verlieren und dann bei künftigen Anträgen evtl. sogar schlechter dazustehen.

Aus den interfraktionellen Abstimmungen hat sich ergeben, dass die Stadtverordneten mehrheitlich folgende, nach den Planungen der Architekten erforderliche Maßnahmen anstreben:

-Sanierung der Aula unter Ausnutzung der Fördermittel und einer Kostenbeteiligung des Kreises

-Neubau einer Mehrzweckhalle für Sport und Mensa am Gymnasium mit den bean-tragten Fördermitteln

-Neubau eines Fachklassentraktes auf dem Sportplatz

-Sanierung der Laufbahn um den Sportplatz am Schauenburger Platz

-Neubau der Grundschule am Standort Wasserquell und Sanierung der dortigen Sporthalle

-Neubau der Gemeinschaftsschule auf dem Sportplatz

-Sanierung und Teilneubau des Gymnasiums

Diese genannten Maßnahmen bilden das "Gesamtkonzept", das die Stadt Oldenburg in Holstein verfolgen will.

Da für die Finanzierung des Gesamtkonzeptes derzeit nicht absehbar ist, ob die Finanzkraft der Stadt hierfür auf Dauer ausreichend ist, sollen die oben genannten Maßnahmen in der genannten Reihenfolge begonnen und umgesetzt werden. Die Stadt wird über festgelegte Baukontingente jeweils einzeln entscheiden.

Einerseits ist ohnehin eine zeitliche Streckung erforderlich, weil auch die Baukapazitäten begrenzt sind, andererseits bleibt so auch die Chance, für die späteren Vorhaben neue Fördermöglichkeiten auszunutzen. Mit dem so gewählten Verfahren wird die Stadt es schafffen, sich in absehbarer Zeit zu einem modernen Schulstandort zu entwickeln, ohne dass sie sich dabei die Möglichkeit der zukünftigen Förderung der Baukontingente vergibt.

Die Verwaltung begrüßt und unterstützt diese Entscheidung, da sie sie für die zukunftige Entwicklung Oldenburgs zwingend notwendig erachtet.

So sollen nun in einem ersten Schritt

1.die Sanierung der Aula unter Ausnutzung der Fördermittel und einer Kostenbeteiligung des Kreises,

2.der Neubau einer Mehrzweckhalle für Sport und Mensa am Gymnasium mit den beantragten Fördermitteln,

3.der Neubau eines Fachklassentraktes auf dem Sportplatz und

4.die Sanierung der Laufbahn um den Sportplatz am Schauenburger Platz

erfolgen.

So werden nicht nur die bewilligten bzw. in Aussicht stehenden Zuschüsse ausgenutzt, sondern der Fachklassentrakt bietet nach Fertigstellung auch eine Übergangslösung für die Grundschule, die dann am alten Standort neu gebaut und dabei auch erweitert werden soll.

Über diese und alle weiteren Maßnahmen wird in Abhängigkeit von der finanziellen Ausstattung der Stadt entschieden.

Mit dem Anschieben der Sanierung und des Neubaus der Schulgebäude, noch mehr mit der späteren Fertigstellung wird ein Signal gesetzt, wie es für die Zukunftsfähigkeit der Stadt kaum bedeutsamer sein könnte.

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

x

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 

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Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

ca. 21 Mio. €

Finanzierung:

überwiegend durch Kredite

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 

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Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahme zur Schulkonferenz am 26.03.2019 (420 KB)      
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