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Vorlage - VO/2019/008  

Betreff: 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 der Stadt Oldenburg in Holstein
hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Voigt
2. Herr Gabriel
Federführend:FB 3 Hochbau, Unterhaltung, Liegenschaften Bearbeiter/-in: Schaeffler, Marietta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Vorberatung
31.01.2019 
05. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
28.03.2019 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Beschlussvorschläge  
Plan  
Begründung  

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Beschlussvorschlag:

 

Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und sämtliche dem Tagesordnungspunkt beigefügten Einzelbeschlüsse werden beschlossen.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Satzungsbeschluss

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 84 der Landesbauordnung (LBO) wird folgende Satzung beschlossen:

 

10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19

 

für ein kleines Gebiet nördlich der Straße Am Voßberg zwischen dem bestehenden Lebensmitteldiscounter und dem Autohaus, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B).

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der Rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.B-Planpool.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 

 

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Sachverhalt:

 

Der Eigentümer des Grundstückes Am Voßberg 5 war an die Verwaltung herangetreten und hatte seine Vorstellung, die heute lt. bestehenden Bebauungsplan maximal zulässige Verkaufsfläche von zurzeit ca. 800 qm auf 1.200 qm zu erhöhen, erläutert. Hierzu möchte er den östlich angrenzenden Lebensmittelmarkt in einer Größe von ca. 450 qm in seine Verkaufsfläche integrieren und auch seine Lagerkapazität erhöhen. Da dadurch die in der 4. Änderung des B-Planes Nr. 19 zulässige Verkaufsfläche von 1.000 qm überschritten würde, musste eine B-Plan-Änderung durchgeführt werden.

Eine Erhöhung des Anteils an innenstadtrelevanten Randsortimenten ist nicht vorgesehen, ebenso ist eine künftige Nutzung des Gebäudes als Einzelhandelsbetrieb für Nahrungs- und Genussmittel nicht zulässig. Die Sortimentsliste der 10. B-Plan-Änderung wurde an die „Oldenburger Liste“ entsprechend des Einzelhandelskonzepts angepasst, daher sind schädliche Auswirkungen auf die Innenstadt nicht zu erwarten.

 

Der Aufstellungsbeschluss wurde durch den Ausschuss für Umwelt und Bauwesen am 18.04.2018 gefasst. Auf die frühzeitige Beteiligung wurde gem. § 13 a BauGB verzichtet, da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt und im beschleunigten Verfahren aufgestellt wurde.

 

Die Auslegungs- und Beteiligungsphase hat vom 22.10.2018 bis 23.11.2018 stattgefunden. Die im Rahmen dieser Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sind in der Anlage zu diesem TOP beigefügt und jeweils mit einem Abwägungsvorschlag versehen. Stellungnahmen, die eine erneute Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB erforderlich machen würden, sind nicht eingegangen. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit gab es nicht.

 

Aus vorgenannten Gründen kann der Satzungsbeschluss am 28.03.2019 durch die Stadtverordnetenversammlung gefasst werden. Der Beschluss in dieser Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen hat ausschließlich vorbereitenden Charakter.

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

X

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 

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Finanz. Auswirkungen:

 

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

 

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 

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Anlage/n:

 

1 - Beschlussempfehlungen

2 - Plan

3 - Begründung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Beschlussvorschläge (855 KB)      
Anlage 2 2 Plan (2219 KB)      
Anlage 3 3 Begründung (1897 KB)      
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