Vorlage - VO/2019/032
Beschlussvorschlag:
1.
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des F-Planes abgegeben Stellungnahmen der Öffentlichkeit und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden geprüft.
Es werden sämtliche in der Anlage beigefügten Empfehlungen für die Einzelbeschlüsse der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange beschlossen. (Der jeweilige Beschlussvorschlag ist den einzelnen Stellungnahmen nachgeordnet, die in ihrem Originalwortlaut wiedergegeben sind.)
Der Bürgermeister wird beauftragt, denjenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
2.
Der F-Plan wird beschlossen.
3.
Die Begründung wird gebilligt.
4.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den F-Plan zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Flächennutzungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.b-planpool.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Sachverhalt:
Der Flächennutzungsplan mit seinen Anlagen wurde bereits Mitte 2017 zur Genehmigung bei der Landesplanungsbehörde eingereicht, eine Genehmigung der vorliegenden Planung konnte nach Prüfung jedoch nicht in Aussicht gestellt werden. Daher wurde der Antrag auf Genehmigung zurückgezogen und in mehreren Abstimmungsgesprächen mit der Landesplanung die Unterlagen soweit geändert, dass auf der Basis dieser Unterlagen eine Genehmigung erfolgen kann. Diese durchgeführten Änderungen begründeten jedoch eine erneute (eingeschränkte) Beteiligungsrunde.
In der Planzeichnung mussten zwei Bereiche angepasst werden. Der Eine betraf die Einbeziehung einer Hofstelle in die ausgewiesene Dorfgebietsfläche im Ortsteil Kröß. Die Andere Anpassung betraf die Streichung einer Wohnflächenausweisung im Ortsteil Dannau im rückwärtigen Bereich des Kehrwieders. Zudem musste die Begründung um Aussagen zum Schallschutz ergänzt werden.
Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Oldenburg hat daher in der Zeit vom 05.12.2018 bis zum 08.01.2019 erneut öffentlich ausgelegen, die Träger öffentlicher Belange wurden gleichzeitig zur erneuten Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Es wurde eine eingeschränkte Beteiligung durchgeführt, d.h. es konnten nur Stellungnahmen zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen abgeben werden.
Während der Auslegungsfrist wurde seitens der Öffentlichkeit eine Stellungnahme abgegeben, die sich jedoch nicht auf die von den Änderungen betroffenen Bereiche bezog.
Alle während der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden entweder bereits im vorherigen Beteiligungsverfahren berücksichtigt, oder beziehen sich auf Flächen bzw. Textteile außerhalb der zu betrachtenden Bereiche. Eine erneute Änderung (und damit möglicherweise verbundene erneute Beteiligung) der vorliegenden Planung ist daher nicht erforderlich, so dass nun der abschließende Beschluss gefasst und der F-Plan mit seinen Anlagen zur Genehmigung eingereicht werden kann.
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
X | Nein, entfällt. |
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| Ja, folgende: |
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Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Laufende Kosten jährlich: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Anlage/n:
1 - Beschlussempfehlungen
2 - Planzeichnung
3 - Begründung Teil 1
4 - Begründung Teil 2
5 - Anlage U1 zur Begründung - Biotope
6 - Anlage 1 zur Begründung - Küstenniederung
7 - Anlage 2 zur Begründung - Tagesverkehrsmengen
8 - Anlage 3 zur Begründung - Erreichbarkeit von Versorgungseinrichtungen
9 - Anlage 4 zur Begründung - Planquadrate
10 - Anlage 5 zur Begründung - Wasserschongebiete
11 - Anlage 6 - Archäologische Interessensgebiete
12 - Anlage 7 zur Begründung - Bauflächenerweiterungen
13 - Anlage 8 zur Begründung - Windkraftanlagen
14 - Anlage 9 zur Begründung - Ermittlung der Wohnbauflächen
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 1 - Beschlussempfehlungen (110 KB) | ||||
2 | 2 - F-Plan (12883 KB) | ||||
3 | 3 - Begründung Teil 1 (1642 KB) | ||||
4 | 4 - Begründung Teil 2 Umweltbericht (1594 KB) | ||||
5 | 5 - Anlage U1 zur Begründung - Biotope (11112 KB) | ||||
6 | 6 - Anlage 1 zur Begründung - Küstenniederung 200dpi (4818 KB) | ||||
7 | 7 - Anlage 2 zur Begründung - Tagesverkehrsmengen 200dpi (4165 KB) | ||||
8 | 8 - Anlage 3 zur Begründung - Erreichbarkeit von Versorgungseinrichtungen 200dpi (6085 KB) | ||||
9 | 9 - Anlage 4 zur Begründung - Planquadrate 200dpi (4853 KB) | ||||
10 | 10 - Anlage 5 zur Begründung 2014 (85 KB) | ||||
11 | 11 - Anlage 6 - Archäologische Interessensgebiete klein (1185 KB) | ||||
12 | 12 - Anlage 7 zur Begründung - Flächenerweiterungen (6570 KB) | ||||
13 | 13 - Anlage 8 zur Begründung - Windkraftanlagen 150dpi (7351 KB) | ||||
14 | 14 - Anlage 9 zur Begründung - Erweiterungsflächen (1660 KB) |