Sprungziele
Inhalt

Vorlage - VO/2019/036  

Betreff: Städtebauliche Sanierungsmaßnahme im Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren für den Bereich "Innenstadt"
hier: Beschlussfassung über das Maßnahmengebiet
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Voigt
2. Herr Gabriel
Federführend:FB 3 Hochbau, Unterhaltung, Liegenschaften Bearbeiter/-in: Gabriel, Stefan
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Vorberatung
07.03.2019 
06. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
28.03.2019 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Plan Maßnahmengebiet v. 14.03.19  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Das Gebiet des Freizeitparks, welches das Sanierungsgebiet „Innenstadt“ westlich, nördlich und östlich umschließt, von der Berufsschule im Osten, über die Burgtorstraße hinweg, bis zur Priesterwiese im Südwesten wird gemäß der beigefügten Abgrenzungskarte als Maßnahmengebiet „Freizeitpark“  beschlossen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Nachdem sich die Stadt Oldenburg in Holstein im Jahr 2014 in einem mehrstufigen Verfahren um Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt und Ortsteilzentren“ (ASO) bewarb, wurde die Verwaltung am 16. Oktober 2014 durch das Innenministerium benachrichtigt, dass die Stadt Oldenburg in Holstein mit dem Bereich „Innenstadt“ in die Städtebauförderung aufgenommen wurde.

 

In ihrer Sitzung vom 18.12.2014 fasste die Stadtverordnetenversammlung den Beschluss über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen gemäß §141 Abs.3 BauGB für den Bereich „Innenstadt“. Dieser wurde nachfolgend ortsüblich bekannt gemacht.

 

Insbesondere für die, die Innenstadt umschließenden Grünflächen wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 19.12.2016 die Erweiterung des Gebietes der Vorbereitenden Untersuchungen gemäß §141 BauGB beschlossen.

 

Nachdem die Stadtverordnetenversammlung in vor genannter Sitzung bereits erstmalig die Erweiterung des VU-Gebietes beschlossen hatte, wurde beim Innenministerium der Antrag für die Gebietserweiterung gestellt. Dieser wurde jedoch abgelehnt und musste, aufgrund  einer weiteren Vergrößerung des Gebietes, neu beschlossen werden. Dies erfolgte am 30.03.2017 und wurde nachfolgend bekannt gemacht.

 

Nachdem diverse Bürgerbeteiligungen, die Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange und Zwischenabstimmungen mit dem Innenministerium durchgeführt, sowie mehrere begleitende Konzepte (Einzelhandelskonzept, Verkehrstechnische Untersuchung) erstellt und deren Ergebnisse in die „Vorbereitenden Untersuchungen“ (VU) eingearbeitet wurden, lag der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2018 der im Wirtschafts- und Stadtentwicklungsausschuss, dem Bauausschuss und dem Hauptausschuss vorberatene und abgestimmte Entwurf der VU gem. § 141 BauGB zum Städtebauförderungsgebiet „Innenstadt“ vor und wurde beschlossen.

 

Im Dezember wurde der beschlossene Entwurf der VU beim Innenministerium zur Genehmigung eingereicht. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage fehlt jedoch noch die schriftliche Zustimmung.

 

Im weiteren Verfahren erfolgt nun die Beratung und Beschlussfassung zum Maßnahmengebiet und zur Sanierungssatzung. Die Sanierungssatzung wird in einer gesonderten Vorlage behandelt.

 

Wegen der Unterschiedlichkeit der Strukturbereiche im für die Gesamtmaßnahme vorgesehenen Gebiet scheint, in Absprache mit dem Innenministerium, neben der Festlegung des Sanierungsgebietes, die Festlegung eines an das Sanierungsgebiet angrenzenden Maßnahmengebietes (siehe Anlage) sinnvoll zu sein. Dieses hat eine Größe von etwa 52,5 ha und ist Gegenstand der Beratung und Beschlussfassung dieser Vorlage. Im Maßnahmengebiet werden keine Ordnungsmaßnahmen durchgeführt.

 

Das Maßnahmengebiet, welches insbesondere die Grünanlagen des Freizeitparks, von der Berufsschule über die Burgtorstraße bis hin zur Priesterwiese umfasst, ist in der Voruntersuchung als wesentlicher Verbindungsbereich zwischen dem Sanierungsgebiet im Kernbereich der Stadt und den umliegenden Wohngebieten identifiziert worden und muss zum Erreichen der städtebaulichen Zielsetzungen, insbesondere in den bereits vorhandenen Eingangsbereichen und Wegeverbindungen aufgewertet werden.

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

x

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanz. Auswirkungen:

 

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

 

Abgrenzungskarte Maßnahmengebiet „Freizeitpark“

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Plan Maßnahmengebiet v. 14.03.19 (1477 KB)      
nach oben zurück