Vorlage - VO/2019/029-1
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Beschlussvorschlag:
Im Rahmen der Beteiligung zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes (Entwurf 2018) wird die beigefügte Stellungnahme an das Land Schleswig Holstein abgegeben.
Sachverhalt:
Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein schreibt in seiner Funktion als Landesplanungsbehörde den Landesentwicklungsplan (LEP) fort.
Die Fortschreibung erfolgt gem. den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes (ROG) und auf Grundlage der §§ 5, 6 und 8 des Landesplanungsgesetzes.
Der Landesentwicklungsplan legt die räumliche Entwicklung des Landes Schleswig-Holstein für die nächsten 15 Jahre fest. Die Fortschreibung des LEP von 2010 berücksichtigt die gesellschaftlichen, räumlichen und rechtlichen Veränderungen seit dessen Inkrafttreten am 13. Juli 2010. Der LEP beschreibt größere räumliche Zusammenhänge und setzt einen Rahmen für die Entwicklung des gesamten Landes Schleswig-Holstein.
Der LEP legt die Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Entwicklung des Landes fest. Dies erfolgt insbesondere in den Bereichen der Siedlungsentwicklung, der wirtschaftlichen Entwicklung, der Entwicklung in der Daseinsvorsorge, des Ressourcenschutzes und der Ressourcenentwicklung.
Die Stadt Oldenburg in Holstein ist Unterzentrum mit Teilfunktion eines Mittelzentrums und befindet sich im ländlichen Raum. Es wird daher besonderes Augenmerk auf die Entwicklungspotentiale und -verpflichtungen aufgrund dieser zentralörtlichen Funktion zu legen sein. Oldenburg liegt insbesondere an der Entwicklungsachse der A 1 und müsste daher im Zweifel eine besondere Stellung erhalten als andere Orte mit gleicher Funktion.
Auf Grund der Großräumigkeit des aktuellen Verfahrens werden keine detaillierten Aussagen zu einzelnen kleineren Siedlungsräumen getroffen. Zudem stellt der LEP die Grundlage für die Aufstellung der kleinräumigeren einzelnen Regionalpläne dar.
Mit unserer Stellungnahme zum LEP müssen wir jedoch die Voraussetzungen schaffen, dass Oldenburg sich zukunftsgerichtet entwickeln kann und dafür auch die entsprechenden Vorgaben und Möglichkeiten erhält, die in dem Regionalplan dann näher bestimmt werden.
Ausgenommen von diesem Fortschreibungsverfahren ist das Sachthema Windenergie, das Gegenstand eines eigenständigen Teilfortschreibungsverfahrens zum LEP 2010 ist.
Die Landesregierung hat am 27. November 2018 den Entwurf der Fortschreibung beschlossen; im laufenden Beteiligungsverfahren können Stellungnahmen zum Entwurf abgegeben werden. Das Beteiligungsverfahren endet am 31. Mai 2019. Aufgrund dieses Termins hat die Stadtverordnetenversammlung am 28.03.2019 beschlossen, den Ausschuss für Umwelt und Bauwesen zu ermächtigen, die vorliegende Stellungnahme zu beschließen.
Das Planungsbüro Ostholstein wurde um Zuarbeit bei der Erstellung der städtischen Stellungnahme gebeten. Da die Unterlagen vom Planungsbüro und die Stellungnahme der CDU Fraktion erst heute bei der Vewaltung eingegangen sind, werden diese als Anlage beigefügt. Die Verwaltung wird hieraus in den folgenden Tagen eine einheitliche Stellungnahme formulieren und diese Ihnen nachreichen, sobald sie erarbeitet ist.
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
X | Nein, entfällt. |
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| Ja, folgende: |
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Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: |
entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Laufende Kosten jährlich: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Anlage/n:
Stellungnahme zum LEP
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Stellungnahme LEP (704 KB) | ||||
2 | Anlage zur Stellungnahme (158 KB) |
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