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Vorlage - VO/2019/029  

Betreff: Fortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein 2010 - Entwurf 2018
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Voigt
2. Herr Gabriel
Federführend:FB 3 Hochbau, Unterhaltung, Liegenschaften Bearbeiter/-in: Schaeffler, Marietta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Vorberatung
07.03.2019 
06. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
28.03.2019 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Ausschnitt Hauptkarte  
Textteil des Entwurfes des LEP  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung ermächtigt den Ausschuss für Umwelt und Bauwesen zur Beschlussfassung über die endgültige Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein schreibt in seiner Funktion als Landesplanungsbehörde den Landesentwicklungsplan (LEP) fort.

 

Die Fortschreibung erfolgt gem. den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes (ROG) und auf Grundlage der §§ 5, 6 und 8 des Landesplanungsgesetzes.

 

Der Landesentwicklungsplan legt die räumliche Entwicklung des Landes Schleswig-Holstein für die nächsten 15 Jahre fest. Die Fortschreibung des LEP von 2010 berücksichtigt die gesellschaftlichen, räumlichen und rechtlichen Veränderungen seit dessen Inkrafttreten am 13. Juli 2010. Der LEP beschreibt größere räumliche Zusammenhänge und setzt einen Rahmen für die Entwicklung des gesamten Landes Schleswig-Holstein.

 

Der LEP legt die Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Entwicklung des Landes fest. Dies erfolgt insbesondere in den Bereichen der Siedlungsentwicklung, der wirtschaftlichen Entwicklung, der Entwicklung in der Daseinsvorsorge, des Ressourcenschutzes und der Ressourcenentwicklung.

 

Die Stadt Odlenburg in Holstein ist Unterzentrum mit Teilfunktion eines Mittelzentrum und  befindet sich im ländlichen Raum. Es wird daher besonderes Augenmerk auf die Entwicklungspotentiale und –verpflichtungen aufgrund dieser zentralörtlichen Funktion zu legen sein. Oldenburg liegt insbesondere an der Entwicklungsachse der A 1 und müsste daher im Zweifel eine besondere Stellung erhalten als andere Orte mit gleicher Funktion.

 

Auf Grund der Großräumigkeit des aktuellen Verfahrens werden keine detaillierten Aussagen zu einzelnen kleineren Siedlungsräumen getroffen. Zudem stellt der LEP die Grundlage für die Aufstellung der kleinräumigeren einzelnen Regionalpläne dar.

 

Mit unserer Stellungnahme zum LEP müssen wir jedoch die Voraussetzungen schaffen, dass Oldenburg sich zukunftsgerichtet entwickeln kann und dafür auch die entsprechenden Vorgaben und Möglichkeiten erhält, die in dem Regionalplan dann näher bestimmt werden.

 

 

Ausgenommen von diesem Fortschreibungsverfahren ist das Sachthema Windenergie, das Gegenstand eines eigenständigen Teilfortschreibungsverfahrens zum LEP 2010 ist.

 

Die Landesregierung hat am 27. November 2018 den Entwurf der Fortschreibung beschlossen; im laufenden Beteiligungsverfahren können Stellungnahmen zum Entwurf abgegeben werden. Das Beteiligungsverfahren endet am 31. Mai 2019. Aufgrund der umfassenden Unterlagen und der Terminierung der kommenden Stadtvertretung schon am 28.03.2019 soll mit dieser Vorlage der Ausschuss für Umwelt und Bauwesen am 25.04.2019 ermächtigt werden, die dann durch die Verwaltung vorformulierte Stellungnahme zu beschließen.

 

Der gesamte Entwurf des Landesentwicklungsplanes (Text, Hauptkarte und Umweltbericht) ist im Internet unter folgendem Link einsehbar:

 

https://bolapla-sh.de/verfahren/c9fbd918-e32b-11e8-a5f7-0050569710bc/public/detail

 

Ein unmaßstäblicher Auszug aus der Hauptkarte, der das Stadtgebiet von Oldenburg betrifft, sowie der Texteil ist anliegend beigefügt.

 

Die Vewaltung wird in den folgenden Wochen die einzelnen Themenbereiche aufarbeiten und die städtische Stellungnahme vorbereiten.

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

X

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanz. Auswirkungen:

 

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

 

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

 

Ausschnitt aus der Hauptkarte des LEP

Textteil des Entwurfes des LEP

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Ausschnitt Hauptkarte (1671 KB)      
Anlage 2 2 Textteil des Entwurfes des LEP (11712 KB)      
Stammbaum:
VO/2019/029   Fortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein 2010 - Entwurf 2018   FB 3 Hochbau, Unterhaltung, Liegenschaften   Vorlage
VO/2019/029-1   Fortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein 2010 - Entwurf 2018   FB 3 Hochbau, Unterhaltung, Liegenschaften   Vorlage
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