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Vorlage - VO/2019/070  

Betreff: a) Kanalsanierung Teilbereich Heiligenhafener Chaussee, Teilbereich Burgtorstraße und RRB Freizeitpark
b) Erneuerung der vorh. Schmutz- und Regenwasserkanalisation sowie Ausbau der Fahrbahn einschl. der Gehwege in der Carl-Maria-von-Weber-Straße
hier: Bauprogramme
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Voigt
2. Herr Voß
Federführend:Kommunale Dienste Oldenburg in Holstein Bearbeiter/-in: Voß, Thomas
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Vorberatung
22.08.2019 
09. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
26.09.2019 
06. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Bauprogramm HHCh, Burgtorstraße, RRB  
19-07-10 C-M-v-W-Str_ Bauprogramm NEU  
19-07-10 C-M-v-W-Str_LP EW 1 NEU_10.07.2019  
19-07-10 C-M-v-W-Str_LP EW 2 NEU_10.07.2019  
19-07-10 C-M-v-W-Str_LP Strbau 1 NEU_10.07.2019  
19-07-10 C-M-v-W-Str_LP Strbau 2 NEU_10.07.2019  
19-07-10 C-M-v-W-Str_SQ NEU_10.07.2019  

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Beschlussvorschlag:

 

Für die Bauvorhaben Kanalsanierung Teilbereich Heiligenhafener Chaussee, Teilbereich Burgtorstraße und RRB Freizeitpark sowie Erneuerung der Schmutz- und Regenwasserkanalisation und Ausbau der Fahrbahn einschl. der Gehwege in der Carl-Maria-von-Weber-Straße werden die beigefügten Bauprogramme beschlossen.

 

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Sachverhalt:

 

Kanalsanierung Teilbereich Heiligenhafener Chaussee, Teilbereich Burgtorstraße und RRB Freizeitpark

 

Die gesamte Baumaßnahme „Kanalsanierung Teilbereich Heiligenhafener Chaussee, Teilbereich Burgtorstraße und RRB Freizeitpark“ wurde bereits im Ausschuss für Umwelt und Bauwesen am 04.04.2018 vorgestellt und beraten. Nach dem Grunderwerb und den erforderlichen Planungen wurde dann zur Durchführung der Baumaßnahme im Ausschuss am 13.06.2019 und in der Stadtverordnetenversammlung am 27.06.2019 die Auftragserteilung an die Firma Asphaltmischwerk Eutin beraten beschlossen.

 

Da es sich bei der Erneuerung der Regenwasserkanalisation grundsätzlich um eine beitragsfähige Leistung handelt, ist es erforderlich, dass die Stadtverordnetenversammlung ein Bauprogramm beschließt, um nach satzungsrechtlichen Vorschriften wiederkehrende Beiträge für diese Baumaßnahme erheben zu können. Das Bauprogramm ist der Vorlage beigefügt und beinhaltet die Angaben zur Ausführung der geplanten Leistungen. Es soll in der beigefügten Form und Fassung beschlossen werden.

 

 

 

Erneuerung der Schmutz- und Regenwasserkanalisation sowie Ausbau der Fahrbahn einschl. der Gehwege in der Carl-Maria-von-Weber-Straße

 

Die gesamte Baumaßnahme „Erneuerung der Schmutz- und Regenwasserkanalisation sowie Ausbau der Fahrbahn einschl. der Gehwege in der Carl-Maria-von-Weber-Straße“ wurde bereits im Ausschuss für Umwelt und Bauwesen am 07.03.2019 vorgestellt und beraten. Der damalige Beschluss lautete:

 

Die vorgestellte Ausbauplanung zur Erneuerung der Schmutz- und Niederschlagswasser-kanäle sowie Fahrbahnen in Asphaltbaubauweise/Pflasterbauweise und Gehwege und dem damit verbundenen Bauprogramm wird zugestimmt. Es bildet die Grundlage für die vorzu-nehmende Ausschreibung der Bauleistungen. Die Kostenschätzung wird zur Kenntnis genommen.

Der endgültige Beschluss über das Bauprogramm erfolgt im Zusammenhang mit der Auftragserteilung.

 

Am 02.04.2019 fand eine Informationsveranstaltung in der Mensa der Wagrienschule statt, in der die gesamte Baumaßnahme den eingeladenen Grundstückseigentümern vorgestellt wurde. Da die Nutzung des Gehweges auf der westlichen wesentlich größer ist als auf der östlichen, kam aus den Reihen der Grundstückseigentümern u. a. der Wunsch, den Gehweg auf der westlichen Seite zu verbreitern und dafür den auf der östlichen Seite den Bedürfnissen einer ausreichenden Fahrbahnbreite schmaler herzustellen. Daraus resultiert, dass die Straßenbeleuchtung ebenfalls auf die westliche Seite umgelegt werden muss. Wie der Ausschuss für Umwelt und Bauwesen sprachen sich die Grundstückseigentümer  ebenfalls für eine Pflasterung der Fahrbahn – mit andersfarbigen Pflaster für die anzuordnenden Parkflächen -  aus. Die überarbeiteten Planunterlagen sind der Vorlage beigefügt.

 

Da es sich bei dem Ausbau der Straße und Gehwege sowie bei der Erneuerung der Regenwasserkanalisation grundsätzlich um beitragsfähige Leistungen handelt, ist es erforderlich, dass die Stadtverordnetenversammlung ein Bauprogramm beschließt, um nach satzungsrechtlichen Vorschriften wiederkehrende Beiträge für diese Baumaßnahme erheben zu können. Das Bauprogramm ist der Vorlage beigefügt und beinhaltet die Angaben zur Ausführung der geplanten Leistungen. Es soll in der beigefügten Form und Fassung beschlossen werden.

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

X

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 

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Finanz. Auswirkungen:

 

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 

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Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bauprogramm HHCh, Burgtorstraße, RRB (116 KB)      
Anlage 2 2 19-07-10 C-M-v-W-Str_ Bauprogramm NEU (62 KB)      
Anlage 3 3 19-07-10 C-M-v-W-Str_LP EW 1 NEU_10.07.2019 (1004 KB)      
Anlage 4 4 19-07-10 C-M-v-W-Str_LP EW 2 NEU_10.07.2019 (972 KB)      
Anlage 5 5 19-07-10 C-M-v-W-Str_LP Strbau 1 NEU_10.07.2019 (931 KB)      
Anlage 6 6 19-07-10 C-M-v-W-Str_LP Strbau 2 NEU_10.07.2019 (921 KB)      
Anlage 7 7 19-07-10 C-M-v-W-Str_SQ NEU_10.07.2019 (432 KB)      
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