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Vorlage - VO/2019/091  

Betreff: Neubau bzw. Sanierung der drei Oldenburger Schulstandorte
Hier: Lage der Gebäude auf dem Gelände des Gymnasiums für die kommende Bauantragsplanung
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Voigt
2. Herr Gabriel
Federführend:FB 3 Hochbau, Unterhaltung, Liegenschaften Bearbeiter/-in: Gabriel, Stefan
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Vorberatung
11.09.2019 
10. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
12.09.2019 
09. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
26.09.2019 
06. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage A Lageplan Gymnasium  

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Beschlussvorschlag:

 

Die Lage der zukünftig umzusetzenden Gebäude auf dem Gelände des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums wird gemäß dem von den beauftragten Planern erarbeiteten Lageplan (Anlage A Lageplan Gymnasium) beschlossen.

 

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Sachverhalt:

 

Am 05.07.2019 fand ein Abstimmungsgespräch mit den Schulleitungen, den Fraktionsvorsitzenden bzw. deren Vertretern und der Verwaltung statt. Hier stellten die beauftragten Planer den aktuellen Stand der Planungen vor und stimmten diesen mit den Beteiligten ab.

 

Inhaltlich wurde berichtet über die im Planungsprozess stattgefundenen Beteiligungen der Schulen, die sinnvolle Aufteilung in Bauabschnitte und die damit verbundenen Umzugsszenarien (auch in Hinblick auf mögliche Standorte der Sporthalle auf dem Gymnasiumsgelände), Raumprogramme der Schulen, den Kostenrahmen und den städtebaulichen Kontext.

 

Die Gebäude auf dem Gymnasiumsgelände und ihr Stand zueinander (Aula, Hauptgebäude Gymnasium, Fachklassen und Wagrienschule können in ihrer Lage kaum verändert werden, da die Raumprogramme und ihre funktionalen Zusammenhänge erarbeitet, abgestimmt und in Bezug auf Kosten und förderkonformität sinnvoll ausgearbeitet wurden.

 

Für eine kommende Bauantragsplanung (Fachklassentrakt und Sporthalle) ist es nun notwendig, die bei dem Termin am 5. Juli abgestimmte Lage der Gebäude (Anlage A Lageplan Gymnasium) zu beschließen. Erst dann können für die Genehmigungsplanung notwendige Fachplanungen erarbeitet werden. Dies betrifft z.B. Brandschutzkonzepte, Schulhofgestaltungen, Stellplatzanlagen, Vorfahrten, Bushaltestellen etc.. Angebote für eine Vermessung der Gesamtfläche sind bereits eingeholt worden. Die Beauftragung erfolgt kurzfristig.

 

 

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

x

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 

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Finanz. Auswirkungen:

 

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 

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Anlage/n:

 

Anlage A Lageplan Gymnasium

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage A Lageplan Gymnasium (635 KB)      
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