Vorlage - VO/2019/100
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Beschlussvorschlag:
Für die erforderliche Sanierung der Regenwasserkanalisation in der Schweriner Allee wird das der Vorlage beigefügte Bauprogramm beschlossen
Sachverhalt:
Bei der Kanalreinigung und anschließenden TV Befahrung in der Schweriner Allee, als vorbereitende Arbeiten für den Neubau des Fußweges, wurden die festgestellten Schäden bewertet und klassifiziert. Die Regenwasserkanalisation in der Schweriner Allee mit den Schadensklassen 0,1 und 2 nach DWA müssen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel umgehend saniert werden .Die Prioritäten ergeben sich unter Berücksichtigung folgender Hauptaspekte:
- Betriebssicherheit
- Standsicherheit
- Dichtigkeit
- Haushaltsmittel
Daher wurde die im Vorwege genannte Strecke überprüft, ob eine Sanierung im Inlinerverfahren in Betracht kommt. Dieses bietet sich zur schnellen Beseitigung von gravierenden Schäden in der Regenwasserkanalisation, insbesondere bei der starken Gefährdung der Betriebssicherheit und dem akuten Handlungsbedarf an und soll dann kurzfristig erfolgen.
Die Voraussetzung für die Möglichkeit der Sanierung im Inlinerverfahren war in den genannten Streckenabschnitt gegeben, um ganze Haltungen, Schächte und die Aschlussleitungen zu sanieren. Wobei anhand der starken vorgefundenen Schäden zehn Hausanschlussleitungen und Straßenablaufleitungen in offener Bauweise repariert werden müssen.
Für die Sanierung der Regenwasserkanalisation stehen Mittel im Wirtschaftsplan in Höhe von insgesamt 437.000 € zur Verfügung (davon 237.000 € Reste aus dem Vorjahr).
Die grobe Kostenschätzung für die Sanierung im Niederschlagswasserbereich von ganzen Haltungen, Schächten und Anschlussleitungen betrug ca. 425.000,00 €.
Die auszuführenden Arbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben und am 30.09.2019
fand die Submission statt.
Das wirtschaftlichste Angebot hat die Firma Jensen mit einem Gesamtpreis in Höhe von 762.312,81 E abgegeben, wovon auf den Bereich der Niederschlagswasserskanalsanierung ca. 445.000 € entfallen. Die geringfügige Überschreitung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel kann durch Mittel bei anderen Maßnahmen gedeckt werden. Sofern sich die Maßnahme über den Jahreswechsel erstreckt, werden die Restmittel über den Wirtschaftsplan 2020 bereit gestellt.
Da es sich bei den Sanierungsmaßnahmen im Niederschlagswasserbereich grundsätzlich um beitragsfähige Baumaßnahmen handelt, ist es erforderlich, dass die Stadtverordneten- versammlung ein Bauprogramm beschließt. Das Bauprogramm ist vor der endgültigen Abnahme der Bauarbeiten zu beschließen, um nach den satzungsrechtlichen Vorschriften wiederkehrende Beiträge für die Maßnahme erheben zu können.
Das Bauprogramm ist als Anlage beigefügt und beinhaltet die einzelnen technischen Angaben zur Ausstattung der Sanierungsmaßnahme. Es soll in dieser Form und Fassung beschlossen werden.
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
X | Nein, entfällt. |
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| Ja, folgende: |
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Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: | 445.000 € |
Finanzierung: | Wirtschaftsplan 2019 und ggf,. 2020 |
Laufende Kosten jährlich: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Anlage/n:
Bauprogramm
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Bauprogramm (515 KB) |