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Vorlage - VO/2019/105  

Betreff: Jahresabschluss für das Jahr 2015 der Kommunalen Dienste Oldenburg in Holstein
a) Ergebnis der Jahresabschlussprüfung
b) Feststellung des Jahresabschlusses
c) Beschlussfassung über die Behandlung des Jahresergebnisses
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:Herr Naß
Federführend:FB 1 Organisation - Personal - Haushalt Bearbeiter/-in: Naß, Burkhard
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
24.10.2019 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
11.12.2019 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Prüfungsbericht final_KDO JAP 2015  
GPA Anschreiben  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

a)        Der Bericht des Wirtschaftsprüfers, der Möhrle Happ Luther GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2015 werden zur Kenntnis genommen.

 

b)        Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2015 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 18.484.141,78 €, der Ergebnisrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 mit Erträgen in Höhe von 3.396.901,19 €, Aufwendungen in Höhe von 3.364.592,10 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 32.309,09 €, dem  Anhang und dem Lagebericht  wird festgestellt.

 

c) Der Jahresüberschuss 2015 in Höhe von 32.309,09 € wie folgt abzudecken bzw. zu verbuchen:

 

-       der Jahresfehlbetrag für die Schmutzwasserbeseitigung in Höhe von 234.568,27 € ist auf neue Rechnung 2016 vorzutragen,

-       der Jahresfehlbetrag für die Niederschlagswasserbeseitigung in Höhe von 29.450,41 ist der Rückstellung für Gebührenausgleich zu entnehmen,

-       der Jahresfehlbetrag für die dezentrale Abwasserbeseitigung in Höhe von 47,57 € ist auf neue Rechnung 2016 vorzutragen,

-       der Jahresüberschuss für den Bauhof in Höhe von 296.375,34 € ist der Ergebnisrücklage zuzuführen.

 

 

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Sachverhalt:

 

Die Möhrle Happ Luther GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, hat den von den Kommunalen Dienste Oldenburg in Holstein – KDO für das Jahr 2015 erstellten Jahresabschlüsse geprüft. Die Prüfung vor Ort wurde im Oktober 2017 und der Prüfungsbericht im Mai 2019 abgeschlossen.

 

Das Ergebnis der Prüfung wurde von den Prüfern und dem Gemeindeprüfungsamt  in der Schlussbesprechung am 27. August 2019 vorgestellt und erläutert. Zu der Schlussbesprechung wurden vom Werkleiter alle Mitglieder des Haupausschusses mit eingeladen.

 

Der Prüfungsbericht ist der Stadt über das Gemeindeprüfungsamt Ostholstein zugeleitet. Das Gemeindeprüfungsamt hat festgestellt, dass die Prüfung zu einem eingeschränkten Bestätigungsvermerk geführt hat. Die Wirtschaftsprüfer erteilen einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk. Dieser erklärt sich aus der Gebührenerhebung durch die Stadt und Weiterleitung an die Kommunalen Dienste. Es ergibt scih damit kein realistisches Bild der Vermögenslage der Kommunalen Dienste.

 

Ergänzende Feststellungen wurden vom Gemeindeprüfungsamt nicht getroffen.

 

Gemäß § 14 Abs. 4 des Kommunalprüfungsgesetzes unterrichtet die kommunale Körperschaft, die an einer Gesellschaft beteiligt ist, die Vertretung und, bei kommunalen Körperschaften mit einem Hauptausschuss, den Hauptausschuss davon, dass der Prüfungsbericht vorliegt.

 

Der Jahresabschluss 2014, bestehend aus Bilanz zum 31. Dezember 2015, Ergebnisrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015, Anhang zur Bilanz und Lagebericht ist Teil des der Vorlage beigefügten Prüfungsberichtes 2015. Der Jahresabschluss wurde gemäß § 28 Eigenbetriebsverordnung (EigVO) nach den Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik (GemHVO-Doppik) aufgestellt.

 

Die Bilanzsumme zum 31.12.2015 beläuft sich auf

18.484.141,78  €

Die Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom

1. Januar bis 31. Dezember 2014 weist

Erträge in Höhe von

3.396.901,19

und Aufwendungen in Höhe von

3.364.592,10 €

sowie einen Jahresüberschuss in Höhe von

32.309,09 €

aus.

 

 

Da für die einzelnen Betriebssparten eine gesonderte Spartenrechnung zwingend vorgeschrieben ist und auch geführt wird, ergibt sich für die einzelnen Betriebssparten folgendes Jahresergebnis, dessen Summierung zu dem Gesamtergebnis führt:

 

Schmutzwasserbeseitigung

-234.568,27 €

Niederschlagswasserbeseitigung

-29.450,41 €

Dezentrale Abwasserbeseitigung

-47,57 €

Bauhof

296.375,34 €

 

____________

Gesamtergebnis

32.309,09

 

Die Verwendung des Jahresüberschusses sollte wie unter Punkt c) des Beschlussvorschlages erfolgen.

 

Nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 der Eigenbetriebsverordnung ist für die Feststellung des Jahresabschlusses und die Behandlung des Jahresergebnisses unbeschadet des § 28 der Gemeindeordnung eine Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung erforderlich. Die Beschlussfassung kann gem. § 5 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung nicht dem Hauptausschuss als zuständigem Werkausschuss übertragen werden.

 

 

 

 

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

x

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 

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Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 

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Anlage/n:

Prüfungsbericht 2015

Anschreiben des GPA vom 02.10.2019

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Prüfungsbericht final_KDO JAP 2015 (1961 KB)      
Anlage 2 2 GPA Anschreiben (437 KB)      
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