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Vorlage - VO/2019/126  

Betreff: Erlass einer 4. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Oldenburg in Holstein
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:Herr Rodermund
Federführend:FB 1 Organisation - Personal - Haushalt Bearbeiter/-in: Rodermund, Detlef
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
04.12.2019 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
11.12.2019 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Kostenartenrechnung 2018  
Gebührensätze 2020  
4. NS zur Gebührensatzung für Straßenreinigung  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Oldenburg in Holstein wird die in der Anlage beigefügte 4. Nachtragssatzung erlassen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Die der 3. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Oldenburg in Holstein zu Grunde liegenden Gebührensätze sind jährlich im Rahmen einer Nachkalkulation zu überprüfen, um festzustellen, ob sie den Gebührenbedarf unter- oder überschreiten. Die durch die Nachkalkulation 2017 ermittelten Kosten in Höhe von insgesamt 150.341,26 €, davon gebührenfähig 105.238,88 €, wurden wie folgt ermittelt:

 

 

Straßenreinigung

Winterdienst

Gesamt

Summe Kosten

128.412,95 €

21.928,31 €

150.341,26 €

Anteil Stadt 30%

38.523,89 €

6.578,49 €

45.102,38 €

verbleibende gebührenfähige Kosten

89.889,06 €

15.349,82 €

105.238,88 €

Ausgleich der Gebührenunterdeckung

6.773,55 €

1.157,04 €

7.930,59 €

insgesamte gebührenfähige Kosten

96.662,61 €

16.506,86 €

113.169,47 €

gewichtete Maßstabsdaten (Jahresreinigungsleistung)

81379

61694

 

Gebührensatz

1,19 €

0,27 €

1,46 €

 

Den gebührenfähigen Kosten in Höhe von 105.238,88 € standen Gebühreneinnahmen im Jahr  2017 in Höhe von 77.800,57 € gegenüber. Damit ergibt sich ein Defizit in Höhe von 27.438,31 €. Dieses Defizit wurde durch die Entnahme des Restbestandes aus der Gebührenausgleichsrücklage in Höhe von 19.508,06 € gemindert. Die Gebührenunterdeckung in Höhe von 7.930,59 € wurde bei der Gebührenkalkulation für 2019 berücksichtigt.

 

Berechnung der Straßenreinigungsgebühren ab 2020 aufgrund der Nachkalkulation 2018:

 

Die durch die Nachkalkulation 2018 ermittelten Kosten in Höhe von insgesamt 184.925,22 €, davon gebührenfähig 129.447,65 €, wurden wie folgt ermittelt:

 

 

Straßenreinigung

Winterdienst

Gesamt

Summe Kosten

135.288,43 €

49.636,79 €

184.925,22 €

Anteil Stadt 30%

40.586,53 €

14.891,04 €

55.477,57 €

verbleibende gebührenfähige Kosten

94.701,90 €

34.745,75 €

129.447,65 €

Ausgleich der Gebührenunterdeckung

10.974,00 €

4.026,00 €

15.000,00 €

insgesamte gebührenfähige Kosten

105.675,90 €

38.771,75 €

144.447,65 €

gewichtete Maßstabsdaten (Jahresreinigungsleistung)

81379

61694

 

Gebührensatz

1,30 €

0,63 €

1,93 €

 

 

 

 

Den gebührenfähigen Kosten in Höhe von 129.447,65 € standen Gebühreneinnahmen im Jahr 2018 in Höhe von 77.640,19 € gegenüber.

 

Es ergibt sich somit auch im Jahr 2018 ein Defizit (Gebührenunterdeckung) und zwar in Höhe von 51.807,46 €. Die Gebührenausgleichsrücklage weist einen Bestand von 0,00 € aus.Die Gebührenunterdeckung ist nach § 6 Abs. 2 KAG längstens innerhalb der drei folgenden Jahren auszugleichen. In die oben stehende Berechnung wurde ein Ausgleich der Gebührenunterdeckung in Höhe von 15.000,00 € eingestellt.

 

Auf die in der Anlage beigefügte Kostenartenrechnung und die Berechnung der Gebührensätze wird verwiesen.

 

Aus der Multiplikation der einzelnen Verteilungsfaktoren mit dem Gebührensatz von 1,30 € für die Straßenreinigung zzgl. dem einheitlichen Gebührensatz von 0,63 € für den Winterdienst ergeben sich folgende Gebührensätze:

 

a)      bei Reinigung gem. § 7 Abs. 1 Buchstabe a der Straßenreinigungssatzung 2,68 €,

 

b)      bei Reinigung gem. § 7 Abs. 1 Buchstabe b der Straßenreinigungssatzung 1,93 €,

 

c)      bei Reinigung gem. § 7 Abs. 1 Buchstabe c der Straßenreinigungssatzung 4,73 €.

 

Die Verwaltung bittet, die Straßenreinigungsgebühren ab 2020 gem. Berechnung durch eine 4. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Oldenburg in Holstein, wie sie als Anlage beigefügt ist, zu erlassen.

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

x

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 

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Finanz. Auswirkungen:

 

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 

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Anlage/n:

 

Anlage 1 a – Kostenartenrechnung

Anlage 1 b – Berechnung der Gebührensätze

Anlage 2 – 4. NS zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kostenartenrechnung 2018 (458 KB)      
Anlage 2 2 Gebührensätze 2020 (336 KB)      
Anlage 3 3 4. NS zur Gebührensatzung für Straßenreinigung (348 KB)      
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