Vorlage - VO/2019/147
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Beschlussvorschlag:
entfällt
Sachverhalt:
Am 1. Januar 2020 beginnt die Amtszeit des neu gewählten Bürgermeisters Jörg Saba.
Nach § 57 c GO ist der gewählte Bürgermeister durch den amtierenden Bürgermeister zum Beamten auf Zeit zu ernennen und entsprechend § 63 GO ist der Bürgermeister vor seinem Amtsantritt von der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung in öffentlicher Sitzung zu vereidigen. Er leistet den Beamteneid.
Ernennung und Vereidigung sind im Rahmen der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vorgesehen.
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
x | Nein, entfällt. |
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| Ja, folgende: |
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Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Laufende Kosten jährlich: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Anlage/n: