Auszug - Satzung für Sondervermögen der Stadt Oldenburg in Holstein für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Oldenburg in Holstein
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr K. Zorndt kehrt in den Sitzungssaal zurück.
Frau Schlichter-Schenck führt in den Tagesordnungspunkt ein. Im § 8 Abs. 3 der Satzung sei die Wertgrenze nach Abstimmung mit der Feuerwehr auf 100 € festgesetzt worden. Mit dieser Änderung habe der Hauptausschuss den Beschluss einstimmig befürwortend gefasst.
Beschluss:
Die Satzung für das Sondervermögen der Stadt Oldenburg in Holstein für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Oldenburg in Holstein wird in der als Anlage beigefügten Form und Fassung beschlossen. Die Satzung ist der Niederschrift beizufügen.
Abstimmungsergebnis: | 17 | Stimmen dafür |
| 0 | Stimmen dagegen |
| 0 | Stimmenthaltungen |