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Auszug - Zukunft des Schulstandortes Oldenburg in Holstein sowie der Aula hier: Neubau oder Sanierung und ggf. Erweiterung  

Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 7
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 19.12.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:15 Anlass: Sitzung
Raum: Bildungs- und Kulturzentrum
Ort: Göhler Straße 56, 23758 Oldenburg in Holstein
VO/2016/123 Zukunft des Schulstandortes Oldenburg in Holstein sowie der Aula
hier: Neubau oder Sanierung und ggf. Erweiterung
   
 
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:Bürgermeister Voigt
Federführend:FB 1 Organisation - Personal - Haushalt Bearbeiter/-in: Voigt, Martin
 
Wortprotokoll
Beschluss

 rgermeister Martin Voigt führt ausführlich in den Tagesordnungspunkt ein. Dabei geht er auf das vorliegende Gutachten der VBD und die vielfältigen Diskussionsprozesse in den Arbeitsgruppensitzungen ein. Auch wenn die Verwaltung die Umsetzung der Variante 3.2 favorisiert hat, so folge die Verwaltung dem mehrheitlichen Ergebnis der Arbeitsgruppe und stellt den daraus vorbereiteten Beschlussvorschlag in die Beratung ein.

 

Die Behindertenbeauftragte, Frau Scheel, vertritt die Auffassung, dass der angestrebte Beschluss nicht gesetzeskonform sei, da die Barrierefreiheit nicht ausreichend berücksichtigt werde. Insbesondere bei der angestrebten Sanierungslösung der Aula werde die Barrierefreiheit außer Acht gelassen. Die Stadt sollte jedoch dafür Sorge tragen, dass dieser Gesichtspunkt mit berücksichtigt werde.

 

Frau Schlichter-Schenck erläutert in ihrer Funktion als Fraktionsvorsitzende der SPD warum sie gegen den angestrebten Beschluss stimmen werden. Das VBD-Gutachten stelle die Variante 3.2. als wirtschaftlichste Lösung dar, die auch aus Sicht eines modernen Schulstandortes und eines attraktiven Wohnumfeldes unbedingt notwendig sei. Es sei nicht verständlich, warum das Gutachten nicht berücksichtigt werde.

 

Die SPD-Fraktion bedauere den jetzt eingeschlagenen Weg und hält es zudem für notwendig, die Parameter für einen Neubau über ein ÖPP-Projekt abzufragen.

 

Die angestrebte Sanierung sei nicht ausreichend und zudem biete sie keine Kostensicherheit. Bei einer Sanierung im Bestand würden die Schulen dem Dauerstress ausgesetzt. Die Themen Inklusion und Barrierefreiheit fänden keine Berücksichtigung. Die Gebäudesubtanz wird auf lange Sicht nicht verbessert. Abschließend bittet Sie, den Beschluss zu ergänzen. Dazu ist ein Formulierungsvorschlag verteilt worden.

 

Herr Junkersdorf stellt noch einmal deutlich heraus, dass sich keiner die Entscheidung leicht gemacht habe. Leider sagt das Gutachten nichts zur Finanzierbarkeit der Neubauvarinate. Die Frage sei daher, ob wir uns die Investition von ca. 40 50 Mio. € leisten können. Nachhaltig war dies nicht leistbar. Die SPD habe die Finanzierbarkeit nicht dargelegt. Den Vorwurf des Baudauerstresses müsse er zurückweisen, da bei allen Varianten am Standort gebaut würde.

 

Herr Ruwoldt unterstützt die Aussagen von Herrn Junkersdorf und stellt die Finanzierbarkeit noch einmal deutlich in Frage. Aus seiner Sicht haben wir das Geld nicht und eine Finanzierungre nachhaltig nicht darstellbar.

 

Herr Andrees legt aus Sicht der FDP-Fraktion dar, dass es nicht belegt sei, dass ein ÖPP-Projekt mit 36 Mio. € umsetzbar sei. Obwohl wir derzeit eine gute Wirtschaftslage haben, könne der städtische Haushalt eine solche Tilgungsleistung nicht erwirtschaften. Zudem ist nicht gesichert, wie lange diese Wirtschaftslage andauere. Aus Sicht der FDP sei die Variante 3.2 und damit auch eine Zusammenlegung von Grundschule und Gymnasium nicht gewünscht. Die Sanierung sei nun gewollt. Leider habe das Gutachten die Schäden nicht dargelegt. Das Gutachten komme über eine abstrakte Methode zu einem Investitions- bzw. Sanierungsaufwand. Keine Privatperson würde sich so verhalten, indem funktionierende Gebäude abgerissen würden.

 

Wenn sich eine Förderung für den Schulbau andeuten würde, könne man neu nachdenken. Die Arbeitsgruppe habe die Entscheidung nach intensiven Beratungen getroffen.

 

 

Aus Sicht von Herrn Seidel müsse man vorsichtig mit Kostenschätzungen umgehen. Fehmarn habe ein Investitionsvolumen von 12 Mio. € gehabt und zahle im Jahr rund 10% dieser Summe. 40 Jahre alte Gebäude abzureißen, würde kein Privatmann machen. Er verweist zudem auf die erfolgten Sanierungen in die Turnhalle an der Grundschule und den Kückenstall am Gymnasium. Diese Gebäude seien doch quasi neu, so dass man sie doch nicht abreißen könne.

 

Herr Löschky stellt heraus, dass es sich hier um eine einmalige Situation handele. Ein solches Investitionsvolumen habe die Stadt noch nie vor sich gehabt. Nach seiner Auffassung können man nachfolgenden Generationen solche Lasten nicht auferlegen. Die Vernunftsse siegen und daher wäre die Sanierungsvariante zu wählen.

 

Frau Poppe stellt in Frage, ob die Finanzierung bei der Sanierungsvariante mit den gebilligten Mittel in Höhe von ca. 15 Mio. € denn gesichert seien. Das VBD-Gutachten gebe schließlich über 30 Mio. €r die Sanierungsvariante vor. Wie sollen denn 15 Mio. € ausreichen und die Beseitigung der sicherheitsrelevanten Mängel gewährleisten. Die Stadt habe in den vergangenen Jahren erhebliche Geldbeträge in die Sanierung gesteckt. Diese Investitionen seien den Gebäuden in keiner Weise anzusehen.

Sie hinterfragt den Sanierungsplan der Befürworter dieser Variante und kann auch eine Prioritätenliste nicht erkennen. Sie könne nicht erkennen wofür 15 Moi. € ausgegeben werden sollen. Ihr sei auch nicht plausibel, dass diese Mittel für die notwendigen Sanierungen reichen.

 

 

 

 


Beschluss:

a)      Die Grundschule am Wasserquell wir durch Errichtung eines Anbaus, eines neuen Gebäudes oder einer Aufstockung um ca. 500 m² erweitert. Die Architektenleistungen hierfür sind auszuschreiben und entsprechend des Ergebnisses dieser Ausschreibung zu vergeben. Die erforderlichen Haushaltsmittel für den Bau sind in den Haushalt 2017 in Höhe von bis zu 800.000,00 € einzustellen.

 

Abstimmungsergebnis:

11

Stimmen dafür

 

6

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen

 

b)      Die Verwaltung wird beauftragt, für die Sanierung aller drei Schulen in Teilschritten jeweils eine Prioritätenliste zu erstellen und dem Ausschuss zur Beratung vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

11

Stimmen dafür

 

6

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

c)      Die Turnhalle an der Grundschule am Wasserquell soll bestehen bleiben, die Turnhalle am Gymnasium durch einen Neubau ersetzt werden. Eine Beteiligung des Kreises Ostholstein sollte geprüft werden.

 

Abstimmungsergebnis:

11

Stimmen dafür

 

6

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

d)      Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem bereits tätigen Architekten die von der Bauverwaltung aufgezeigte „kleine Sanierungslösung“ aufzugreifen und umzusetzen

 

Abstimmungsergebnis:

11

Stimmen dafür

 

6

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

e)      r die Sanierung sowie die Neu- und Anbauten der Schulen (ohne Aula) werden in den nächsten 5 Jahren Haushaltsmittel von bis zu 15 Mio. € zur Verfügung gestellt.

 

Abstimmungsergebnis:

11

Stimmen dafür

 

6

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

f)        Sollte die Kostenermittlung der beauftragten Architekten für die zwingend notwendigen Sanierungsarbeiten an den drei Schulen und für den Erweiterungsbau an der Grundschule ein Kostenvolumen ergeben, dass über dem beschlossenen finanziellen Rahmen liegt und sich der Kostenschätzung des VBD-Gutachtens für die Bestandssanierung nähert, so findet eine erneute Beratung statt.

Es ist dann zu prüfen, ob Neubau mit ÖPP Modell eine wirtschaftlichere Variante ist.

 

Abstimmungsergebnis:

6

Stimmen dafür

 

11

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

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