Auszug - Beschluss über den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 und die Verwendung des Jahresüberschusses
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Stadtverordneter Dr. Andrees meldet sich zu Wort. Er regt an, zukünftig die Jahresabschlüsse durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen.
Beschluss:
Anhand der stichprobenartig durchgeführten Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Oldenburg in Holstein für das Haushaltsjahr 2015 wird festgestellt, dass die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Oldenburg in Holstein für das Haushaltsjahr 2015 entsprechend § 95 n GO keine Beanstandung ergeben hat.
Der geprüfte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 wird in der vorliegenden Fassung mit folgenden Summen beschlossen:
Bilanzsumme: 45.760.582,32 EUR
Aufwendungen: 17.573.647,36 EUR
Erträge: 19.605.301,12 EUR
Jahresüberschuss: 2.031.653,76 EUR
Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen und wird gemäß § 26 (2) i.V.m. § 25 (3) GemHVO Doppik zu 291.847,76 EUR der Allgemeinen Rücklage und zu 1.739.806,00 EUR der Ergebnisrücklage zugeführt. So wird eine maximal zulässige Ergebnisrücklagenquote (Anteil der Ergebnisrücklage an der Allgemeinen Rücklage) in Höhe von 33 % erreicht.
Abstimmungsergebnis: | 19 | Stimmen dafür |
| - | Stimmen dagegen |
| - | Stimmenthaltungen |