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Auszug - Beschluss über den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 und die Verwendung des Jahresüberschusses  

Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 7
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 12.12.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:37 Anlass: Sitzung
Raum: Museumshof - "Refektorium" Gastronomie im Wallmuseum
Ort: Prof.-Struve-Weg 1, 23758 Oldenburg in Holstein
VO/2018/138 Beschluss über den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 und die Verwendung des Jahresüberschusses
   
 
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Herr Naß
2. Herr Jahn
Federführend:FB 1 Organisation - Personal - Haushalt Bearbeiter/-in: Jahn, Lasse
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Stadtverordneter Dr. Andrees meldet sich zu Wort. Er regt an, zukünftig die Jahresabschlüsse durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen.

 


Beschluss:

 

Anhand der stichprobenartig durchgeführten Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Oldenburg in Holstein für das Haushaltsjahr 2015 wird festgestellt, dass die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Oldenburg in Holstein für das Haushaltsjahr 2015 entsprechend § 95 n GO keine Beanstandung ergeben hat.


Der geprüfte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 wird in der vorliegenden Fassung mit folgenden Summen beschlossen:

 

Bilanzsumme:  45.760.582,32 EUR

Aufwendungen:  17.573.647,36 EUR

Erträge:   19.605.301,12 EUR

Jahresüberschuss:    2.031.653,76 EUR

 

Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen und wird gemäß § 26 (2) i.V.m. § 25 (3) GemHVO Doppik zu 291.847,76 EUR der Allgemeinen Rücklage und zu 1.739.806,00 EUR der Ergebnisrücklage zugeführt. So wird eine maximal zulässige Ergebnisrücklagenquote (Anteil der Ergebnisrücklage an der Allgemeinen Rücklage) in Höhe von 33 % erreicht.  

 


 

Abstimmungsergebnis:

19

Stimmen dafür

 

-

Stimmen dagegen

 

-

Stimmenthaltungen

  
 

 

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