Auszug - Beschluss über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe durch die Stadt Oldenburg in Holstein a) Festsetzung des umlagefähigen Aufwandes und des Abgabesatzes b) Erlass einer Satzung über die Festsetzung des Abgabesatzes gemäß § 5 der Satzung der Stadt Oldenburg in Holstein über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
a) Es wird beschlossen,
den umlagefähigen Aufwand für 2017 auf 60.824,95 € sowie
den umlagefähigen Aufwand für 2018 auf 61.041,49 € festzulegen und
den Abgabesatz 2017 auf 1,07 % sowie
den Abgabesatz 2018 auf 1,06 % festzusetzen.
b) Die als Anlage beigefügte Satzung über die Festsetzung des Abgabesatzes gemäß § 5 der Satzung der Stadt Oldenburg in Holstein über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
Abstimmungsergebnis: | 14 | Stimmen dafür |
| 4 | Stimmen dagegen |
| 0 | Stimmenthaltungen |
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage TOP 16 (360 KB) |