Sprungziele
Inhalt

Auszug - Bebauungsplan Nr. 64 der Stadt Oldenburg in Holstein hier: Aufstellungsbeschluss  

20. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 19.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:36 Anlass: Sitzung
Raum: Turnhalle Grundschule am Wasserquell
Ort: Breslauer Straße 15, 23758 Oldenburg in Holstein
VO/2020/117-1 Bebauungsplan Nr. 64 der Stadt Oldenburg in Holstein
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Jörg Saba
2. Herr Stefan Gabriel
Bezüglich:
VO/2020/117
Federführend:FB 3 Hochbau, Unterhaltung, Liegenschaften Bearbeiter/-in: Schaeffler, Marietta
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Siehe vorheriger TOP.

 

 


Beschluss:

 

  1. r ein Gebiet am östlichen Ortsrand von Oldenburg, südlich der Göhler Straße (L 59), östlich des Amtsgerichtes sowie nördlich der vorhandenen Kleingartenanlage „Brookkamp“ und des Bahndammes soll der B-Plan Nr. 64 aufgestellt werden.

 

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

Ausweisung eines „Mischgebietes“r die Errichtung von Geschosswohnungsbauten und zur Umstrukturierung der Markthalle

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Die Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der Träger öffentlicher Belange, soll durch das Planungsbüro Ostholstein, Tremskamp 24, 23611 Bad Schwartau, durchgeführt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch eine öffentliche Auslegung erfolgen.

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

9

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

nach oben zurück