Auszug - Bebauungsplan Nr. 64 der Stadt Oldenburg in Holstein hier: Aufstellungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Siehe vorheriger TOP.
Beschluss:
- Für ein Gebiet am östlichen Ortsrand von Oldenburg, südlich der Göhler Straße (L 59), östlich des Amtsgerichtes sowie nördlich der vorhandenen Kleingartenanlage „Brookkamp“ und des Bahndammes soll der B-Plan Nr. 64 aufgestellt werden.
Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
Ausweisung eines „Mischgebietes“ für die Errichtung von Geschosswohnungsbauten und zur Umstrukturierung der Markthalle
- Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Die Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der Träger öffentlicher Belange, soll durch das Planungsbüro Ostholstein, Tremskamp 24, 23611 Bad Schwartau, durchgeführt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch eine öffentliche Auslegung erfolgen.
Abstimmungsergebnis: | 9 | Stimmen dafür |
| 0 | Stimmen dagegen |
| 0 | Stimmenthaltungen |