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Auszug - Stundung von Gewerbesteuerforderungen und Forderungen von Grundbesitzabgaben gegenüber Gewerbetreibenden und Grundstückseigentümern im Zuge der Corona-Pandemie  

Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 18.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:39 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzung findet als Videokonferenz statt
Ort:
VO/2021/011 Stundung von Gewerbesteuerforderungen und Forderungen von Grundbesitzabgaben gegenüber Gewerbetreibenden und Grundstückseigentümern im Zuge der Corona-Pandemie
   
 
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Herr Burkhard Naß
2. Herr Tim Kühne
Federführend:FB 1 Organisation - Personal - Haushalt Bearbeiter/-in: Kühne, Tim
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Ausschussvorsitzender Lange ruft den TOP auf.

 

Ausschussmitglied Dr. Andrees fragt, ob die diesjährig bisher beantragte Stundungssumme auf einen einzigen Antrag zurückzuführen sein. Herr Kühne verneint dies und ergänzt, dass sich die Anträge momentan noch an einer Hand abzählen ließen.

 


Beschluss:

  
 

Es wird beschlossen, alle fälligen und noch fällig werdenden Gewerbesteuerforderungen sowie

Forderungen von Grundbesitzabgaben für Gewerbetreibende und Grundstückseigentümer

auf Antrag zinslos und vorerst bis zum 31.12.2021 zu stunden, sofern der Antragsteller

darlegt, dass er durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus

betroffen ist.

 

Der Vorlage besonderer Belege nach der Dienstanweisung zur Stundung, Niederschlagung

und dem Erlass von Forderungen bedarf es dazu nicht.  


 

Abstimmungsergebnis:

9

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen

  
 

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