Auszug - Stundung von Gewerbesteuerforderungen und Forderungen von Grundbesitzabgaben gegenüber Gewerbetreibenden und Grundstückseigentümern im Zuge der Corona-Pandemie
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Ausschussvorsitzender Lange ruft den TOP auf.
Ausschussmitglied Dr. Andrees fragt, ob die diesjährig bisher beantragte Stundungssumme auf einen einzigen Antrag zurückzuführen sein. Herr Kühne verneint dies und ergänzt, dass sich die Anträge momentan noch an einer Hand abzählen ließen.
Beschluss:
Es wird beschlossen, alle fälligen und noch fällig werdenden Gewerbesteuerforderungen sowie
Forderungen von Grundbesitzabgaben für Gewerbetreibende und Grundstückseigentümer
auf Antrag zinslos und vorerst bis zum 31.12.2021 zu stunden, sofern der Antragsteller
darlegt, dass er durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus
betroffen ist.
Der Vorlage besonderer Belege nach der Dienstanweisung zur Stundung, Niederschlagung
und dem Erlass von Forderungen bedarf es dazu nicht.
Abstimmungsergebnis: | 9 | Stimmen dafür |
| 0 | Stimmen dagegen |
| 0 | Stimmenthaltungen |