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Auszug - Erlass einer 3. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Oldenburg in Holstein über die Erhebung einer Hundesteuer  

Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 8
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 22.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:37 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzung findet als Videokonferenz statt
Ort:
VO/2021/010 Erlass einer 3. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Oldenburg in Holstein über die Erhebung einer Hundesteuer
   
 
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Herr Burkhard Naß
2. Herr Tim Kühne
Federführend:FB 1 Organisation - Personal - Haushalt Bearbeiter/-in: Kühne, Tim
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

rgervorsteherin Knees ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Stadtverordneter Lange führt kurz in die Vorlage ein und gibt das Abstimmungsergebnis aus dem letzten Hauptausschuss bekannt. 

 

Stadtverordneter Dr. Andrees spricht sich gegen die geplante Erhöhung aus, da er davon ausgehe, dass die Stadt ohnehin keine Fehlbedarfszuweisungen erhalten werde. Weiter berichtet er, dass im Ausschuss auch darüber diskutiert wurde, ob man mit Nachdruck dafür sorgen sollte, dass jeder Hund angemeldet ist. Wenn es die Hundesteuer gibt, könnte man auffälligere Hundemarken vergeben, welche von weitem erkennbar sind, um zu wissen, ob die Hundesteuer gezahlt wird. Dann müsse es auch eine Verpflichtung geben, die Steuermarke am Hund zu führen. Er glaubt nicht, dass wir davon ausgehen können, dass das Defizit, welches auf die Stadt zukommt von der Hundesteuer gerettet werden kann. Daher wird seitens der FDP nicht zugestimmt.

 

Frau Poppe erläutert, dass es hauptsächlich darum geht, dass alle Steuern die erhoben werden müssen, auch ausgeschöpft werden. In den nächsten Jahren wird die Stadt sich sehr verschulden. Die Stadt bekomme vom Land keine Zuschüsse oder Rückzahlungen, wenn die Steuern nicht ausgeschöpft wurden. Daher wird seitens der SPD dem zugestimmt. 

 


Beschluss:

Die 3. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Oldenburg in Holstein über die Erhebung einer Hundesteuer wird in der beigefügten Fassung ausgenommen des § 5 Absatz 1 e) - beschlossen.  

 
 


 

Abstimmungsergebnis:

17

Stimmen dafür

 

2

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen

  
 

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