Vorlage - VO/2021/010
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Beschlussvorschlag:
Die 3. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Oldenburg in Holstein über die Erhebung einer Hundesteuer wird in der beigefügten Fassung beschlossen.
Sachverhalt:
Im Zuge der Planungen für das Haushaltsjahr 2021 und dem sich aus diesen ergebenen Jahresfehlbetrag, hatte sich die Verwaltung bereits intensiv mit Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen befasst und die daraus resultierenden Ergebnisse den Fachausschüssen Ende letzten Jahres präsentiert.
In seiner Sitzung vom 26.11.2020 hat sich der Hauptausschuss für eine Erhöhung der Hundesteuer auf 120,00 € für den ersten Hund ausgesprochen, da der Konsolidierungserlass des Innenministeriums vom 23.09.2020 diese Mindesthöhe vorsieht, damit die Stadt Oldenburg in Holstein im Bedarfsfalle zukunftsgerichtet für Fehlbedarfszuweisungen in Betracht kommt.
Neben der Erhöhung des Steuersatzes waren weitere Satzungsänderungen notwendig, insbesondere zum Entstehungszeitpunkt sowie dem Erlöschen der Steuerschuld.
Außerdem beruft sich die aktuelle Satzung auf gefährliche Hunde auf das nicht mehr existente Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde. Aus rechtlicher Sicht ergab sich insoweit ein Anpassungsbedarf.
Die Verwaltung hat die Satzung entsprechend überarbeitet und legt deshalb die als Anlage beigefügte Nachtragssatzung zur Beschlussfassung vor.
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
x | Nein, entfällt. |
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| Ja, folgende: |
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Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Laufende Kosten jährlich: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Mehreinnahme p.a. ca. 13.000 €
Anlage/n:
3. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Oldenburg in Holstein über die Erhebung einer Hundesteuer
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 3. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Oldenburg in Holstein über die Erhebung einer Hundesteuer (19 KB) |