Auszug - Gewährung einer Bürgschaft für die Stadtwerke Oldenburg in Holstein Media GmbH
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Ausschussvorsitzender Lange ruft den Tagesordnungspunkt auf.
Stadtverordneter Dr. Andrees weist im Rahmen Beschlussfassung darauf hin, dass es „unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage“ heißen müsse.
Beschluss:
Für weitere Darlehensbeträge der Stadtwerke Oldenburg in Holstein Media GmbH im Rahmen des Glasfaserausbaus in den Außenortschaften von bis zu 3.000.000 € (bisher 6.000.000 €) übernimmt die Stadt Oldenburg in Holstein anteilig auf Ihren Geschäftsanteil von 62,5 % bezogen, eine Ausfallbürgschaft von bis zu 1.500,000,00 € unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage über 80 % des anteiligen Kreditbetrages.
Für die Ausfallbürgschaft hat die Gesellschaft eine Bürgschaftsprovision zu zahlen, die den Bürgschaftsvorteil voll abschöpft.
Der Bürgermeister wird im vorstehenden Rahmen ermächtigt, Einzelbürgschaften für die finanzierenden Banken abzugeben.
Abstimmungsergebnis: | 9 | Stimmen dafür |
| 0 | Stimmen dagegen |
| 0 | Stimmenthaltungen |